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   LG Bochum, 08.10.2007 - 10 T 66/07   

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https://dejure.org/2007,31531
LG Bochum, 08.10.2007 - 10 T 66/07 (https://dejure.org/2007,31531)
LG Bochum, Entscheidung vom 08.10.2007 - 10 T 66/07 (https://dejure.org/2007,31531)
LG Bochum, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - 10 T 66/07 (https://dejure.org/2007,31531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Bewilligung der Stundung von Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren und Hauptverfahren zugunsten einer insolventen Schuldnerin; Einkommensteuerrechtliche Ausgestaltung der Förderung von Rentenversicherungsverträgen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Duisburg, 20.09.2005 - 7 T 197/05

    Anforderungen an die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners

    Auszug aus LG Bochum, 08.10.2007 - 10 T 66/07
    Diese nach Sinn und Zweck gebotene erweiternde Auslegung des Beschwerderechts der Staatskasse stellt keinen unzulässigen Eingriff in die dem Insolvenzgericht nach §§ 5, 21 InsO zugewiesenen Aufklärungsrechte dar (vgl. LG Duisburg, NZI 2005, 688).

    Gerade dies konterkarierte aber den Zweck der Kontrollfunktion (vgl. LG Duisburg, NZI 2005, 688).

  • LG Osnabrück, 17.01.2007 - 10 T 45/07
    Auszug aus LG Bochum, 08.10.2007 - 10 T 66/07
    Seit dem Beschluss der Kammer vom 18.07.2007, Az. 10 T 45/07, sind die Kosten der Internetveröffentlichung zugrunde zu legen.
  • LG Lüneburg, 05.11.2007 - 10 T 24/07
    Auszug aus LG Bochum, 08.10.2007 - 10 T 66/07
    Nur dann, wenn steuerlich geförderte Altersvorsorgeleistungen anzunehmen wären, lägen unpfändbare Ansprüche der Schuldnerin gegen die Versicherungsgesellschaft vor (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 16.05.2007, Az. 10 T 24/07, und vom 24.09.2007, Az. 10 T 46/07).
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4680
    Auszug aus LG Bochum, 08.10.2007 - 10 T 66/07
    Da sich der Vermögensbegriff des § 4 a Abs. 1 InsO nicht an den in § 115 ZPO normierten wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe, sondern an der insolvenzrechtlichen Vermögensprüfung des § 26 InsO orientiert, ist der Begriff des Vermögens gleichzusetzen mit dem der späteren Insolvenzmasse (vgl. LG Berlin ZnsO 2003, 682; Kexel, in: Graf-Schlicker, InsO, 1. Aufl. 2007, § 4a Rn. 24; Begründung zum Regierungsentwurf InsOÄndG, BT-Drs. 14/4680, S. 20).
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