Rechtsprechung
   LG Bochum, 09.07.2008 - I-6 O 33/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10395
LG Bochum, 09.07.2008 - I-6 O 33/08 (https://dejure.org/2008,10395)
LG Bochum, Entscheidung vom 09.07.2008 - I-6 O 33/08 (https://dejure.org/2008,10395)
LG Bochum, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - I-6 O 33/08 (https://dejure.org/2008,10395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • kinder-undjugendarzt.de PDF, S. 40 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung als medizinischer Sachverständiger (FA Gerrit Tigges)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Kiel, 14.12.2006 - 5 O 232/05

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Anspruch gegen einen Sachverständigen

    Auszug aus LG Bochum, 09.07.2008 - 6 O 33/08
    Zum anderen müssten auch subjektive Momente hinzukommen, die eine gesteigerte Vorwerfbarkeit begründen (vgl dazu : OLG Rostock - Beschluss vom 21.03.2006 - 8 U 113/05 - = OLG-Rep. 2006, 803 ff ; OLG Koblenz OLG-Rep. 2007, 198; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) Palandt BGB-Kommentar, 65. Aufl., § 277, Rdnr. 5).

    Unterschiedliche fachliche Auffassungen zu einzelnen Punkten unter Sachverständigen sind in der gerichtlichen Praxis durchaus häufig und nicht ungewöhnlich; sie geben keinen Grund zu der Annahme, der Sachverständige habe objektiv grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet (vgl. dazu : OLG Rostock OLG-Rep. 2006, 803 ff ; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) ).

    Hinzu kommt, dass sowohl das Landgericht als auch insbesondere das Oberlandesgericht in dem Vorprozess keinen Grund gesehen haben, die Gutachten des Beklagten in Zweifel zu ziehen, so dass der Kläger schon hätte näher erläutern müssen, warum auch die Gerichte nicht nur übersehen haben sollen, dass sie ihrer Entscheidung in Teilen unrichtige Ausführungen des Beklagten zugrunde legen, sondern dass dies auch jedem, also auch den entscheidenden Richtern, aufgrund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen ( vgl dazu : OLG Rostock OLG-Rep. 2006, 803 ff ; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 )).

  • OLG Rostock, 21.03.2006 - 8 U 113/05

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus LG Bochum, 09.07.2008 - 6 O 33/08
    Zum anderen müssten auch subjektive Momente hinzukommen, die eine gesteigerte Vorwerfbarkeit begründen (vgl dazu : OLG Rostock - Beschluss vom 21.03.2006 - 8 U 113/05 - = OLG-Rep. 2006, 803 ff ; OLG Koblenz OLG-Rep. 2007, 198; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) Palandt BGB-Kommentar, 65. Aufl., § 277, Rdnr. 5).

    Unterschiedliche fachliche Auffassungen zu einzelnen Punkten unter Sachverständigen sind in der gerichtlichen Praxis durchaus häufig und nicht ungewöhnlich; sie geben keinen Grund zu der Annahme, der Sachverständige habe objektiv grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet (vgl. dazu : OLG Rostock OLG-Rep. 2006, 803 ff ; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) ).

    Hinzu kommt, dass sowohl das Landgericht als auch insbesondere das Oberlandesgericht in dem Vorprozess keinen Grund gesehen haben, die Gutachten des Beklagten in Zweifel zu ziehen, so dass der Kläger schon hätte näher erläutern müssen, warum auch die Gerichte nicht nur übersehen haben sollen, dass sie ihrer Entscheidung in Teilen unrichtige Ausführungen des Beklagten zugrunde legen, sondern dass dies auch jedem, also auch den entscheidenden Richtern, aufgrund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen ( vgl dazu : OLG Rostock OLG-Rep. 2006, 803 ff ; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 )).

  • OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05

    Haftung des Sachverständigen: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Haftung

    Auszug aus LG Bochum, 09.07.2008 - 6 O 33/08
    Zum anderen müssten auch subjektive Momente hinzukommen, die eine gesteigerte Vorwerfbarkeit begründen (vgl dazu : OLG Rostock - Beschluss vom 21.03.2006 - 8 U 113/05 - = OLG-Rep. 2006, 803 ff ; OLG Koblenz OLG-Rep. 2007, 198; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) Palandt BGB-Kommentar, 65. Aufl., § 277, Rdnr. 5).
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Für Klagen gegen Entscheidungen der Beklagten ist seit langem anerkannt, dass der Berechtigte gegen neue Mitteilungen, auch soweit diese auf denselben Berechnungen beruhen wie frühere, erneut vorgehen kann (vgl. in ständiger Rechtsprechung der Kammer, u.a. Urteile vom 18. Januar 2002 - 6 O 279/01, vom 05. November 2004 - 6 O 980/03, vom 21. Februar 2005 - 6 O 586/03, juris, vom 24. Oktober 2008 - 6 O 33/08).
  • LG Karlsruhe, 16.01.2009 - 6 O 92/06

    VBL-Klagefrist in reinen Startgutschriftfällen

    Der Beklagten ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich gegenüber dem Kläger bezüglich der Mitteilung der Startgutschrift vom 15. Oktober 2002 auf § 46 Abs. 3 VBLS (in der Fassung bis zum 31. Dezember 2007), in welchem die sechsmonatige Ausschlussfrist in Anlehnung an § 12 Abs. 3 VVG a.F. geregelt war, zu berufen (Landgericht Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2008, Az. 6 O 33/08).

    Bezüglich der "allgemeinen" sechsmonatigen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 3 VBLS a.F. (10. SÄ.; noch früher § 61 Abs. 3 VBLS a.F.) für Klagen gegen Entscheidungen der Beklagten ist seit langem anerkannt, dass diese sich nur auf Rechtsbehelfe gegen die jeweilige Mitteilung bezieht und der Berechtigte gegen neue Mitteilungen, auch soweit diese auf denselben Berechnungen beruhen wie die frühere, erneut vorgehen kann (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.03.2007, Az. 12 U 40/06, Rz. 51, OLGR Karlsruhe 2007, 298-300 = ZTR 2007, 267-268 = VersR 2007, 1503-1505 = BetrAV 2007, 580-583; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.12.2007, Az. 12 U 35/07, nicht veröffentlicht; und in ständiger Rechtsprechung das LG Karlsruhe, u.a. Urteil vom 18.01.2002, Az. 6 O 279/01, Urteil vom 05.11.2004, Az. 6 O 980/03, Urteil vom 24.10.2008, Az. 6 O 33/08).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Für Klagen gegen Entscheidungen der Beklagten ist seit langem anerkannt, dass der Berechtigte gegen neue Mitteilungen, auch soweit diese auf denselben Berechnungen beruhen wie frühere, erneut vorgehen kann (vgl. in ständiger Rechtsprechung der Kammer, u.a. Urteile vom 18. Januar 2002 - 6 O 279/01, vom 05. November 2004 - 6 O 980/03, vom 21. Februar 2005 - 6 O 586/03, juris, vom 24. Oktober 2008 - 6 O 33/08).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Für Klagen gegen Entscheidungen der Beklagten ist seit langem anerkannt, dass der Berechtigte gegen neue Mitteilungen, auch soweit diese auf denselben Berechnungen beruhen wie frühere, erneut vorgehen kann (vgl. in ständiger Rechtsprechung der Kammer, u.a. Urteile vom 18. Januar 2002 - 6 O 279/01, vom 05. November 2004 - 6 O 980/03, vom 21. Februar 2005 - 6 O 586/03, juris, vom 24. Oktober 2008 - 6 O 33/08).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Für Klagen gegen Entscheidungen der Beklagten ist seit langem anerkannt, dass der Berechtigte gegen neue Mitteilungen, auch soweit diese auf denselben Berechnungen beruhen wie frühere, erneut vorgehen kann (vgl. in ständiger Rechtsprechung der Kammer, u.a. Urteile vom 18. Januar 2002 - 6 O 279/01, vom 05. November 2004 - 6 O 980/03, vom 21. Februar 2005 - 6 O 586/03, juris, vom 24. Oktober 2008 - 6 O 33/08).
  • LG Karlsruhe, 21.08.2009 - 6 O 130/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Nichtberücksichtigung von

    Der Beklagten ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich gegenüber dem Kläger bezüglich den Mitteilungen vom 15. Oktober 2002, 24. Juli 2003 und 27. Dezember 2004 auf § 46 Abs. 3 VBLS (in der Fassung bis zum 31. Dezember 2007), in welchem die sechsmonatige Ausschlussfrist in Anlehnung an § 12 Abs. 3 VVG a.F. geregelt war, zu berufen (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 28. November 2008, 6 O 113/08, sowie Urteil vom 24. Oktober 2008, Az. 6 O 33/08).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 52/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Streitgegenstand von Startgutschrift und

    Denn für Klagen gegen Entscheidungen der Beklagten ist seit langem anerkannt, dass der Berechtigte gegen neue Mitteilungen, auch soweit diese auf denselben Berechnungen beruhen wie die frühere, erneut vorgehen kann (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.03.2007, Az. 12 U 40/06, Rz. 51, OLGR Karlsruhe 2007, 298-300 = ZTR 2007, 267-268 = VersR 2007, 1503-1505 = BetrAV 2007, 580-583; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.12.2007, Az. 12 U 35/07, nicht veröffentlicht; und in ständiger Rechtsprechung das LG Karlsruhe, u.a. Urteil vom 18.01.2002, Az. 6 O 279/01, Urteil vom 05.11.2004, Az. 6 O 980/03, Urteil vom 24.10.2008, Az. 6 O 33/08).
  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    a) Der Beklagten ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich gegenüber dem Kläger bezüglich der Mitteilung vom 10. Oktober 2003 auf § 46 Abs. 3 VBLS (in der Fassung bis zum 31. Dezember 2007), in welchem die sechsmonatige Ausschlussfrist in Anlehnung an § 12 Abs. 3 VVG a.F. geregelt war, zu berufen (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2008, Az. 6 O 33/08).
  • LG Karlsruhe, 23.10.2009 - 6 O 85/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anwendbarkeit der Ausschlussfrist zur

    Der Beklagten ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich gegenüber dem Kläger bezüglich der Mitteilung vom 15. Oktober 2002 auf § 46 Abs. 3 VBLS (in der Fassung bis zum 31. Dezember 2007), in welchem die sechsmonatige Ausschlussfrist in Anlehnung an § 12 Abs. 3 VVG a.F. geregelt war, zu berufen (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 28. November 2008, 6 O 113/08, sowie Urteil vom 24. Oktober 2008, Az. 6 O 33/08 und vom 21. August 2009 - 6 O 130/04 (veröffentlicht in juris)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht