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   LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10   

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https://dejure.org/2011,85490
LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10 (https://dejure.org/2011,85490)
LG Bochum, Entscheidung vom 09.09.2011 - 5 O 156/10 (https://dejure.org/2011,85490)
LG Bochum, Entscheidung vom 09. September 2011 - 5 O 156/10 (https://dejure.org/2011,85490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegehren eines Buchmachers auf Grundlage der Amtshaftung wegen Untersagungsverfügungen bzgl. Sportwettenvermittlungen; Handeln auf Weisung durch eine übergeordnete Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 5/11

    Schadensersatzanspruch eines Sportwettenvermittlers gegen Land oder Stadt wegen

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Die Kläger bestreiten, dass eine wirksame Weisung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Beklagte erteilt worden sei, vorgelegt worden sei nur eine Weisung an die Bezirksregierung, die im Parallelverfahren LG Bochum - 5 O 5/11 - vorgelegte Weisung reiche insoweit nicht aus.

    Diese Erklärung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ist unmissverständlich dahingehend zu verstehen, dass der Erlass vom 31.03.2006 eine Weisung für sämtliche Ordnungsbehörden darstellt, also nicht nur die in dem Verfahren vor der Kammer LG Bochum 5 O 5/11 betroffene Stadt Bochum, hinsichtlich derer diese Auskunft erteilt wurde.

    Aufgrund dieses Schreibens haben die Klägervertreter zudem in dem Parallelverfahren 5 O 5/11 eine entsprechende Klage gegen die Stadt Bochum auch auf das Land NRW wegen des Handelns auf Weisung erstreckt.

    Davon abgesehen liegen nach Auffassung der Kammer auch die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches der Kläger im Übrigen aus keiner der genannten Anspruchsgrundlagen vor; hierzu wird auf die Entscheidungsgründe des im Parallelverfahren Landgericht Bochum - 5 O 5/11 - ergangene Urteil vom 09.09.2011 Bezug genommen.

  • BGH, 02.12.2004 - III ZR 358/03

    Amtspflichtverletzungen der See-Berufsgenossenschaft; Haftungsrechtliche

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Hiernach ist der Mitgliedsstaat zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dem Einzelnen durch diesem zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesen Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (BGHZ 161, 224 Rdnr. 28).

    Der Bund, der gemeinschaftsrechtlich verpflichtet ist, den Ersatz des durch einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstandenen Schaden sicherzustellen, ist innerstaatlich nur dann Schuldner eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs, wenn ihn zugleich die Verantwortlichkeit nach Art. 34 Satz 1 GG trifft (BGHZ 161, 224).

    Insbesondere ergibt sich danach, wen in Fällen eines Verstoßes des Gesetzgebers oder der Rechtsprechung gegen das Gemeinschaftsrecht die Verantwortlichkeit trifft, so dass die Bestimmung des Haftungssubjekts für den Anspruch nach denselben Grundsätzen wie für die Übernahme der Haftung nach Art. 34 GG erfolgt (BGH, BGHZ 161, 224 Rdnr. 32).

  • BGH, 11.12.2008 - III ZR 216/07

    Voraussetzungen der Amtshaftung bei bindender Weisung einer Aufsichtsbehörde

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Bei einem Handeln auf Weisung durch eine übergeordnete Behörde trifft die Haftung die Anstellungskörperschaft des anweisenden Beamten (BGH NJW 1977, 713; BGH WM 1991, 603; BGH, MDR 2009, 258; Palandt-Sprau, a.a.O., § 839 Rn. 29).

    Die Verantwortlichkeit für die Amtspflichtverletzung trifft in einem solchen Fall alleine die Anstellungskörperschaft des anweisenden Beamten, denn dieser Beamte übernimmt mit der Anweisung die beamtenrechtliche Verantwortung für die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns, so dass die Passivlegitimation auf die Anstellungskörperschaft des anweisenden Beamten verschoben wird (BGH, NJW 1977, 713; BGH, MDR 2009, 258).

    Auch im Rahmen der verschuldensunabhängigen Ordnungsbehördenhaftung nach § 39 Abs. 1 b OWG NRW gelten jedoch die Grundsätze des Handelns auf Weisung (BGH, MDR 2009, 258; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1065.

  • BGH, 16.12.1976 - III ZR 3/74

    Einfuhrstelle - Weisung, § 839 BGB, Amtspflicht, Art. 34 GG, Passivlegitimation

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Bei einem Handeln auf Weisung durch eine übergeordnete Behörde trifft die Haftung die Anstellungskörperschaft des anweisenden Beamten (BGH NJW 1977, 713; BGH WM 1991, 603; BGH, MDR 2009, 258; Palandt-Sprau, a.a.O., § 839 Rn. 29).

    Selbst wenn das Verhalten des Beklagten im Verhältnis zum Kläger objektiv rechtswidrig ist, stellt sich dies behördenintern bei einer ausgeübten Tätigkeit auf Weisung einer höheren Behörde jedoch als pflichtgemäß dar (vgl. BGH NJW 1977, 713).

    Die Verantwortlichkeit für die Amtspflichtverletzung trifft in einem solchen Fall alleine die Anstellungskörperschaft des anweisenden Beamten, denn dieser Beamte übernimmt mit der Anweisung die beamtenrechtliche Verantwortung für die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns, so dass die Passivlegitimation auf die Anstellungskörperschaft des anweisenden Beamten verschoben wird (BGH, NJW 1977, 713; BGH, MDR 2009, 258).

  • VG Gelsenkirchen, 20.04.2007 - 7 L 335/07

    Sportwetten

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Die Klägerin zu 1) stellte am 28.03.2007 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Abänderungsantrag, der mit Beschluss vom 20.04.2007 durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 7 L 335/07, abgelehnt wurde.
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 19/81

    Amtspflichten des Rechtspflegers beim Handelsregister

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Es besteht die Pflicht, Gesetze und Rechtsvorschriften richtig auszulegen und die höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten (BGH NJW 1983, 222; BGH NJW 1993, 530).
  • VG Gelsenkirchen, 13.02.2007 - 7 L 102/07

    Sportwetten

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Am 29.01.2007 stellte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, der vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 7 L 102/07, abgelehnt wurde.
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Dies wird dann angenommen, wenn der Kläger seinen Anspruch auf Schadensersatz noch nicht beziffern kann, weil sich der anspruchsbegründende Sachverhalt zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung befindet oder der Kläger seinen Anspruch auf Schadensersatz nicht ohne Durchführung einer aufwändigen Begutachtung beziffern kann (BGH NJW 2000, 1256; OLG München ZfWG 2009, 279; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 256 Rn. 7a).
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Jeder Amtsträger hat die Pflicht zur gesetzmäßigen Verwaltung, d.h. er hat die ihm übertragenen Aufgaben und Befugnisse im Einklang mit dem objektiven Recht wahrzunehmen (BGH NJW 1992, 3229, BGH NJW 1994, 3158).
  • LG München I, 29.05.2009 - 15 O 23548/08

    Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts-

    Auszug aus LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 156/10
    Dies wird dann angenommen, wenn der Kläger seinen Anspruch auf Schadensersatz noch nicht beziffern kann, weil sich der anspruchsbegründende Sachverhalt zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung befindet oder der Kläger seinen Anspruch auf Schadensersatz nicht ohne Durchführung einer aufwändigen Begutachtung beziffern kann (BGH NJW 2000, 1256; OLG München ZfWG 2009, 279; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 256 Rn. 7a).
  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

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