Rechtsprechung
   LG Bochum, 16.03.2016 - II-6 Qs 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26035
LG Bochum, 16.03.2016 - II-6 Qs 1/16 (https://dejure.org/2016,26035)
LG Bochum, Entscheidung vom 16.03.2016 - II-6 Qs 1/16 (https://dejure.org/2016,26035)
LG Bochum, Entscheidung vom 16. März 2016 - II-6 Qs 1/16 (https://dejure.org/2016,26035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,26035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; StPO § 53; StPO § 97; StPO § 98; StPO § 103; StPO § 160 a; StPO § 203; StPO § 204
    Kein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot bei Rechtsanwalt als externem Ombudsmann (mit Anmerkung von Dr. Jürgen Bürkle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juve.de (Pressebericht, 21.11.2016)

    Whistleblower: Trügerischer Schutz durch Ombudsleute - es darf beschlagnahmt werden

  • wirtschaftsstrafrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Beschlagnahmeschutz für Ombudsleute?

Besprechungen u.ä. (2)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Whistleblower: Keine Zusicherung umfassender Anonymität durch Rechtsanwälte

  • wirtschaftsstrafrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Beschlagnahmeschutz für Ombudsleute?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 500
  • StV 2017, 171
  • VersR 2017, 672
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16
    Dieses Verständnis der Vorschrift, wonach die Beziehung eines Nichtbeschuldigten zu einem Berufsgeheimnisträger nicht der Schutznorm des § 97 Abs. 1 StPO unterliegt, ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B. v. 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, NStZ-RR 2004, 83; BVerfG, B. v. 11.07.2008, 2 BvR 2016/06, NJW 2009, 281).

    Zwar schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, NStZ-RR 2004, 83) der Umstand, dass die Schutzvorschriften der Strafprozessordnung nicht eingreifen, nicht das Vorliegen einer schutzwürdigen Vertrauensbeziehung allgemein aus.

  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16
    Dieses Verständnis der Vorschrift, wonach die Beziehung eines Nichtbeschuldigten zu einem Berufsgeheimnisträger nicht der Schutznorm des § 97 Abs. 1 StPO unterliegt, ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B. v. 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, NStZ-RR 2004, 83; BVerfG, B. v. 11.07.2008, 2 BvR 2016/06, NJW 2009, 281).

    Zwar besteht - worauf die Beschwerdeführerin zutreffend hinweist - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 11.07.2008, 2 BvR 2016/06, BeckRS 2008, 40691) dann, wenn sich eine strafrechtliche Ermittlungsmaßnahme gegen einen Berufsgeheimnisträger in der räumlichen Sphäre seiner Berufsausübung richtet, regelmäßig die Gefahr, dass unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG stehende Daten von Nichtbeschuldigten - etwa den Mandanten eines Rechtsanwalts - zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen, die die Betroffenen in der Sphäre des Berufsgeheimnisträgers gerade sicher wähnen durften.

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvR 1036/08) sei die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei als einem Nichtverdächtigen zur Erlangung von Informationen über einen ebenfalls nichtverdächtigen Dritten weder mit Art. 13 GG, noch mit dem Recht des betroffenen Dritten auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.

    Eine Unverhältnismäßigkeit ergibt sich entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.03.2009, Az. 2 BvR 1036/08 (NJW 2009, 2518).

  • OLG Nürnberg, 19.07.1976 - 5 W 21/76
    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn zwischen dem Anwalt und dem einzelnen Organmitglied eine besondere Vertrauensbeziehung bestanden hat, die individuell begründet worden ist, etwa dadurch, dass das betreffende Mitglied den Anwalt ausdrücklich um eine persönliche Beratung gebeten hat (Nassall, KTS 1988, 649; OLG Nürnberg, OLGZ 1977, 370 (374)).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit in einem Fall, in dem es um zivilrechtliche Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners auf Herausgabe von Handakten und Einsichtnahme in die Handakten ging, zur Frage des zivil- und strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO und § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO sowie zu den Strafsanktionen nach § 203 Abs. 1 Nr. 3, § 204 StGB folgendes ausgeführt (U. v. 30.11.1989, Az.: III ZR 113/88, NJW 1990, 510):.
  • BVerfG, 10.08.1999 - 2 BvR 184/99

    Zur Frage effektiven Rechtsschutzes gegen eine vom LG auf Beschwerde der

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16
    Wegen des mit der Durchsuchung von Wohn- bzw. Geschäftsräumen verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffs und der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes ist eine Beschwerde auch gegen einen bereits vollzogenen und damit faktisch erledigten Durchsuchungsbeschluss zulässig (BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG NStZ 2000, 44).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16
    Wegen des mit der Durchsuchung von Wohn- bzw. Geschäftsräumen verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffs und der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes ist eine Beschwerde auch gegen einen bereits vollzogenen und damit faktisch erledigten Durchsuchungsbeschluss zulässig (BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG NStZ 2000, 44).
  • LG Hamburg, 15.10.2010 - 608 Qs 18/10

    Maßgeblichkeit einer Möglichkeit zur Verwendung eines Gegenstandes zu

    Auszug aus LG Bochum, 16.03.2016 - 6 Qs 1/16
    Als Ergänzung dieser Regelungen kommt § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Sinn zu, den Anwendungsbereich des Beschlagnahmeverbots auf "andere Gegenstände" als die in § 97 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StPO genannten zu erweitern, nicht dagegen der Zweck, das Beschlagnahmeverbot nunmehr umfassend und unter Einschluss am Strafverfahren nicht direkt beteiligter Dritter zu erweitern, wodurch die Ausdifferenzierung des für den Beschuldigten geltenden Beschlagnahmeschutzes aus § 97 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StPO teilweise unterlaufen würde (LG Hamburg, B. v. 15.10.2010, 608 Qs 18/10, NJW 2011, 942).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Die Zulässigkeit von Beschlagnahmen bei Berufsgeheimnisträgern sei deshalb allein an § 97 StPO zu messen, und zwar auch dann, wenn dieser ein niedrigeres Schutzniveau vorsehe (vgl. LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 24 Qs 1/12 u.a. -, juris, Rn. 133-160; LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2017 - II-6 Qs 1/16, NStZ 2016, S. 500 ; LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10 -, NZWiSt 2012, S. 26 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 160a Rn. 17; Griesbaum, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 160a Rn. 21; Wolter/Greco, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 160a Rn. 48a; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 160a Rn. 8; Erb, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 160a Rn. 53 ff.; derselbe, in: Festschrift für Hans-Heiner Kühne, 2013, S. 171 ff.; Jahn/Kirsch, NStZ 2012, S. 718 f.; Schneider, NStZ 2016, S. 309 ; Oesterle, Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen, 2016, S. 187 ff.; a.A. etwa Schuster, NZWiSt 2012, S. 431 ; Bertheau, StV 2012, S. 303 ).

    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur schützt § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur das Vertrauensverhältnis zwischen dem Zeugnisverweigerungsberechtigten und dem im konkreten Strafverfahren Beschuldigten (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2016 - II-6 Qs 1/16 -, NStZ 2016, S. 500; LG Bonn, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 27 Qs 2/12 -, NZWiSt 2013, S. 21 ; LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10 -, NZWiSt 2012, S. 26 f.; LG Hildesheim, Beschluss vom 29. Oktober 1981 - 12 Qs 192/81 -, NStZ 1982, S. 394 ; OLG Celle, Beschluss vom 30. September 1964 - 3 Ws 362/64 -, NJW 1965, S. 362 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 97 Rn. 10a m.w.N.; Hauschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2014, § 97 Rn. 8 und 64; Menges, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 97 Rn. 21; Wohlers/Greco, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 97 Rn. 10; a.A. Eschelbach, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3. Aufl. 2018, § 97 Rn. 10; Gercke, in: Festschrift für Jürgen Wolter, 2013, S. 933 ; de Lind van Wijngaarden/Egler, NJW 2013, S. 3549 ; Jahn, ZIS 2011, S. 453 ; Gräfin von Galen, NJW 2011, S. 945; Queling/Bayer, NZWiSt 2016, S. 417 ; Szesny, CCZ 2017, S. 25 ).

  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird § 160a StPO - ohne dass dies ausdrücklich thematisiert wird - auf Durchsuchungsmaßnahmen teils angewendet (LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 Qs 15/13, StraFo 2013, 241; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, juris), teils nicht (LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2016 - II-6Qs 1/16, NStZ 2016, 500).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht