Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 22.01.2008 - 2 O 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26767
LG Bielefeld, 22.01.2008 - 2 O 5/03 (https://dejure.org/2008,26767)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 22.01.2008 - 2 O 5/03 (https://dejure.org/2008,26767)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 2 O 5/03 (https://dejure.org/2008,26767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,26767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz bei arglistiger Täuschung aufgrund der fehlenden Ausbaufähigkeit eines Dachgeschosses; Ausbaufähigkeit eines Dachgeschosses trotz des Erfordernisses eines Abtragens des Dachstuhles und eines Einbaus neuer Fundamente und Stützen in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus LG Bielefeld, 22.01.2008 - 2 O 5/03
    Liegen einem Makler Informationen vor, aufgrund derer er annehmen muss, dass die vom Verkäufer erhaltenen Informationen unrichtig sind, ist er verpflichtet, den Auftraggeber hierauf hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2000 - III ZR 43/99).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 244/00

    Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Käufer eines Grundstücks

    Auszug aus LG Bielefeld, 22.01.2008 - 2 O 5/03
    Es ist allerdings anerkannt, dass ein Sachverständiger dem Käufer eines Grundstückes für die Angabe eines zu hohen Verkehrswertes haftet, wenn der Sachverständige bei Entgegennahme des Gutachterauftrags davon ausging, dass die Prüfung auch im Interesse eines Dritten, nämlich eines potentiellen Käufers, liegt (vgl BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 244/00 - NJW-RR 02, 1528; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1989 - 14 U 152/88 - NJW-RR 90, 861).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 206/91

    Anwaltshaftung bei zweitem Versäumnisurteil - Darlegungslast bei

    Auszug aus LG Bielefeld, 22.01.2008 - 2 O 5/03
    Der Schaden der Klägerin beträgt der Höhe nach entsprechend dem Urteil des BGH vom 14.01.1993 (- XI ZR 206/91 - NJW 93, 1323, unter II. 2. b) aa) der Gründe) generell der Differenz zwischen dem vom Beklagten zu 3) in seinem Gutachten angegebenen und dem tatsächlichen Verkehrswert als den Kaufpreis, der hypothetisch gezahlt worden wäre, hätte der Beklagte zu 3) sein Gutachten ordnungsgemäß erstellt, wobei es auch hier nicht darauf ankommt, ob der Verkäufer auch zu diesen Bedingungen verkauft hätte.
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 14 U 152/88
    Auszug aus LG Bielefeld, 22.01.2008 - 2 O 5/03
    Es ist allerdings anerkannt, dass ein Sachverständiger dem Käufer eines Grundstückes für die Angabe eines zu hohen Verkehrswertes haftet, wenn der Sachverständige bei Entgegennahme des Gutachterauftrags davon ausging, dass die Prüfung auch im Interesse eines Dritten, nämlich eines potentiellen Käufers, liegt (vgl BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 244/00 - NJW-RR 02, 1528; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1989 - 14 U 152/88 - NJW-RR 90, 861).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 47/15

    Schadensberechnung bei Immobilienmaklerhaftung: Grundstücksverkauf nach

    Die Nichtzulassungsbeschwerde lässt dabei unberücksichtigt, dass das Oberlandesgericht Hamm in dem von ihr für ihren Standpunkt in Anspruch genommenen Urteil vom 15. Januar 2009 zwar ausdrücklich von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen ist, nach der bei der Schadensberechnung der Betrag anzusetzen ist, um den die geschädigte Partei den Grundstückskaufvertrag im Vertrauen auf die Richtigkeit der pflichtwidrigen Angaben zu teuer erworben oder zu billig abgegeben hat (aaO juris Rn. 106), bei seinen nachfolgend angestellten Erwägungen (aaO juris Rn. 107 bis 113) aber - wie zuvor auch schon das Landgericht (LG Bielefeld, Urteil vom 22. Januar 2008 - 2 O 5/03, juris Rn. 63) - übersehen hat, dass eine Fehleinschätzung des objektiven Verkehrswerts, die sich außerhalb - im Streitfall: unterhalb - der bei Schätzungen hinzunehmenden Toleranzschwelle bewegt, kein rechtmäßiges Alternativverhalten zu der noch gröberen Fehleinschätzung darstellt, die diesen Rahmen verlässt.
  • OLG München, 05.03.2004 - 14 U 495/03
    Az: 2 O 5/03.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht