Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22602
LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05 (https://dejure.org/2007,22602)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10.07.2007 - 6 O 60/05 (https://dejure.org/2007,22602)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 6 O 60/05 (https://dejure.org/2007,22602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung eines zwischen den Parteien im Vorfeld eines notariellen Kaufvertrages zustande gekommenen Beratungsvertrages; Geltendmachung von Schadensersatz aus eigenem und abgetretenem Recht wegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06

    Pflichtverletzung aus Beratervertrag vor Abschluß eines notariellen

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Denn auch dieses Risiko hat Einfluss auf den Eigenaufwand des Käufers und Auswirkungen auf die Möglichkeit, das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (vgl. OLG Hamm 22 U 55/06, Urteil vom 07.09.2006).

    Nach feststehender Rechtsprechung des BGH ist, wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben den Vertrag, so wie geschehen, geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 302; BGH NJW 1994, 512; BGH V ZR 260/03, Urteil vom 14.01.2005, OLG Hamm 22 U 55/06, Urteil vom 07.09.2006).

    - Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihr zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm, 22 U 195/01; OLG Hamm, 22 U 55/06; OLG Hamm, 22 U 33/06).

  • OLG Hamm, 26.10.2006 - 22 U 33/06

    Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Verletzung einer vom Verkäufer übernommenen

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Ein Abstürzen in die Verlustzone liegt objektiv vor, wenn und soweit die den Käufern in Aussicht gestellte - bedingt durch eine aufgrund eines vorhandenen Reparaturstaus zu niedrig kalkulierte Instandhaltungsrücklage im Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum und/oder bedingt durch ein nur unzureichend kalkuliertes niedriges Mietausfallwagnis und/oder durch zu hoch kalkulierte Mietpoolausschüttungen - nachhaltig, mithin über einen längeren Zeitraum, nicht zu erwirtschaften war (OLG Hamm 22 U 33/06, Urteil vom 26.10.2006).

    - Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihr zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm, 22 U 195/01; OLG Hamm, 22 U 55/06; OLG Hamm, 22 U 33/06).

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGH, NJW 2004, 64 f).

    Der monatliche Eigenaufwand, den der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21.10.2003 (V ZR 423/02) als Kernstück der Beratung bezeichnet, wird wesentlich durch die zugrunde gelegte Mieteinnahme bestimmt.

  • OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01

    Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    - Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihr zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm, 22 U 195/01; OLG Hamm, 22 U 55/06; OLG Hamm, 22 U 33/06).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Zwar kann in Fallgestaltungen ausnahmsweise der Verzugszins - und auch der Prozesszinsanspruch entfallen, wenn dem Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und der Gläubiger diesem durch eine entsprechende Antragsstellung bereits Rechnung getragen hat (vgl. BGH NJW-RR 2005, 170, BGH NJW 1973, 1234; Bamberger/Roth/Unbreath BGB, § 291 Rn. 5).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Nach feststehender Rechtsprechung des BGH ist, wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben den Vertrag, so wie geschehen, geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 302; BGH NJW 1994, 512; BGH V ZR 260/03, Urteil vom 14.01.2005, OLG Hamm 22 U 55/06, Urteil vom 07.09.2006).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Zwar muss nach § 294 BGB eine Leistung grundsätzlich tatsächlich so angeboten werden, wie sie zu bewirken ist, was bei einer Auflassungsverpflichtung regelmäßig die Mitteilung eines Termins zur Beurkundung bei einem Notar voraussetzt (BGHZ 116, 244, 250).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Liegt objektiv eine Pflichtverletzung vor, muss der Schuldner entsprechend dem Rechtsgedanken des § 282 BGB a.F. darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er eine objektiv feststehende und zu seinem Schaden führende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (BGH, NJW 2000, 2812 m.w.N.; Palandt-Heinrichs, 61. Auflage, § 282 Rn. 8 m.w.N.) Diesen Entlastungsbeweis haben die Beklagten nicht geführt.
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Zwar kann in Fallgestaltungen ausnahmsweise der Verzugszins - und auch der Prozesszinsanspruch entfallen, wenn dem Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und der Gläubiger diesem durch eine entsprechende Antragsstellung bereits Rechnung getragen hat (vgl. BGH NJW-RR 2005, 170, BGH NJW 1973, 1234; Bamberger/Roth/Unbreath BGB, § 291 Rn. 5).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05
    Wenn er hierbei ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie zeichnet und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst, verletzt er seine Beratungspflichten (vgl. BGH, WM 2005, 69, 70).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht