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   LG Bielefeld, 27.09.2016 - 4 O 299/13   

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LG Bielefeld, 27.09.2016 - 4 O 299/13 (https://dejure.org/2016,46130)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27.09.2016 - 4 O 299/13 (https://dejure.org/2016,46130)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27. September 2016 - 4 O 299/13 (https://dejure.org/2016,46130)
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  • OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98

    Pflichten des eine schwangere Patientin betreuenden Arztes

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.09.2016 - 4 O 299/13
    Unterhalb der Schwelle eines - von dem Sachverständigen hier eindeutig verneinten - groben Behandlungsfehlers kommen Beweiserleichterungen nur dann in Betracht, wenn medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde nicht erhoben werden, die hinreichend wahrscheinlich ein positives Befundergebnis ergeben hätten, wobei in den Fällen weiter auf die Ursächlichkeit der unterlassenen Befunderhebung für den erlittenen Gesundheitsschaden geschlossen werden kann, in denen sich hinreichend wahrscheinlich ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich seine Verkennung als fundamental fehlerhaft darstellen würde (vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Auflage, S. 195/196; OLG Stuttgart, VersR 2000, 362).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 122/82

    Abweichung von einem Sachverständigengutachten nach Heranziehung von

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.09.2016 - 4 O 299/13
    In einem solchen Fall begründet eine unzureichende Dokumentation allerdings nur die Vermutung, dass eine vom Arzt nicht dokumentierte Maßnahme tatsächlich auch nicht erfolgt ist (vgl. Katzenmeier, Arztrecht, 6. Auflage 2009, S. 303/405; BGH, NJW 1984, 1408).
  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01

    Nichterheben von medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunden

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.09.2016 - 4 O 299/13
    Die danach notwendige hinreichende Wahrscheinlichkeit erfordert indes eine überwiegenden Wahrscheinlichkeit, also eine jedenfalls über 50% liegende Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.05.2003, 5 U 77/01).
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