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   LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01   

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https://dejure.org/2002,15485
LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01 (https://dejure.org/2002,15485)
LG Bochum, Entscheidung vom 29.01.2002 - 17 O 34/01 (https://dejure.org/2002,15485)
LG Bochum, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 17 O 34/01 (https://dejure.org/2002,15485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns; Vollstreckung des gerichtlich festgestellten Auskunftsanspruchs hinsichtlich des Umsatzes und des erzielten Gewinns aus der Verwendung einer Marke; Anspruch des Gläubigers auf ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
    Aus der Entscheidung des BGH vom 02.11.2000 (GRUR 2001, 329 ff.) ergebe sich nicht, dass sie, die Klägerin, verpflichtet sei, im Rahmen der Auskünfte zum Gewinn differenzierte Angaben zu den Gemeinkosten und zu den variablen Kosten zu machen, die gegen die Umsätze gegen zurechnen seien.

    Im Übrigen sei die Klägerin nach den Grundsätzen der Entscheidung des BGH vom 02.11.2000 (BGH GRUR 2001, 329 ff.) nicht berechtigt, von den von ihr ermittelten Erlösen auch Gemeinkosten abzuziehen.

    Das wird aber abgesehen von den Fällen identischer Nachbildungen (vgl. hierzu, zum Geschmacksmusterrecht, die Entscheidung BGH GRUR 2001, 329 ff.) nie der Fall sein.

    Die zitierten Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur Auskunft über den Verletzergewinn sind durch die Entscheidung BGH GRUR 2001, 329 ff. nicht in Frage gestellt.

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Auszug aus LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
    Abgesehen von der fehlenden Titulierung eines Rechnungslegungsanspruchs kommt eine exakte Berechnung des Verletzergewinns auch dann nicht in Betracht, wenn der erzielte Unternehmergewinn nicht voll auf der Schutzrechtsverletzung beruht (BGH GRUR 1973, 375 ff., 378 - "Miss petite").

    In den Fällen, in denen der Gewinn auf einer Schutzrechtsverletzung beruht und der zu fordernde Anteil des Verletzergewinns am Unternehmensgewinn ohnehin nur im Rahmen einer Schadensschätzung ermittelt werden kann, hat es die Rechtsprechung des BGH für ausreichend erachtet, dass der Verletzer Auskunft über die mit der Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte zusammenhängenden Umsätze erteilt (BGH GRUR 1973, 375 ff., 378 - "Miss petite"; BGH GRUR "' 1991, 153 ff., 155 - "Pizza & Pasta"; BGH GRUR 1995, 50 ff., 54 - "Indorektal/indohexal").

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
    Die Grenzen des Auskunftsanspruchs werden durch den Grundsatz der Zumutbarkeit bestimmt (BGH, NJW 1982, 573).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
    Die Auskunft muss die zur Durchsetzung des Gläubigeranspruchs notwendigen Informationen enthalten (BGHZ 126, 109, 116; BGHZ 137, 162).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.1999 - 1 U 1004/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
    Sie muss dem Gläubiger eine Nachprüfung ihrer Richtigkeit ermöglichen (OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 229).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

    Auszug aus LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
    Einer Gegenüberstellung und namentlich näherer Angaben über die interne Aufschlüsselung der Kosten des Verletzers bedarf es insoweit nicht (BGH GRUR 1991, 153 ff., 155 - "Pizza & Pasta").
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
    Die Auskunft muss die zur Durchsetzung des Gläubigeranspruchs notwendigen Informationen enthalten (BGHZ 126, 109, 116; BGHZ 137, 162).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
    In den Fällen, in denen der Gewinn auf einer Schutzrechtsverletzung beruht und der zu fordernde Anteil des Verletzergewinns am Unternehmensgewinn ohnehin nur im Rahmen einer Schadensschätzung ermittelt werden kann, hat es die Rechtsprechung des BGH für ausreichend erachtet, dass der Verletzer Auskunft über die mit der Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte zusammenhängenden Umsätze erteilt (BGH GRUR 1973, 375 ff., 378 - "Miss petite"; BGH GRUR "' 1991, 153 ff., 155 - "Pizza & Pasta"; BGH GRUR 1995, 50 ff., 54 - "Indorektal/indohexal").
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