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   LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14   

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https://dejure.org/2015,48831
LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14 (https://dejure.org/2015,48831)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.11.2015 - 8 O 281/14 (https://dejure.org/2015,48831)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09. November 2015 - 8 O 281/14 (https://dejure.org/2015,48831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegehren aufgrund eines Verkehrsunfalls; Außerachtlassung der verkehrserforderlichen Sorgfalt; Ausschluss einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Fahrzeugführer beim Ein- oder Aussteigen

  • ra.de
  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Fahrzeugführer beim Ein- oder Aussteigen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14

    Verkehrsunfallhaftung: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Pkw

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14
    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkw unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft KG, NZV 2009, 394; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 13003; OLG Hamburg, BeckRS 2004, 18529; LG Stuttgart, NJW 2015, 2593; LG Saarbrücken, BeckRS 2014, 09576; LG Limburg, BeckRS 2011, 00683).
  • LG Limburg, 09.10.2009 - 4 O 341/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14
    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkw unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft KG, NZV 2009, 394; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 13003; OLG Hamburg, BeckRS 2004, 18529; LG Stuttgart, NJW 2015, 2593; LG Saarbrücken, BeckRS 2014, 09576; LG Limburg, BeckRS 2011, 00683).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14
    Jedoch ist eine solche Verweisung für den Geschädigten unzumutbar, wenn die aufgezeigte Reparaturmöglichkeit nur deshalb günstiger ist, weil ihr nicht die marktüblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zu Grunde liegen (BGH, NJW 2015, 2110; NJW 2010, 2725).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14
    Jedoch ist eine solche Verweisung für den Geschädigten unzumutbar, wenn die aufgezeigte Reparaturmöglichkeit nur deshalb günstiger ist, weil ihr nicht die marktüblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zu Grunde liegen (BGH, NJW 2015, 2110; NJW 2010, 2725).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH tritt die einfache Betriebsgefahr regelmäßig hinter einem erheblichen Verschulden der Gegenseite zurück (vgl. BGH, NJW 2014, 3097).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09

    Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14
    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkw unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft KG, NZV 2009, 394; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 13003; OLG Hamburg, BeckRS 2004, 18529; LG Stuttgart, NJW 2015, 2593; LG Saarbrücken, BeckRS 2014, 09576; LG Limburg, BeckRS 2011, 00683).
  • KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.11.2015 - 8 O 281/14
    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkw unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft KG, NZV 2009, 394; OLG Stuttgart, BeckRS 2010, 13003; OLG Hamburg, BeckRS 2004, 18529; LG Stuttgart, NJW 2015, 2593; LG Saarbrücken, BeckRS 2014, 09576; LG Limburg, BeckRS 2011, 00683).
  • AG Bonn, 10.01.2023 - 114 C 119/21

    Verkehrsunfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen auf Parkplatz

    Selbst wenn diese Maßnahmen insbesondere darin bestehen, vor der Ofentrocknung das Fahrzeug auf im Fahrzeug befindliche Fremdgegenstände hin zu untersuchen, welche durch die Temperaturerhöhung Schaden nehmen und weiteren Schaden verursachen können, handelt es sich um eine ersatzfähige Position, da den Werkunternehmer grundsätzlich eine vertragliche Nebenpflicht trifft, Beschädigungen (worunter auch die Verunreinigungen eines Fahrzeuginnenraums fällt) an dem ihm zur Reparatur überlassenen Gut des Bestellers zu vermeiden (LG Bielefeld Urt. v. 9.11.2015 - 8 O 281/14, BeckRS 2016, 5689, beck-online).
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