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   LG Bielefeld, 20.03.2009 - 4 OH 49/09   

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https://dejure.org/2009,21582
LG Bielefeld, 20.03.2009 - 4 OH 49/09 (https://dejure.org/2009,21582)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20.03.2009 - 4 OH 49/09 (https://dejure.org/2009,21582)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09 (https://dejure.org/2009,21582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kein "doppeltes Gewerbsmäßigkeitserfordernis" bei Auskunftsansprüchen nach § 102 Abs. 2 UrhG - Voraussetzung einer Drittauskunft im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG ist nicht, dass auch die Verletzungshandlung ein gewerbliches Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 1 UrhG aufweist. Zum ...

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer richterlichen Anordnung für die Erteilung von Auskünften über Herkunft und Vertriebsweg rechtsverletzender Vervielfältigungsstücke i.R.e. Urheberrechtsverletzung; Auslegung des § 101 Abs. 2, 9 Urhebergesetz (UrhG) im Hinblick auf die Bezugnahme des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider bei Filesharing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß bei urheberrechtlichem Internet-Auskunftsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß beim Auskunftsanspruch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Filesharing": Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider setzt kein gewerbliches Ausmaß der Urheberrechtsverletzung voraus - Annahme einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß bei Zugänglichmachen eines Albums zweifelhaft

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 870 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 177
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.03.2009 - 4 OH 49/09
    Insbesondere erscheint es nicht zwingend, den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG wie teilweise vertreten (vgl. OLG Köln MMR 2008, 820) deswegen von den zusätzlichen Voraussetzungen des § 101 Abs. 1 UrhG abhängig zu machen, weil die Drittauskunft nach § 101 Abs. 2 UrhG letztlich der Verfolgung von Ansprüchen gegen den Urheberrechtsverletzer nach § 101 Abs. 1 UrhG diene und daher nicht über den diesem gegenüber bestehenden Auskunftsanspruch hinausgehen dürfe.
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.; im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (LG Bielefeld, Beschluss vom 20. März 2009 - 4 OH 49/09, juris Rn. 6 ff.; D. Bohne, CR 2010, 104, 105 ff.; im Ergebnis ebenso Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 12; offengelassen von LG München, ZUM 2011, 762, 770; aA OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897; OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69; LG Köln, MMR 2009, 645; LG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 15).
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