Rechtsprechung
LG Bochum, 26.11.2014 - 13 O 137/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Apothekenwerbung mit "Zwei Taler nach Arztbesuch" ist zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung einer Apotheke mit dem Slogan "Zwei Taler nach Arztbesuch"; Einhaltung der Arzneimittelpreisbindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Zwei Taler nach Arztbesuch" zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Werbung einer Apotheke mit Erhalt von "2 Talern nach Arztbesuch" zulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbung einer Apotheke mit Erhalt von "2 Talern nach Arztbesuch" zulässig
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Gewährung von "Zwei Taler nach Arztbesuch" durch einen Apotheker stellt keinen Verstoß gegen die AMPreisV dar
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Apotheken-Taler für Arztbesuch zulässig
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 111 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Hilfsmittel/Heilmittel | Apothekenrecht | Wettbewerbsrecht | Q-Taler für Nachweis eines Arztbesuchs innerhalb von zwei Tagen
Verfahrensgang
- LG Bochum, 26.11.2014 - 13 O 137/14
- OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15