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   LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07   

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LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07 (https://dejure.org/2007,6283)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 19.12.2007 - 21 S 219/07 (https://dejure.org/2007,6283)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 21 S 219/07 (https://dejure.org/2007,6283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles; Eignung des Schwacke-Automietspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für den Ersatz von Mietwagenkosten; Verbot der Koppelung von konkreter und abstrakter ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten - Ersatzwagenbeschaffung & Geldmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles; Eignung des Schwacke-Automietspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für den Ersatz von Mietwagenkosten; Verbot der Koppelung von konkreter und abstrakter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Krankschreibung hindert nicht Mietwagenanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1601
  • NZV 2008, 352
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Entsprechend stellt dieses - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 3782; NJW 2007, 1449) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des "Normaltarifs" dar.

    Auch wenn der Autovermieter nicht zwischen "Unfallersatztarif" und "Normaltarif" unterscheidet, sondern einen einheitlichen Tarif anbietet, der weit über dem Durchschnitt der auf dem örtlichen Markt erhältlichen "Normaltarife" liegt, ist daher zu prüfen, ob unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters oder sonstige mit der Unfallsituation verbundene besondere Umstände diese Erhöhung rechtfertigen (BGH, NJW 2007, 3782 m.w.Nachw.).

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein über den "Normaltarif" hinausgehender Anspruch dann nicht gegeben, wenn einem Geschädigten ein solcher günstigerer Tarif in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (BGH, NJW 2007, 3782; NJW 2007, 2758).

    Allein das allgemeine Vertrauen darauf, der ihm vom Autovermieter angebotene Tarif sei "auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten", rechtfertigt es nicht, zu Lasten des Schädigers und seines Haftpflichtversicherers ungerechtfertigt überhöhte und nicht durch unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters gedeckte Unfallersatztarife zu akzeptieren (BGH, NJW 2007, 3782).

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Dies bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den geringeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (zuletzt: BGH, NJW 2007, 2758).

    Dabei kann zwar grundsätzlich im Hinblick auf die Besonderheiten der Unfallsituation und des Unfallersatzgeschäfts ein Aufschlag auf den Normaltarif gerechtfertigt sein (statt aller: BGH, NJW 2007, 2758), der nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mit 30% zu bemessen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein über den "Normaltarif" hinausgehender Anspruch dann nicht gegeben, wenn einem Geschädigten ein solcher günstigerer Tarif in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (BGH, NJW 2007, 3782; NJW 2007, 2758).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Die von der Fa. Schwacke erstellte Mietpreisliste 2003 ist vom Bundesgerichtshof ausdrücklich als geeignete Schätzungsgrundlage anerkannt worden (vgl. BGH, NJW 2007, 1449; NJW 2007, 1124; NJW 2006, 2693).

    Entsprechend stellt dieses - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 3782; NJW 2007, 1449) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des "Normaltarifs" dar.

  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 189/99

    Anmietung; Ersatzfahrzeug; Ersparte Eigenaufwendung; Klassentiefers Fahrzeug;

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Diese werden von der Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % der Mietwagenkosten geschätzt (§ 287 ZPO).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Allerdings sind die Kosten einer vereinbarten Vollkaskoversicherung für das angemietete Fahrzeug in der Regel auch dann als adäquate Schadensfolge anzusehen, wenn das eigene Fahrzeug des Geschädigten im Unfallzeitpunkt nicht entsprechend versichert war (BGH NJW 2005, 1041).
  • OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00

    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Diese werden von der Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % der Mietwagenkosten geschätzt (§ 287 ZPO).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Die von der Fa. Schwacke erstellte Mietpreisliste 2003 ist vom Bundesgerichtshof ausdrücklich als geeignete Schätzungsgrundlage anerkannt worden (vgl. BGH, NJW 2007, 1449; NJW 2007, 1124; NJW 2006, 2693).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Danach kann der Geschädigte bei fiktiver Schadensberechnung Mietwagenkosten nur für die im Gutachten veranschlagte Zeit verlangen, nicht für die längere Dauer einer tatsächlich durchgeführten Reparatur (BGH, NJW 2003, 3480).
  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 53/05

    Schadensersatzansprüche des Mieters eines Kfz zu einem Unfallersatztarif

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei

  • AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten;

    Indes spiegelt sich der am Markt überwiegend geforderte Normaltarif am ehesten im Modus wieder (vgl. LG Bonn, Urt. v. 28.02.2007 - 5 S 159/06; LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 219/07 = NJW 2008, 1601, 1602; AG Oldenburg, Urt. v. 06.10.2009 - 22 C 740/08) und stellt eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar (BGH NJW 2007, 3782; 2007, 1449).

    Entgegen einer in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung kann im Übrigen auch nicht davon ausgegangen werden, dass bereits bei der bloßen Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs der Mitverschuldenseinwand greift (so aber LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 219/07; LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 189/07; LG Münster, Urt. v. 05.02.2008 - 9 S 129/07).

  • LG Fulda, 19.06.2009 - 1 S 15/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Schätzgrundlage bei einem Ersatz

    Diese Eigenersparnis ist jedoch mit 10 % der Mietwagenkosten anzusetzen (vgl. OLG Hamm, VersR 2001, 206; LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az. 4 S 169/07; LG Bielefeld, Urteil vom 19.12.2007, Az. 21 S 219/07; jeweils zitiert nach "JURIS"; Palandt/Heinrichs, BGB, Aufl. 66, § 249, Rdn. 32).

    Nach der Rechtsprechung ändert ein solcher Schadensersatzanspruch selbst im Falle seines Bestehens nichts an der Verpflichtung des Schädigers, dem Geschädigten die objektiv erforderlichen Mietwagenkosten zu erstatten (vgl. BGH, NJW 2007, 3782; LG Bielefeld, Urteil vom 19.12.2007, Az. 21 S 219/07, zitiert nach "JURIS").

  • AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08

    Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag

    Demnach ist die Schwacke-Liste 2006 der Schätzung zugrunde zu legen (OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92 f.; LG Bielefeld, Urt. v. 9.5.2007 - 21 S 68/07, juris Rn. 10 f.; LG Bielefeld, Urt. v. 25.10.2006 - 21 S 211/05, juris Rn. 7; LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 219/07, juris Rn. 27; LG Nürnberg-Fürth, ZfS 2007, 444).

    Diese Auffassung wird zwar insbesondere in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum teilweise vertreten (so LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 219/07, juris Rn. 36-39; LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2007 - 21 S 189/07, juris Rn. 26-33; LG Münster, Urt. v. 5.2.2008 - 9 S 129/07, juris Rn. 30; Hentschel/ König , Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, § 12 Rn. 35a).

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