Rechtsprechung
LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 04.08.2015 - 68 C 72/15
- LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
- BGH, 30.03.2017 - I ZR 50/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf …
Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
Für ein Unterlassungsbegehren bezüglich der geltend gemachten Urheberrechtsverletzungen sind zudem die üblichen Lizensierungskosten für eine Rechteeinräumung an dem urheberrechtlich geschützten Werk zu berücksichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13).Dieser Betrag fügt sich der Höhe nach auch in die obergerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen ein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 EUR, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 EUR für die Tonträgerproduktion X des Künstlers T1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 EUR für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
- OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - 20 W 68/11
Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
Dieser Betrag fügt sich der Höhe nach auch in die obergerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen ein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 EUR, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 EUR für die Tonträgerproduktion X des Künstlers T1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 EUR für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen). - OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07
Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN
Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
Dieser Betrag fügt sich der Höhe nach auch in die obergerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen ein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 EUR, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 EUR für die Tonträgerproduktion X des Künstlers T1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 EUR für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen). - OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der …
Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
Für die Streitwertbemessung eines Unterlassungsbegehrens, bei dem es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat- oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht, ist Grundlage der Lizenzschaden, wobei der Lizenzsatz zu verdoppeln ist, weil mit dem Unterlassungsanspruch gleichgerichtete weitere Verletzungen verhindert werden sollen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, 22 W 58/12). - OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11
Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder
Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
Soweit in gefestigter Rechtsprechung bei einem Musiktitel, der über einen Zeitraum von über sechs Monaten in einer stark frequentierten Tauschbörse eine Mindestzugriffszahl von 200 Zugriffen angenommen werden kann (OLG Köln, Urteil vom 23.03.2012, Az. I-6 U 67/11, 6 U 67/11), so ist hier durch die deutlich niedrigere Zugriffsdauer für Dritte bereits von einer erheblich geringeren Zugriffszahl auf das Downloadangebot auszugehen.