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   LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 30 Js 168/15 - 53/15   

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https://dejure.org/2016,41060
LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 30 Js 168/15 - 53/15 (https://dejure.org/2016,41060)
LG Bochum, Entscheidung vom 05.02.2016 - 9 KLs 30 Js 168/15 - 53/15 (https://dejure.org/2016,41060)
LG Bochum, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 9 KLs 30 Js 168/15 - 53/15 (https://dejure.org/2016,41060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Begehung von Körperverletzungshandlungen; Beurteilung von Messerstichen in den Halsbereich als konkret lebensgefährdend; Billigende Inkaufnahme eines möglichen Versterbens des Geschädigten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 442/15

    Anordnung der Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
    Für den Körperverletzungsvorsatz im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist es neben dem zumindest bedingten Verletzungsvorsatz erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Täter die Umstände erkennt, aus denen sich die allgemeine Gefährlichkeit des Tuns in der konkreten Situation für das Leben des Opfers ergibt, wenn er sie auch nicht als solche bewertet (vgl. BGH, Urteil v. 26.03.2015 - 4 StR 442/15).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); schwere

    Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
    In der Begehungsform der Nr. 5 steht die gefährliche Körperverletzung zur schweren Körperverletzung dabei in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 17.06.2009 - 1 StR 241/09; BGH, Beschluss vom 21.10.2008 - 3 StR 408/08).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 358/10

    Totschlag (minder schwerer Fall; Hingerissenwerden; Spontantat); erheblich

    Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
    Für die Frage, ob der Täter "auf der Stelle zur Tat hingerissen worden ist" ist maßgebend nicht, ob sich die Tat als "Spontantat" darstellt; vielmehr kommt es darauf an, ob der durch die Provokation hervorgerufene Zorn noch angehalten und den Angeklagten zu seiner Tat hingerissen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10).
  • BGH, 29.08.1973 - 2 StR 268/73

    Überprüfung der Versagung des Schwurgerichts auf mildernde Umstände nach § 228

    Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
    Dabei hat die Kammer zunächst berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme eines minder schweren Falles zwingend geboten ist, es einer Abwägung der schulderhöhenden und -mindernden Umstände mithin nicht bedarf, wenn der besondere Strafmilderungsgrund des auch hier anwendbaren § 213 1. Alternative StGB gegeben ist, der Täter also durch eine von ihm nicht provozierte schwere Kränkung vom späteren Opfer zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden ist (zur Anwendung dieser Grundsätze bei Körperverletzung mit Todesfolge BGH, Beschluss vom 05.08.1993 - 4 StR 281/93; BGH, Urteil vom 29.08.1973 - 2 StR 268/73, BGHSt 25, 222).
  • BGH, 17.06.2009 - 1 StR 241/09

    Konkurrenzen zwischen der gefährlichen Körperverletzung in der Qualifikationsform

    Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
    In der Begehungsform der Nr. 5 steht die gefährliche Körperverletzung zur schweren Körperverletzung dabei in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 17.06.2009 - 1 StR 241/09; BGH, Beschluss vom 21.10.2008 - 3 StR 408/08).
  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 281/93

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer nicht provozierten schwere

    Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
    Dabei hat die Kammer zunächst berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme eines minder schweren Falles zwingend geboten ist, es einer Abwägung der schulderhöhenden und -mindernden Umstände mithin nicht bedarf, wenn der besondere Strafmilderungsgrund des auch hier anwendbaren § 213 1. Alternative StGB gegeben ist, der Täter also durch eine von ihm nicht provozierte schwere Kränkung vom späteren Opfer zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden ist (zur Anwendung dieser Grundsätze bei Körperverletzung mit Todesfolge BGH, Beschluss vom 05.08.1993 - 4 StR 281/93; BGH, Urteil vom 29.08.1973 - 2 StR 268/73, BGHSt 25, 222).
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06

    Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen;

    Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
    Da die eingetretene schwere Folge gerade auf den Einsatz und die Verwendung des Küchenmessers als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zurückzuführen ist, wird dieser durch den ebenfalls verwirklichten § 226 Abs. 1 StGB verdrängt (vgl. zum Verhältnis § 224 und § 227 StGB: BGH, Beschluss vom 30.08.2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 76).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15
    Dies ist jedoch anders, wenn mit ihrem Vollzug ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden waren (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13).
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