Rechtsprechung
LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Durchführung einer Ergänzungsbetreuung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 07.12.2009 - 64 XVII L 909
- AG Recklinghausen, 16.02.2010 - 64 XVII L 909
- LG Bochum, 21.05.2010 - 7 T 101/10
- LG Bochum, 21.05.2010 - 7 T 617/09
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10
- AG Recklinghausen, 23.01.2013 - 64 XVII L 909
- LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01
Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung
Auszug aus LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13
Hieraus folgt, dass auch die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit eine richterliche Amtstätigkeit ist (so auch BayObLG FamRZ 2001, 1484). - BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft
Auszug aus LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13
Für den Fall der Beschwerde hat auch der Bundesgerichtshof die Möglichkeit einer nachträglichen Feststellung bejaht (BGH FamRZ 2006, 111 ff.).Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung hält die Feststellung der Berufsmäßigkeit für jederzeit nachholbar (…OLG Nauenburg, zitiert bei Münchener Kommentar-Wagenitz, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00
Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer …
Auszug aus LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13
In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war bereits vor Inkrafttreten des Betreuungsrechts klargestellt, dass eine unentgeltliche Führung von Vormundschaften nur dann in Betracht kommt, wenn dies dem Leitbild der echten Einzelvormundschaft, die als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht in der Freizeit zu erfüllen ist, entspricht (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 790 ff.).
- OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99
Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich
Auszug aus LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13
Nach dieser Gesamtbetrachtung wurde die Arbeitskraft des Beteiligten zu 1) in einem Umfang in Anspruch genommen, der nicht erwarten ließ, dass er seinen Pflichten wie ein Einzelbetreuer außerhalb seiner Berufstätigkeit in Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nachkommt (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556 ff.). - LG Bochum, 21.05.2010 - 7 T 617/09
Ablehnung eines Ergänzungsbetreuers für die Vollziehung formloser …
Auszug aus LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13
Wegen des Sachverhalts wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 21.05.2010 in den Verfahren 7 T 586/09 sowie 7 T 617/09 und 7 T 101/10 (Bl. 640 ff. und 651 ff. GA) Bezug genommen. - LG Lübeck, 28.01.2010 - 7 T 586/09
Arbeitseinkommen - Pfändbarkeit und Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13
Wegen des Sachverhalts wird auf die Beschlüsse der Kammer vom 21.05.2010 in den Verfahren 7 T 586/09 sowie 7 T 617/09 und 7 T 101/10 (Bl. 640 ff. und 651 ff. GA) Bezug genommen. - OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung
Auszug aus LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13
Einer Auslegung des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien lässt sich nicht entnehmen, dass ein Vergütungsanspruch des Betreuers bei Unterbleiben einer ausdrücklichen Feststellung bei seiner Bestellung schlechthin ausgeschlossen sein sollte (vgl. OLG Hamm BtPrax 2008, 136 f.).