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LG Bielefeld, 06.03.2015 - 17 O 12/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit einer Klage auf Unterlassung der Verwendung des Apothekennamens "MediCo-Apotheke" wegen Eingriffs in den Schutzbereich der geschützen Wortmarken "Medicon-Apotheke" bzw. "MEDICON APOTHEKE" aufgrund potenzieller Verwechslungsgefahr
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 06.03.2015 - 17 O 12/15
- LG Bielefeld, 06.03.2015 - 17 U 12/15
- OLG Hamm, 15.12.2015 - 4 U 77/15
- BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.09.2007 - C-17/06
Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten …
Auszug aus LG Bielefeld, 06.03.2015 - 17 O 12/15
Dies ist aber Voraussetzung eines markenrechtlichen Anspruchs nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes (GRUR 2007, 971) eine Benutzung des Zeichens für Waren und Dienstleistungen und nicht lediglich zur Kennzeichnung des Unternehmens voraussetzt.Als Dienstleistung kann insoweit nicht schon das Haben des Unternehmens ausreichen, weil es sonst keinen Unterschied zwischen einem Unternehmenskennzeichen und einer Produktkennzeichnung gäbe; erforderlich ist zumindest eine Benutzung des Zeichens in der Weise, dass zwischen dem Unternehmenskennzeichen und den vertriebenen Produkten oder Dienstleistungen eine Verbindung hergestellt wird (…EUGH aaO).Eine derartige Verbindung zwischen Unternehmen und Dienstleistungen der Beklagten legt die Klägerin nicht dar.