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   LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07   

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LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07 (https://dejure.org/2009,77506)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27.02.2009 - 8 O 509/07 (https://dejure.org/2009,77506)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 8 O 509/07 (https://dejure.org/2009,77506)
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  • KG, 21.11.2002 - 12 U 32/02

    Voraussetzungen der Beschränkung der Erbenhaftung

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07
    Die Kosten der eigenen Prozessführung hat der Beklagte als Prozesspartei selbst zu tragen (vgl. dazu z.B. Zöller-Stöber, 27. Auflage, § 780 ZPO, Rz. 7; Staudinger-Marotzke, § 1990 BGB, Rn 16, § 1967 BGB Rn 20, 47; KG, NJW-RR 2003, 941).
  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 410/02

    Darlegungs- und Beweislast des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07
    Das wäre zunächst Voraussetzung dafür gewesen, dass der Kläger als Pflichtteilsberechtigter das Nichtbestehen einer von ihm bestrittenen Forderung zu beweisen hat (vgl. zum Erfordernis der substantiierten Darlegung den Beschluss des BGH vom 7.11.2002, IV ZR 410/02, ZEV 2003, 364).
  • RG, 06.11.1913 - IV 347/13

    Pflichtteilsberechnung; Ungewisse und unsichere Rechte

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07
    Etwas anderes könnte für den Wert des Wohnungsrechts des Beklagten nur dann gelten, wenn es sich um leicht übersehbare Verhältnisse, insbesondere um einen über einen längeren Zeitraum beständigen Nachlasswert, und zugleich um einen weitgehend sicheren Eintritt des Nacherbfolgefalles handeln würde (vgl. dazu z.B. die Entscheidung in RGZ 83, 253).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07
    Das Gericht hat die Anteile des jeweiligen Obsiegens und Unterliegens, wie aus dem Tenor ersichtlich, mit 2/3 zu Lasten des Beklagten und 1/3 zu Lasten des Klägers gewichtet (vgl. die Entscheidung des BayObLG vom 07.10.1999, NJW-RR 2000, 306).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 16 U 10/02
    Auszug aus LG Bielefeld, 27.02.2009 - 8 O 509/07
    Das wäre zunächst Voraussetzung dafür gewesen, dass der Kläger als Pflichtteilsberechtigter das Nichtbestehen einer von ihm bestrittenen Forderung zu beweisen hat (vgl. zum Erfordernis der substantiierten Darlegung den Beschluss des BGH vom 7.11.2002, IV ZR 410/02, ZEV 2003, 364).
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