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   LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05   

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https://dejure.org/2006,47448
LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05 (https://dejure.org/2006,47448)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.03.2006 - 16 O 31/05 (https://dejure.org/2006,47448)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. März 2006 - 16 O 31/05 (https://dejure.org/2006,47448)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1979 - IV ZR 30/79

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist es dabei auch unerheblich, wenn die alte Firma noch Aktivprozesse fortführt (vgl. insoweit ausdrücklich OLG Frankfurt NJW 1980, 398).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 8/99

    Haftung bei Unternehmensfortführung iS des § 25 HGB

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05
    Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 HGB gilt nämlich auch dann, wenn ein Übernahmevertrag gar nicht geschlossen worden ist (vgl. nur BGH NJW 1984, 1186, OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 332f, OLG Frankfurt NJW 1980, 1397 f).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05
    Nur einen besonderen Anwendungsfall dieser Regel stellt es dar, wenn der BGH in ständiger Rechtsprechung darauf hinweist, dass nicht durch Hinzufügung oder Weglassung eines auf einer Gesellschaft deutenden Zusatz die Firmengleichheit ausgeschlossen wird (vgl. insoweit nur BGH NJW 1992, 911 f.).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten

    Auszug aus LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05
    Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 HGB gilt nämlich auch dann, wenn ein Übernahmevertrag gar nicht geschlossen worden ist (vgl. nur BGH NJW 1984, 1186, OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 332f, OLG Frankfurt NJW 1980, 1397 f).
  • OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06

    Geltendmachung von Forderungen aus einem Warenkredit gegenüber dem

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 01.03.2006 - 16 O 31/05 - wird zurückgewiesen.

    in Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 01.03.2006 (16 O 31/05) die Klage abzuweisen.

  • LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund

    Gegen diesen Umlegungsplan richten sich die Anträge auf gerichtliche Entscheidung der Grundstückseigentümerinnen Alte Schulgasse 3 (Ordnungsnummer 5 - Verfahren 16 O 30/05), Alte Schulgasse 14 (Ordnungsnummer 15 - Verfahren 16 O 32/05) und Alte Schulgasse 18 (Ordnungsnummer 11 - Verfahren 16 O 31/05).
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