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   LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07   

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https://dejure.org/2007,26136
LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07 (https://dejure.org/2007,26136)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 14.09.2007 - 8 O 96/07 (https://dejure.org/2007,26136)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 14. September 2007 - 8 O 96/07 (https://dejure.org/2007,26136)
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  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
    Es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 172).

    Allein das Kerngeschehen einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Überholenden als solches reicht aber dann als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfalles bekannt sind, die als Besonderheiten gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 172).

  • KG, 06.12.2004 - 12 U 21/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vom Erstgericht abweichende

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
    Kommt es zwischen einem nach links abbiegenden Kraftfahrer und einem überholenden Fahrzeug zum Unfall, spricht regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrer die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt hat (KG, NZV 2005, 413).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem Vorausfahrenden der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte (vgl. KG, NZV 2003, 89).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
    Davon ausgehend hat das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 23.2.2006 (NZV 2007, 77) einen Anscheinsbeweis für den Fall verneint, dass der von hinten kommende Fahrzeugführer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt ist, sondern eine kleine Kolonne (zwei Fahrzeuge) überholt hat und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammengestoßen ist.
  • LG Koblenz, 07.09.1990 - 14 S 240/89
    Auszug aus LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
    Hat der Gläubiger bereits vor Verzugseintritt einen Kredit aufgenommen und verlangt er Ersatz der dafür aufgewandten Zinsen für den Zeitraum des Verzuges, so ist er für die Absicht, bei rechtzeitiger Zahlung des Schuldners den Kredit entsprechend abzutragen, darlegungs- und beweispflichtig (LG Koblenz, NJW-RR 1991, 171, 172).
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