Rechtsprechung
   LG Bochum, 09.02.2017 - I-6 O 349/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,75292
LG Bochum, 09.02.2017 - I-6 O 349/15 (https://dejure.org/2017,75292)
LG Bochum, Entscheidung vom 09.02.2017 - I-6 O 349/15 (https://dejure.org/2017,75292)
LG Bochum, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - I-6 O 349/15 (https://dejure.org/2017,75292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,75292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.01.2013 - VI ZR 103/12

    Zustellung durch Aufgabe zur Post unter der Anschrift des außerhalb des

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Im Rahmen der von Amts wegen durchzuführenden Zustellung zustellungsbedürftiger Schriftstücke steht den Prozessparteien ein prozessualer Anspruch auf eine bestimmte Form der Urteilszustellung nicht zu (BGH NJW-RR 2013, 435 Rn. 13; BGH BeckRS 2013, 02582 Rn. 9).

    Die Wahl zwischen den Zustellungsarten der §§ 183, 184 ZPO steht im Ermessen des Gerichts, das auch an Anregungen der Prozessparteien nicht gebunden ist (BGH NJW-RR 2013, 435 Rn. 13; BGH BeckRS 2013, 02582 Rn. 9, BGH BeckRS 2016, 19990 Rn. 31).

    Für die Ermessensausübung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten, dass die förmliche Zustellung zu erheblichen Verzögerungen im Prozessablauf führen kann, wodurch der Justizgewährungsanspruch maßgeblich beeinträchtigt sein kann, sodass der Richter gehalten ist, vermeidbaren Verzögerungen mit den ihm gegebenen prozessrechtlichen Möglichkeiten entgegenzuwirken (BGH NJW-RR 2013, 435 Rn. 13; BGH BeckRS 2013, 02582 Rn. 9).

  • BGH, 15.01.2013 - VI ZR 241/12

    Nachweis der Zustellung einer Klageschrift im Ausland durch das schriftliche

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Im Rahmen der von Amts wegen durchzuführenden Zustellung zustellungsbedürftiger Schriftstücke steht den Prozessparteien ein prozessualer Anspruch auf eine bestimmte Form der Urteilszustellung nicht zu (BGH NJW-RR 2013, 435 Rn. 13; BGH BeckRS 2013, 02582 Rn. 9).

    Die Wahl zwischen den Zustellungsarten der §§ 183, 184 ZPO steht im Ermessen des Gerichts, das auch an Anregungen der Prozessparteien nicht gebunden ist (BGH NJW-RR 2013, 435 Rn. 13; BGH BeckRS 2013, 02582 Rn. 9, BGH BeckRS 2016, 19990 Rn. 31).

    Für die Ermessensausübung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten, dass die förmliche Zustellung zu erheblichen Verzögerungen im Prozessablauf führen kann, wodurch der Justizgewährungsanspruch maßgeblich beeinträchtigt sein kann, sodass der Richter gehalten ist, vermeidbaren Verzögerungen mit den ihm gegebenen prozessrechtlichen Möglichkeiten entgegenzuwirken (BGH NJW-RR 2013, 435 Rn. 13; BGH BeckRS 2013, 02582 Rn. 9).

  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Da der Beklagte als Verkehrsanwalt und Frau Rechtsanwältin E als Prozessanwältin jeweils in ihrem eigenen Pflichtenkreis tätig wurden, kommt auch eine Zurechnung von etwaigen Pflichtverletzungen der Frau Rechtsanwältin E zulasten des Beklagten nach § 278 S. 1 BGB nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1988, 1079, 1082; BGH NJW-RR 1990, 1241, 1245).
  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 272/87

    Abbedingung des Wirkungsstatus des Zahlungsortes; Wirksamkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Der Beklagte war als Verkehrsanwalt auch nicht verpflichtet, die Tätigkeit der Frau Rechtsanwältin E als Prozessbevollmächtigte zu überwachen (vgl. BGH NJW 1988, 1979).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Da der Beklagte als Verkehrsanwalt und Frau Rechtsanwältin E als Prozessanwältin jeweils in ihrem eigenen Pflichtenkreis tätig wurden, kommt auch eine Zurechnung von etwaigen Pflichtverletzungen der Frau Rechtsanwältin E zulasten des Beklagten nach § 278 S. 1 BGB nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1988, 1079, 1082; BGH NJW-RR 1990, 1241, 1245).
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Angesichts dessen bestand selbst für den Beklagten im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast (vgl. BGH NJW-RR 2014, 683) kein Raum für weitere Erläuterungen.
  • OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 5 W 8/11

    Justizgewähranspruch: Erneute förmliche Auslandszustellung eines

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Soweit in der deutschen Rechtsprechung ein Anspruch auf zusätzliche Zustellung von Urteilen im förmlichen Rechtshilfeweg bejaht worden ist (so: OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 1631, 1632), geschah dies im Hinblick auf eine Entscheidung des Türkischen Kassationshof, die erst am 26.07.2010 ergangen ist.
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Auch begründet der mit einem "OK"-Vermerk versehene Sendebericht ("message confirmation report") nicht den Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung beim Empfänger; er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. aaO; BGH NJW-RR 2016, 816).
  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Der Verweis der Klägerin auf den in englischer Sprache vorgelegten Sendebericht vom 07.08.2007 betreffend eine Übermittlung an die Faxnummer der seinerzeit von dem Beklagten betriebenen Kanzlei (Anlage K13 Bl. 49 d.A.) mit dem dort enthaltenen "O.K."-Vermerk ("results") reicht zur Beweisführung nicht aus, denn er begründet lediglich ein bloßes Indiz für den Zugang beim Empfänger (vgl. BGH NJW 2013, 2514.
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15

    Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht:

    Auszug aus LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
    Die Wahl zwischen den Zustellungsarten der §§ 183, 184 ZPO steht im Ermessen des Gerichts, das auch an Anregungen der Prozessparteien nicht gebunden ist (BGH NJW-RR 2013, 435 Rn. 13; BGH BeckRS 2013, 02582 Rn. 9, BGH BeckRS 2016, 19990 Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht