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   LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14   

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https://dejure.org/2015,38052
LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14 (https://dejure.org/2015,38052)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 18.02.2015 - 21 S 108/14 (https://dejure.org/2015,38052)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 21 S 108/14 (https://dejure.org/2015,38052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten zur Aufklärung einer Unfallbeteiligung; Entfernung vom Unfallort ohne Ermöglichung der erforderlichen Feststellungen ; Interesse des Versicherers an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14
    Zutreffend ist hierbei der Ausgangspunkt des Amtsgerichts, dass auch bei Vorliegen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung nicht generell auf Arglist geschlossen werden kann, sondern diese neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung und über den bloßen Vorsatz hinausgehend verlangt, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH NJW 2013, 936 Rdn. 29, zit. n. juris).

    Die gegen diese Auffassung insbesondere vom LG Bochum (ZfSch 2014, 215 Rdn. 15 ff., zit. n. juris) angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2012 - 6 S 63/12 - (NJW 2013, 936) verhält sich konkret lediglich zu einer Unfallflucht im Sinne des § 142 Abs. 2 StGB und bezieht sich nicht auf eine Strafbarkeit gemäß § 142 Abs. 1 StGB.

    Die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind auch nicht ohne weiteres auf einen Fall des § 142 Abs. 1 StGB übertragbar (a.A. LG Bochum a.a.O. Rdn. 26), da in der BGH-Entscheidung (NJW 2013, 936 Rdn. 18, 24) deutlich auf die diesbezüglichen Unterschiede hingewiesen wird, dass nämlich "aus der Verletzung der Handlungspflichten nach § 142 II StGB - nachdem sich der Unfallbeteiligte wie hier berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat - nicht in gleicher Weise automatisch eine Verletzung der allgemeinen Aufklärungsobliegenheit folgt wie in den Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 I StGB ... Anders als in den Fällen des § 142 I StGB wird das Aufklärungsinteresse des Versicherers durch einen Verstoß gegen Absatz 2 der Norm nicht in jedem Falle beeinträchtigt, weil sie ein Handeln des Versicherungsnehmers unter Umständen noch zu einem Zeitpunkt genügen lässt, zu dem Erkenntnisse bezüglich des Unfalls nicht mehr in gleicher Weise zu gewinnen sind." (s.a. OLG Stuttgart ZfSch 2015, 96 Rdn. 48; LG Köln, Beschl. v. 23.01.2014 - 24 O 396/13 - Rdn. 4, jew. zit. n. juris; vgl. Omlor/Spies NJW 2013, 938; Makowsky JR 2014, 165).

  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06

    Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14
    In dieser Höhe hat die Klägerin Schäden reguliert, die der Beklagte bei einem Verkehrsunfall vom 09.02.2012 als - mitversicherter und deshalb im Innenverhältnis mithaftender (vgl. BGH VersR 2008, 343 Rdn. 9, zit. n. juris) - Fahrer eines bei der Klägerin versicherten Pkw verursacht hat.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14
    Dass der Kraftfahrer mit ihrer Verletzung den Leistungsanspruch gegen den Versicherer gefährden kann, muss sich dem Kraftfahrer schon deshalb aufdrängen, weil er weiß, dass der Versicherer bei einem Schadensfall stets ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergang und der Unfallursachen hat, das er mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553 Rdn. 9, zit. n. juris).
  • LG Köln, 23.01.2014 - 24 O 396/13

    Erforderlichkeit eines Fremdschadens für den Einwand einer

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14
    Die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind auch nicht ohne weiteres auf einen Fall des § 142 Abs. 1 StGB übertragbar (a.A. LG Bochum a.a.O. Rdn. 26), da in der BGH-Entscheidung (NJW 2013, 936 Rdn. 18, 24) deutlich auf die diesbezüglichen Unterschiede hingewiesen wird, dass nämlich "aus der Verletzung der Handlungspflichten nach § 142 II StGB - nachdem sich der Unfallbeteiligte wie hier berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat - nicht in gleicher Weise automatisch eine Verletzung der allgemeinen Aufklärungsobliegenheit folgt wie in den Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 I StGB ... Anders als in den Fällen des § 142 I StGB wird das Aufklärungsinteresse des Versicherers durch einen Verstoß gegen Absatz 2 der Norm nicht in jedem Falle beeinträchtigt, weil sie ein Handeln des Versicherungsnehmers unter Umständen noch zu einem Zeitpunkt genügen lässt, zu dem Erkenntnisse bezüglich des Unfalls nicht mehr in gleicher Weise zu gewinnen sind." (s.a. OLG Stuttgart ZfSch 2015, 96 Rdn. 48; LG Köln, Beschl. v. 23.01.2014 - 24 O 396/13 - Rdn. 4, jew. zit. n. juris; vgl. Omlor/Spies NJW 2013, 938; Makowsky JR 2014, 165).
  • LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12

    Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für

    Auszug aus LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14
    Die gegen diese Auffassung insbesondere vom LG Bochum (ZfSch 2014, 215 Rdn. 15 ff., zit. n. juris) angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2012 - 6 S 63/12 - (NJW 2013, 936) verhält sich konkret lediglich zu einer Unfallflucht im Sinne des § 142 Abs. 2 StGB und bezieht sich nicht auf eine Strafbarkeit gemäß § 142 Abs. 1 StGB.
  • AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16

    Kein Regress bei einfachem Wegfahren

    auf Klärung Obliegenheitsverletzung il:'.1 Verhältn_is zum Versicherer dar (.LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010-20 S7/10, Juris, Landgericht Bielefeld, Urteil vorn 18. Februar 2015, 21 S 108/14).
  • LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17

    Verkehrsunfallflucht - arglistige Obliegenheitsverletzung durch den

    Dann aber sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn oder seinen Agenten erfolgende Mitteilung mindestens ebensogut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten." Im Umkehrschluss ist daraus ersichtlich, dass bei einem Verstoß gegen § 142 Abs. 1 StGB regelmäßig dieser Zweck anzunehmen ist (so auch LG Bielefeld, Urteil v. 18.02.2015 - 21 S 108/14).
  • AG Wesel, 30.06.2016 - 5 C 25/16

    Kraftfahrhaftpflichtversicherung - Leistungsfreiheit bei Verkehrsunfallflucht

    Dass der Kraftfahrer mit ihrer Verletzung den Leistungsanspruch gegen den Versicherer gefährden kann, muss sich dem Kraftfahrer schon deshalb aufdrängen, weil er weiß, dass der Versicherer bei einem Schadensfall stets ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen hat, das er mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010, 20 S 7/10; LG Bielefeld, Urteil vom 18.02.2015, 21 S 108/14, zitiert nach Juris; anderer Ansicht LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, 7 S 104/12, zitiert nach Juris).
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