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   LG Bochum, 07.08.2018 - I-12 O 85/18   

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https://dejure.org/2018,33348
LG Bochum, 07.08.2018 - I-12 O 85/18 (https://dejure.org/2018,33348)
LG Bochum, Entscheidung vom 07.08.2018 - I-12 O 85/18 (https://dejure.org/2018,33348)
LG Bochum, Entscheidung vom 07. August 2018 - I-12 O 85/18 (https://dejure.org/2018,33348)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • webshoprecht.de

    Keine Abmahnung unter Konkurrenten wegen fehlender Datenschutzerklärung

  • IWW
  • IWW
  • JurPC

    Kein Unterlassungsanspruch von Mitbewerbern aufgrund von Datenschutzrechtsverstößen nach der DS-GVO

  • aufrecht.de

    Verstoß gegen DSGVO keine Wettbewerbsrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassen der Erstreckung auf Mitbewerber des Verletzers i.R.d. Rechts zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen Person (hier: Vertrieb von Waren als Werbemittel über das Internet)

  • Wolters Kluwer

    Zulassen der Erstreckung auf Mitbewerber des Verletzers i.R.d. Rechts zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen Person (hier: Vertrieb von Waren als Werbemittel über das Internet)

  • kanzlei.biz

    Verstöße gegen DSGVO: Keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Mitbewerbern

  • datenschutz.eu

    DSGVO-Verstöße sind keine Wettbewerbsverletzungen

  • online-und-recht.de

    DSGVO-Verstöße sind keine Wettbewerbsverletzungen

  • Betriebs-Berater

    Verstoß gegen DSGVO ist kein Wettbewerbsverstoß

  • adresshandel-und-recht.de

    DSGVO-Verstöße sind keine Wettbewerbsverletzungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Keine Abmahnung durch Mitbewerber von DSGVO-Verstößen

  • der-rechtsberater.de

    Verstöße gegen DSGVO nicht abmahnfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • internet-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Datenschutzverstöße können nicht als Wettbewerbsverstöße geahndet werden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Abmahnungen: Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen DSGVO ist kein Wettbewerbsverstoß, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Wettbewerbsverletzung durch Verstoß gegen DSGVO

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    DSGVO - Fehlerhafte Datenschutzerklärung ist nicht abmahnfähig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Datenschutzrechtsverstöße nach der DSGVO - Unterlassungsanspruch von Mitbewerbern?

  • it-rechts-portal.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen die DSGVO ist nicht abmahnfähig

  • loebisch.com (Kurzinformation und Auszüge)

    DSGVO-Verstoß ist kein Wettbewerbsverstoß

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung für fehlerhafte Datenschutzerklärung: Ja, nein, nicht mehr lang?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Verstoß nicht durch Mitbewerber abmahnbar

  • rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)

    Fehlende Datenschutzerklärung nicht abmahnbar

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen DSGVO nicht wettbewerbsrechtlich abmahnfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Verstößen gegen die DSGVO

  • va-ra.com (Rechtsprechungsübersicht)

    DSGVO: Eine Zwischenbilanz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DSGVO-Verstöße sind wettbewerbsrechtlich nicht verfolgbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des Mitbewerbers auf Unterlassung bei Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung - Mitbewerber darf Verstoß nicht abmahnen

Besprechungen u.ä. (3)

  • internet-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Datenschutzverstöße können nicht als Wettbewerbsverstöße geahndet werden

  • loeffel-abrar.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sind Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung wettbewerbswidrig?

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen DSGVO kann nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden!

Papierfundstellen

  • BB 2018, 2580
  • K&R 2018, 737
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Wiesbaden, 05.11.2018 - 5 O 214/18

    Anspruch auf Unterlassung der Erteilung unvollständiger Auskünfte nach Art. 15

    Diese vornehmlich in der Literatur vertretene Ansicht findet ihre Bestätigung in der Entscheidung des Landgerichtes Bochum (Landgericht Bochum (12. Zivilkammer), Teil Versäumnis- und Schlussurteil vom 7.8.2018-I-12 O 85/18 zitiert nach BeckRS 2018, 25219).
  • BGH, 12.01.2023 - I ZR 223/19

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Vertrieb von

    Eine Auffassung geht davon aus, dass die in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Regelungen zur Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung abschließend sind; sie verneint deshalb eine wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Mitbewerbern (vgl. LG Bochum, WRP 2018, 1535 [juris Rn. 15]; LG Stuttgart, WRP 2019, 1089 [juris Rn. 32 bis 35]; LG Wiesbaden, ZD 2019, 367 [juris Rn. 39]; Barth, WRP 2018, 790 Rn. 14 bis 19; ders., WRP 2020, 118 Rn. 5; Baumgartner/Sitte, ZD 2018, 555, 557 f.; Büscher/Hohlweck, UWG, 2. Aufl., § 3a Rn. 288; Heckmann/Gierschmann/Selk, CR 2018, 728 Rn. 5 und 13; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 3a Rn. 1.40f bis 140j; ders., WRP 2018, 1269 Rn. 34 bis 37; ders., WRP 2019, 1279 Rn. 5 und 64; ders., ZD 2018, 337, 338; ders., ZD 2019, 285; MünchKomm.UWG/Schaffert, 3. Aufl., § 3a Rn. 84; Ohly, GRUR 2019, 686, 688 f.; ders., GRUR 2022, 924, 925; Schmitt, WRP 2019, 27, 29 f.; Spittka, GRUR-Prax 2018, 561; ders., GRUR-Prax 2019, 4, 5; Stellungnahme der GRUR zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, GRUR 2019, 59, 65; vgl. auch den vom Freistaat Bayern vorgeschlagenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung, BR-Drucks. 304/18, sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Wirtschaftsausschusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie [EU] 2016/680, BR-Drucks. 430/1/18, S. 6 f.).
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