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   LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04   

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https://dejure.org/2004,20864
LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04 (https://dejure.org/2004,20864)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 14.12.2004 - 20 S 156/04 (https://dejure.org/2004,20864)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 20 S 156/04 (https://dejure.org/2004,20864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Ersatz des fiktiven Unternehmergewinns durch Selbstvornahme einer Reparatur i.R.d. Regulierung eines Verkehrsunfallschadens; Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Geschädigten auf Ersatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04
    Aus der Subjektbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs (vgl. dazu BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260) folgt, dass sich der zur Schadensbeseitigung erforderliche Betrag im Einzelfall aus den Aufwendungen ergibt, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer in der besonderen Lage des Geschädigten für eine zumutbare Schadensbehebung zu machen hätte (vgl. dazu RGZ 99, 172 (183); BGH, NJW 1970, 1454 = VersR 1970, 832 f.).

    Das hat wiederum zur Folge, dass einerseits besondere Erschwernisse bei der konkreten Schadensbehebung dem Schädiger zur Last fallen, andererseits jedoch eine dem Geschädigten verfügbare besonders vorteilhafte Herstellungsweise auch dem Schädiger zugute kommen muss (BGH, NJW 1970, 1454 = VersR 1970, 832 f.); dies gilt anerkanntermaßen aber nur dann, wenn dem Geschädigten die Inanspruchnahme seiner besonderen Möglichkeiten der Schadensbehebung zumutbar ist und von ihm keine überobligationsmäßigen Anstrengungen verlangt.

    Hiermit folgt er seiner bisherigen Rechtsprechung und zitiert insoweit auch die Entscheidung BGHZ 54, 82 ff. Hieraus lässt sich jedoch nicht entnehmen, dass der BGH von den in dieser Entscheidung entwickelten Grundsätzen für den Ausnahmefall, dass es sich bei dem Geschädigten um einen Verkehrsbetrieb handelt, der eine eigene Reparaturwerkstatt unterhält, abrücken will.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04
    Sie meint, aus den neueren Entscheidungen des BGH in VersR 2003, 920 und NJW 2003, 2085 ergebe sich, dass die Dispositionsfreiheit des Geschädigten weiter gestärkt werden solle.

    Soweit die Klägerin demgegenüber unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH in NJW 2003, 2085 und VersR 2003, 920 meint, ihr stehe auch bereits dann ein Anspruch auch auf den Unternehmergewinn zu, wenn sie keinerlei Fremdreparaturen ausführe, so vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

    In der in NJW 2003, 2085 veröffentlichten Entscheidung vom 29.04.2003 führt der BGH lediglich aus, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, das Fahrzeug selbst zu reparieren noch es zur Reparatur in eine Kundendienstwerkstatt zu geben.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04
    Sie meint, aus den neueren Entscheidungen des BGH in VersR 2003, 920 und NJW 2003, 2085 ergebe sich, dass die Dispositionsfreiheit des Geschädigten weiter gestärkt werden solle.

    Soweit die Klägerin demgegenüber unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH in NJW 2003, 2085 und VersR 2003, 920 meint, ihr stehe auch bereits dann ein Anspruch auch auf den Unternehmergewinn zu, wenn sie keinerlei Fremdreparaturen ausführe, so vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04
    Aus der Subjektbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs (vgl. dazu BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260) folgt, dass sich der zur Schadensbeseitigung erforderliche Betrag im Einzelfall aus den Aufwendungen ergibt, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer in der besonderen Lage des Geschädigten für eine zumutbare Schadensbehebung zu machen hätte (vgl. dazu RGZ 99, 172 (183); BGH, NJW 1970, 1454 = VersR 1970, 832 f.).
  • KG, 22.07.2002 - 12 U 9728/00

    Haftung bei einem Unfall an einer Kreuzung mit Lichtzeichen

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04
    Auch in der in VersR 2003, 921 veröffentlichten Entscheidung ebenfalls vom 29.04.2003 verweist der BGH ausdrücklich darauf, dass eine subjektsbezogene Schadensbetrachtung anzustellen ist, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine speziellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die gerade für ihn bestehenden besonderen Schwierigkeiten zu nehmen ist.
  • RG, 19.05.1920 - V 129/19

    Voraussetzungen einer Klageänderung; Widerspruch eines Grundeigentümers gegen

    Auszug aus LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04
    Aus der Subjektbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs (vgl. dazu BGHZ 45, 212 (219) = NJW 1966, 1260) folgt, dass sich der zur Schadensbeseitigung erforderliche Betrag im Einzelfall aus den Aufwendungen ergibt, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer in der besonderen Lage des Geschädigten für eine zumutbare Schadensbehebung zu machen hätte (vgl. dazu RGZ 99, 172 (183); BGH, NJW 1970, 1454 = VersR 1970, 832 f.).
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