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   LG Bielefeld, 11.03.2010 - 23 T 58/10   

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https://dejure.org/2010,41889
LG Bielefeld, 11.03.2010 - 23 T 58/10 (https://dejure.org/2010,41889)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 11.03.2010 - 23 T 58/10 (https://dejure.org/2010,41889)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 11. März 2010 - 23 T 58/10 (https://dejure.org/2010,41889)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.08.1988 - 2 W 101/88

    Auswirkungen der fehlenden oder falschen Bezeichnung eines Titels in einem

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.03.2010 - 23 T 58/10
    Zwar kann ein Gläubiger grundsätzlich auch eine gegen sich selbst gerichtete Forderung pfänden, wenn er an einer Aufrechnung aus prozessualen oder materiellen Gründen gehindert ist (vgl. BGH, NJW 1999, 714, 715; OLG Köln, NJW-RR 1989, 190, 191).
  • BGH, 01.10.2009 - III ZR 18/09

    Aufrechnung der Justizverwaltung gegenüber dem Anspruch eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.03.2010 - 23 T 58/10
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 1.10.2009 (NJW-RR 2010, 167-168) entschieden, dass es der Justizverwaltung unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) grundsätzlich verwehrt ist, gegenüber dem Anspruch eines Strafgefangenen auf Geldentschädigung wegen einer Unterbringung im Strafvollzug unter menschenunwürdigen Bedingungen mit einer Gegenforderung auf Erstattung offener Kosten des Strafverfahrens aufzurechnen.
  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

    Auszug aus LG Bielefeld, 11.03.2010 - 23 T 58/10
    Zwar kann ein Gläubiger grundsätzlich auch eine gegen sich selbst gerichtete Forderung pfänden, wenn er an einer Aufrechnung aus prozessualen oder materiellen Gründen gehindert ist (vgl. BGH, NJW 1999, 714, 715; OLG Köln, NJW-RR 1989, 190, 191).
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