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   LG Bochum, 08.12.2005 - 8 O 506/05   

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https://dejure.org/2005,11417
LG Bochum, 08.12.2005 - 8 O 506/05 (https://dejure.org/2005,11417)
LG Bochum, Entscheidung vom 08.12.2005 - 8 O 506/05 (https://dejure.org/2005,11417)
LG Bochum, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 8 O 506/05 (https://dejure.org/2005,11417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Ersatz eines Unterhaltsschadens wegen Tötung des Vaters; Bestreiter der Täterschaft durch substantiierte Auseinandersetzung mit Tatsachenfeststellungen und der überzeugenden, in sich geschlossenen Beweiswürdigung eines Strafurteils; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Tötungsdelikt, Unterhaltsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus LG Bochum, 08.12.2005 - 8 O 506/05
    der Nebenkosten für eine vergleichbare Wohnung (BGH NJW 1988, 2365, 2367).

    Die ausgehend von diesem Betrag vom Kläger berechnete ihm zustehende Quote von 20 % (vgl. BGH NJW 1988, 2365, 2368) ist nicht zu beanstanden.

    Die festen Quoten sind dabei einer Schätzung gem. § 287 ZPO zugänglich (vgl. BGH NJW 1988, 2365, 2368).

    Die angenommenen 20 % für den Kläger bewegen sich im Rahmen der von der Rechtsprechung unbeanstandeten Quoten von 15 bis 23, 5 % (vgl. die Nachweise bei BGH NJW 1988, 2365, 2368).

    Hierbei ist wiederum zu berücksichtigen, dass die Erwachsenen am Familieneinkommen und damit auch an den Fixkosten einen relativ höheren Anteil haben (vgl. hierzu Eckelmann, NJW 1984, S. 945 ff; BGH NJW 1988, 2365, 2368).

  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 6 U 16/03

    Umfang des Unterhaltsschadens bei Beitrag beider Ehegatten zum gemeinsamen

    Auszug aus LG Bochum, 08.12.2005 - 8 O 506/05
    Deswegen wirkt sich das sog. Hinterbliebenenvorrecht nicht aus (vgl. OLG Hamm, NZV 2004, 43, 44).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86

    Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher

    Auszug aus LG Bochum, 08.12.2005 - 8 O 506/05
    Die Renten des Klägers sind ggf. i.H. der Mitverschuldensquote anzurechnen, da es sich um kongruente Leistungen aus Anlass des Todes des Vaters des Klägers handelt (vgl. z.B. BGH NJW 1987, 2293, 2295; OLG Köln NJW-RR 2001, 1285; Geigel, 24. Auflage 2004, 30. Kapitel, Rdn. 28 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.11.2000 - 11 W 83/00

    Verkehrsrecht: Keine Anrechnung von Witwen- und Waisenrenten auf

    Auszug aus LG Bochum, 08.12.2005 - 8 O 506/05
    Die Renten des Klägers sind ggf. i.H. der Mitverschuldensquote anzurechnen, da es sich um kongruente Leistungen aus Anlass des Todes des Vaters des Klägers handelt (vgl. z.B. BGH NJW 1987, 2293, 2295; OLG Köln NJW-RR 2001, 1285; Geigel, 24. Auflage 2004, 30. Kapitel, Rdn. 28 m.w.N.).
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