Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18576
LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03 (https://dejure.org/2004,18576)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 19.05.2004 - 3 O 216/03 (https://dejure.org/2004,18576)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 3 O 216/03 (https://dejure.org/2004,18576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung eines Fonds abgeschlossenen Darlehensvertrages; Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung und Verletzung von Aufklärungspflichten bezüglich des Abschlusses eines Immobilienfonds; Verbindung eines Darlehensvertrages mit ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Dabei muss es sich entsprechend dem Schutzzweck dieser Vorschriften nicht um solche Verträge handeln, die dem Grundmodell des kaufrechtlichen Leistungsaustausches entsprechen, sondern es kann sich insoweit - wie hier - auch um den Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung handeln (vgl. BGH WM 2003, 1762 ff.).

    Eine Einschränkung gibt es nach der neueren Rechtssprechung (vgl. BGH, WM 2003, 1762 ff.) dann, wenn es sich bei dem verbundenen Geschäft um einen Gesellschaftsbeitritt handelt und der Gesellschaftsbeitritt fehlerhaft ist sowie bereits in Vollzug gesetzt worden ist, in folgender Weise: Die Bank tritt im Verhältnis zum Anleger in die Rechte und Pflichten der Fondsgesellschaft ein, und es sind alle Ansprüche als Rechnungsposten in eine Gesamtabrechnung einzustellen.

    Das Risiko der Insolvenz der Firma ... muss die Beklagte ohnehin, d.h. auch im Fall der Anwendung der Rückabwicklungsregeln gem. dem Urteil des BGH, WM 2003, 1762 ff. - tragen.

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Für das alte Recht war anerkannt, dass sich für verbundene Haustürgeschäfte die Rückzahlung der Darlehensvaluta nach dem Schutzzweck der Widerrufsregelung im Haustürwiderrufs-Gesetz und entsprechend der Regelung in § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKG a.F. in aller Regel allein im Verhältnis zwischen der Kreditgeberin und dem Geschäftspartner des Darlehensnehmers vollziehen muss (vgl. u.a. BGH, BGHZ 133, 254, 260 f.).

    Denn bei einem finanzierten Beitritt zu einem Immobilienfonds kann im Gegensatz zu einem finanzierten Grundstückserwerb nicht in der Regel davon ausgegangen werden, dass ein nicht besonders rechtskundiger und geschäftserfahrener Laie die Personen des Kreditnehmers und des Partners des finanzierten Geschäftes deutlich voneinander unterscheiden kann (vgl. auch BGH, BGHZ 150, 248 ff. und BGH in BGHZ 133, 254 ff.).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Denn § 5 Abs. 2 HWiG a.F. ist aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 13.12.2001 (RsC-481/99) dahin auszulegen, dass Kreditverträge nicht zu den in § 5 Abs. 2 HWiG a.F. bezeichneten Geschäften gehören, soweit das Verbraucherkreditgesetz kein gleichweit reichendes Widerrufsrecht einräumt wie das Haustürwiderrufsgesetz (BGH, WM 2002, 1181 ff.).

    Denn bei einem finanzierten Beitritt zu einem Immobilienfonds kann im Gegensatz zu einem finanzierten Grundstückserwerb nicht in der Regel davon ausgegangen werden, dass ein nicht besonders rechtskundiger und geschäftserfahrener Laie die Personen des Kreditnehmers und des Partners des finanzierten Geschäftes deutlich voneinander unterscheiden kann (vgl. auch BGH, BGHZ 150, 248 ff. und BGH in BGHZ 133, 254 ff.).

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Dabei genügt es für eine fahrlässige Unkenntnis in diesem Sinne, dass die Umstände des einzelnen Falles dem Erklärungsempfänger veranlassen mussten, sich danach zu erkundigen, auf welchen Umständen die ihm übermittelte Willenserklärung beruht (vgl. BGH, WM 2003, 483 ff.m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02

    Ansprüche wegen grob fehlerhafter Erstversorgung einer Riss-Quetschwunde am

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Des weiteren verstößt die Belehrung gegen § 355 Abs. 2 BGB, indem - für den Kunden irreführend - für den möglichen Fristbeginn u.a. auf den Zugang der Ausfertigung des Darlehensvertrages bei der Beklagten abgestellt wird (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2002 - 1 U 45/02 für § 2 HWiG a.F.).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Diese konnte bei dem Kunden die unrichtige Vorstellung erwecken, sein Widerrufsrecht sei an die weitere Voraussetzung der Rückzahlung des Kredites innerhalb der genannten Frist gebunden (vgl. BGH, WM 2003, 61 ff. m.w.N.).
  • OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01

    Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften mit Hinweis auf Unwirksamkeit auch

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Schließlich ist nach altem und neuen Recht die Belehrung auch deswegen unwirksam, weil sie sich nicht darauf erstreckt, dass im Falle des Widerrufs auch der verbundene Vertrag nicht wirksam zustande kommt (vgl. OLG München, ZIP 2002, 1940 zum alten Recht; Anlage 2 Anhang zu § 355 BGB).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Entscheidend ist, ob der Vertrag ohne die Haustürsituation nicht oder nicht so wie geschehen zustande gekommen wäre (vgl. BGHZ 131, 385 ff.).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00

    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03
    Die Beklagte hatte es in der Hand, durch eine nachträglich erteilte, wirksame Belehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang zu setzen und damit den Schwebezustand zu beenden (vgl. auch OLG Frankfurt, WM 2002, 545 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht