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   LG Bielefeld, 20.06.2012 - 16 O 42/12   

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https://dejure.org/2012,47192
LG Bielefeld, 20.06.2012 - 16 O 42/12 (https://dejure.org/2012,47192)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20.06.2012 - 16 O 42/12 (https://dejure.org/2012,47192)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 16 O 42/12 (https://dejure.org/2012,47192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterlassung einer Werbeaussage zur Wirksamkeit von Schüßler-Salzen in der Schwangerschaft wegen Irreführung des Wettbewerbs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterlassung einer Werbeaussage zur Wirksamkeit von Schüßler-Salzen in der Schwangerschaft wegen Irreführung des Wettbewerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.06.2012 - 16 O 42/12
    Das Werbeverbot gilt auch, wenn sich die Werbung an Fachkreise i.S.v. § 2 HWG richtet (BGH, GRUR 2012, 647 zu § 5 HWG).
  • LG Hamburg, 20.05.2008 - 312 O 220/08

    Heilmittelwerbung: Werbung für einen Grippeimpfstoff mit der Aussage "auch für

    Auszug aus LG Bielefeld, 20.06.2012 - 16 O 42/12
    Eine derartige Werbung ist irreführend, wenn nicht dargelegt werden kann, dass die Medikamente gerade spezielle Wirkungen für die angegebenen Personen haben (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2011 - 37 O 58/10 - zu homöopathischen Arzneimitteln "speziell für Kinder") oder der Fachinformation zu entnehmen ist, dass nur begrenzte Daten hinsichtlich Risiken und Wirkungen vorliegen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 20.05.2008 - 312 O 220/08 - "auch für Schwangere").
  • LG Stuttgart, 18.04.2011 - 37 O 58/10
    Auszug aus LG Bielefeld, 20.06.2012 - 16 O 42/12
    Eine derartige Werbung ist irreführend, wenn nicht dargelegt werden kann, dass die Medikamente gerade spezielle Wirkungen für die angegebenen Personen haben (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2011 - 37 O 58/10 - zu homöopathischen Arzneimitteln "speziell für Kinder") oder der Fachinformation zu entnehmen ist, dass nur begrenzte Daten hinsichtlich Risiken und Wirkungen vorliegen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 20.05.2008 - 312 O 220/08 - "auch für Schwangere").
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