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   LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09   

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LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09 (https://dejure.org/2011,19400)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 05.08.2011 - 15 O 148/09 (https://dejure.org/2011,19400)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 05. August 2011 - 15 O 148/09 (https://dejure.org/2011,19400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsführer eines zu 100% städtischen Unternehmens haftet nicht für den pflichtwidrigen Abschluss von Swapgeschäften; Keine Haftung des Geschäftsführers eines 100%igen städtischen Unternehmens für den pflichtwidrigen Abschluss von Swapgeschäften; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43
    Geschäftsführer eines zu 100% städtischen Unternehmens haftet nicht für den pflichtwidrigen Abschluss von Swapgeschäften; Keine Haftung des Geschäftsführers eines 100%igen städtischen Unternehmens für den pflichtwidrigen Abschluss von Swapgeschäften; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09
    Das ergibt sich aus folgendem (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10, veröffentlich u.a. in NJW 2011, 1949 ff.): Das am 23.12.2005 abgeschlossene Geschäft war erstmals ein sogenannter Spread Ladder Swap.

    Die nach der BGH-Rechtsprechung nötigen eingehenden Erläuterungen sind das nicht; es kann ersichtlich keine Rede davon sein, dass der Beklagte durch diese Angaben "im wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissenstand" (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011, a.a.O., RN 29) hatte wie die ihn beratende B-Bank.

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 116/05

    Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress aufgrund

    Auszug aus LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09
    Für die Abwägung der Verursachungsbeiträge hätte ein solcher Verstoß ohnehin keine relevanten Auswirkungen gehabt (vgl. schon Beschluß des BGH vom 21.03.2006, XI ZR 116/05, juris).
  • OLG Köln, 18.05.1992 - 19 W 15/92

    Darlehnsgeber; Gesamtschuldner; Darlehnsforderung; Verzicht; Erlaß;

    Auszug aus LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vergleich mit demjenigen Gesamtschuldner geschlossen wird, der im Innenverhältnis allein haftet (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 92, 1398; OLG Hamm NJW-RR 98, 486, 487; OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2004, 18 U 181/04, Juris, RN 52; siehe auch BGH NJW 2000, 1942, 1943 sowie DStR 2004, 513, 517).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vergleich mit demjenigen Gesamtschuldner geschlossen wird, der im Innenverhältnis allein haftet (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 92, 1398; OLG Hamm NJW-RR 98, 486, 487; OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2004, 18 U 181/04, Juris, RN 52; siehe auch BGH NJW 2000, 1942, 1943 sowie DStR 2004, 513, 517).
  • OLG Dresden, 15.09.2004 - 18 U 181/04

    Auswirkung eines Vergleichs auf mithaftende Gesamtschuldner

    Auszug aus LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vergleich mit demjenigen Gesamtschuldner geschlossen wird, der im Innenverhältnis allein haftet (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 92, 1398; OLG Hamm NJW-RR 98, 486, 487; OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2004, 18 U 181/04, Juris, RN 52; siehe auch BGH NJW 2000, 1942, 1943 sowie DStR 2004, 513, 517).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 216/01

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Genossenschaft für

    Auszug aus LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vergleich mit demjenigen Gesamtschuldner geschlossen wird, der im Innenverhältnis allein haftet (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 92, 1398; OLG Hamm NJW-RR 98, 486, 487; OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2004, 18 U 181/04, Juris, RN 52; siehe auch BGH NJW 2000, 1942, 1943 sowie DStR 2004, 513, 517).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Bielefeld, 05.08.2011 - 15 O 148/09
    a) Bestandteil der zwischen der B-Bank und der Klägerin seit Frühjahr 2005 bestehenden Geschäftsbeziehung war ein stillschweigend zustandegekommener Beratungsvertrag, der die B-Bank dazu verpflichtete, die Klägerin anleger- und objektgerecht zu beraten (ständige Rechtsprechung, insbesondere seit BGH NJW 93, 2433 f.).
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