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   LG Bochum, 04.07.2012 - I-6 O 217/10   

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LG Bochum, 04.07.2012 - I-6 O 217/10 (https://dejure.org/2012,19336)
LG Bochum, Entscheidung vom 04.07.2012 - I-6 O 217/10 (https://dejure.org/2012,19336)
LG Bochum, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - I-6 O 217/10 (https://dejure.org/2012,19336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Privatpatienten aufgrund eines totalen Krankenhausvertrages wegen fehlerhafter Behandlung nach Entfernung eines Knotens an der Schilddrüse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Privatpatienten aufgrund eines totalen Krankenhausvertrages wegen fehlerhafter Behandlung nach Entfernung eines Knotens an der Schilddrüse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 8 U 197/01

    Entschädigung der Eltern für den Mehrbedarf an Pflege bei schwerster

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    Insoweit ist hinsichtlich der Pflegekosten vom Grundsatz her davon auszugehen, dass dann, wenn mehrere Arten der Betreuung in Betracht kommen, sich die Höhe des Anspruchs weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach richten, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (vgl. dazu BGH VersR 1990, 1156; BGH VersR 1978, 149; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90).

    Da es naturgemäß nicht möglich ist, den zu ersetzenden Schaden für jeden Lebenstag zeitlich exakt zu ermitteln, ist der Umfang der erforderlichen Aufwendungen gem. § 287 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten zu schätzen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 90).

    Bedarf ein schwerbehindertes Kind wegen bestimmter Erkrankungen dabei zum Beispiel auch in der Nachtzeit der ständigen Anwesenheit einer Bezugsperson, kann diese Art der Betreuung nicht mehr dem Bereich der vermehrten elterlichen Zuwendung zugerechnet werden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 90).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt (vgl. z Bsp. BGHZ 56, 163 ff = NJW 1971, 1883= VersR 1971, 905(906.; BGH NJW 1984, 1405 = VersR 1984, 439; BGH NJW 1986, 777; BGH NJW 1989, 2317), dass eine Gesundheitsbeschädigung i. S. des § 823 Abs. 1 BGB nicht nur bei physischer Einwirkung auf den Körper vorliegt, sondern auch psychisch vermittelt werden kann.

    Insoweit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. dazu: BGHZ 56, 163 ff = NJW 1971, 1883 = VersR 1971, 905(906); BGH NJW 1984, 1405; BGH NJW 1989, 2317(2318) in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls oder eines schweren Schicksalsschlages für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb "auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden".

  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 56/82

    Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingt wegen des Todes des Ehegatten

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt (vgl. z Bsp. BGHZ 56, 163 ff = NJW 1971, 1883= VersR 1971, 905(906.; BGH NJW 1984, 1405 = VersR 1984, 439; BGH NJW 1986, 777; BGH NJW 1989, 2317), dass eine Gesundheitsbeschädigung i. S. des § 823 Abs. 1 BGB nicht nur bei physischer Einwirkung auf den Körper vorliegt, sondern auch psychisch vermittelt werden kann.

    Insoweit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. dazu: BGHZ 56, 163 ff = NJW 1971, 1883 = VersR 1971, 905(906); BGH NJW 1984, 1405; BGH NJW 1989, 2317(2318) in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls oder eines schweren Schicksalsschlages für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb "auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden".

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt (vgl. z Bsp. BGHZ 56, 163 ff = NJW 1971, 1883= VersR 1971, 905(906.; BGH NJW 1984, 1405 = VersR 1984, 439; BGH NJW 1986, 777; BGH NJW 1989, 2317), dass eine Gesundheitsbeschädigung i. S. des § 823 Abs. 1 BGB nicht nur bei physischer Einwirkung auf den Körper vorliegt, sondern auch psychisch vermittelt werden kann.

    Insoweit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. dazu: BGHZ 56, 163 ff = NJW 1971, 1883 = VersR 1971, 905(906); BGH NJW 1984, 1405; BGH NJW 1989, 2317(2318) in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls oder eines schweren Schicksalsschlages für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb "auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden".

  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95

    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei einem jungen Menschen; Maßgeblichkeit

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte im Unfallzeitpunkt nicht in einem festen Arbeitsverhältnis stand (vgl. dazu: BGH VersR 1997, 366(367) = NJW 1997, 937; BGH NJW-RR 1999, 1039 ff ).

    Verbleibende Risiken können gegebenenfalls auch gewisse Abschläge rechtfertigen (vgl. BGH NJW 1998, 1634 = VersR 1998, 772(773); BGH NJW 1998, 1633 = VersR 1998, 770(772); BGH NJW 1997, 937 = VersR 1997, 366(367); BGH NJW 1995, 2227 = VersR 1995, 469(470); BGH NJW 1995, 1023 = VersR 1995, 422(424); BGH NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284(1285); BGH NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973).

  • KG, 21.11.1991 - 12 U 5939/90
    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    Zudem sind in Abgrenzung zu den Heilbehandlungskosten darunter auch alle Aufwendungen zu verstehen, die dazu bestimmt sind, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Geschädigten infolge seiner Verletzungen durch eine dauernde Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (vgl. Kammergericht NZV 1992, 236).

    Dabei ist aber die medizinische Erforderlichkeit bzw. der konkrete Bedarf stets zu prüfen, denn die Erstattungsfähigkeit von Kosten für solche Maßnahmen steht immer unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Maßnahme medizinisch indiziert ist (vgl. Kammergericht NZV 1992, 236; LG Bonn SP 2009, 12; Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 843 Rdnr. 63).

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    Der Begriff der "Vermehrung der Bedürfnisse" im Sinne des § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB umfasst nach der Rechtsprechung alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (BGH NZV 2004, 195 = VersR 2004, 482 ; BGH VersR 1958, 454; BGH VersR 1970, 899; VersR 1974, 162; BGH NJW 1982, 757 = VersR 1982, 238).

    Es muss sich demnach grundsätzlich um Mehraufwendungen handeln, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind und die zudem nicht - wie etwa Heilungskosten - der Wiederherstellung der Gesundheit dienen (vgl. BGH VersR 1956, 22(23); BGH NJW 1982, 757).

  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 103/91

    Vermehrte Bedürfnisse und Erwerbsschaden bei erhöhten Ausbildungskosten und

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    Zudem umfasst der Begriff "vermehrte Bedürfnisse" in § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB nur solche Mehraufwendungen, die dem Geschädigten im Vergleich zu einem gesunden Menschen erwachsen und sich daher von den allgemeinen Lebenshaltungskosten unterscheiden, welche in gleicher Weise vor und nach einem Unfall anfallen (BGH NJW-RR 1992, 791= VersR 1992, 1235(1236)).

    So kommen als ersatzpflichtige Kosten zum Beispiel erhöhte Ausgaben für Verpflegung und Ernährung, besondere Aufwendungen für Therapien, Kuren und orthopädische Hilfsmittel sowie Pflegekosten und Kosten für Haushaltshilfen in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 791 = VersR 1992, 1235[1236]; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rdnr. 264).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    Als Heilbehandlung ist zunächst einmal jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch den betreffenden Unfall verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder auch auf Linderung der Krankheit abzielt (BGH, NJW 1987, 703; BGH NJW 1993, 2369(2370); OLG Karlsruhe NZV 1999, 210; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rdnr. 226).

    Vielmehr sind auch weitere Behandlungen eine erstattungsfähige Heilbehandlung i.S. des § BGB § 249 BGB, sofern bei objektiver Betrachtung eine realistische Chance besteht, dass ein Behandlungserfolg (Heilung oder Linderung) eintritt (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999, 210; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rdnr. 226).

  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Auszug aus LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
    Insoweit ist hinsichtlich der Pflegekosten vom Grundsatz her davon auszugehen, dass dann, wenn mehrere Arten der Betreuung in Betracht kommen, sich die Höhe des Anspruchs weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach richten, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (vgl. dazu BGH VersR 1990, 1156; BGH VersR 1978, 149; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 354/93

    Verdienstausfallschaden bei wechselhaftem beruflichten Werdegang

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

  • KG, 15.02.1982 - 12 U 3843/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

  • BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54

    Umfang der Ersatzfähigkeit verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 69/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten einer Unfallverletzung

  • BGH, 11.11.1969 - VI ZR 91/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten nach einer Unfallverletzung

  • BGH, 30.06.1970 - VI ZR 5/69

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der

  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 213/94

    Maßgeblichkeit der Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers

  • BGH, 09.03.1999 - XI ZR 155/98

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Verrechnungsvereinbarung von Zahlungen auf eine

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

  • LG Bonn, 12.04.1995 - 5 S 240/94

    Unfallbedingter Ausgleich; Körperliche Beeiträchtigung; Kuraufenthalt;

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 114/00

    Konkludente Tilgungsbestimmung durch Haftpflichtversicherer; Zahlbetrag einer

  • LG Potsdam, 15.04.1999 - 9 S 376/98

    Bestehen einer Vermutung für den Unterbevollmächtigten des Erfolgens einer

  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18

    Behandlungsfehler - Schmerzensgeld wegen erlittener gesundheitlicher

    Insofern unterscheidet der Fall sich von anderen Fällen, in denen teilweise weit höhere Schmerzensgeldsummen ausgeurteilt wurden (beispielsweise OLG Köln, Urt. v. 06.06.2012 - I-5 U 28/10 -, juris; LG Bochum, Urt. v. 04.07.2012 - 6 O 217/10-, juris).
  • ArbG Bielefeld, 28.07.2020 - 5 Ca 1725/19

    Schmerzensgeld

    Medizinisch indizierte Massagen werden von der Rechtsprechung als vermehrte Bedürfnisse anerkannt, die im Rahmen von § 823 BGB zu ersetzen sind (vgl. LG Bochum, Urteil vom 04.07.2012 - 6 O 217/10, BeckRS 2012, 16390).
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