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   LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16   

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LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16 (https://dejure.org/2017,61060)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.06.2017 - 1 O 190/16 (https://dejure.org/2017,61060)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 1 O 190/16 (https://dejure.org/2017,61060)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

    Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Dies setzt indes voraus, dass der Vermieter dem Mieter zuvor eine überprüfbare Nebenkostenabrechnung übersandt hat, die die erforderlichen Mindestangaben in Form einer Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, der Berechnung des jeweiligen Anteils des Vermieters sowie der Abzüge der Vorauszahlungen enthalten muss (arg. § 259 BGB; vgl. BGH NJW 2010, 3228 Rd.13; BGH NJW 2007, 1059, 1060 Rd.8; BGH NJW 2005, 3135, 3136).

    Deshalb müssen beispielsweise Nebenkostenabrechnungen im Wohnraummietrecht einen betriebswirtschaftlich nicht geschulten "Durchschnittsmieter" dazu in die Lage versetzen, die ihm angelasteten Kosten zu ersehen und deren Richtigkeit zu überprüfen (BGH NJW 2005, 3135, 3136; MüKo/Häublein, BGB, 6. Aufl. 2012, § 535 Rd.162).

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 23/05

    Einwendungen Dritter im Drittschuldnerprozess

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Die Frage, ob die gepfändete angebliche Forderung indes bestand oder die Pfändung der Klägerin in Ermangelung einer bestehenden Forderung des Streithelfers gegen den Beklagten ins Leere ging (vgl. BGH NJW-RR 2007, 927 Rd.8; BGH NJW 2002, 755, 757: "nichtig"), ist hingegen Gegenstand der Begründetheitsprüfung der vorliegenden Einziehungsklage.
  • OLG Köln, 05.08.2003 - 25 UF 5/03
    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Zwar hat die Klägerin durch den dem Beklagten als Drittschuldner ausweislich der Zustellungsurkunde vom 24.03.2016 an diesem Tage (Anlage K3 = Bl. ## d.A.) wirksam zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (vgl. §§ 829 Abs. 3, 835 Abs. 3 Satz 1 ZPO) ein eigenes materielles Recht zur Einziehung der gepfändeten (angeblichen) Forderung des Streithelfers gegen den Beklagten erworben (vgl. BGH NJW 1988, 1201ff. = juris Rd.10; OLG Köln, RPfleger 2003, 670ff. = juris Rd.17; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 835 Rd.3 und § 836 Rd.3; Hein JuS 2015, 35, 36).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Dies folgt daraus, dass die Klägerin als Inhaberin eines materiellen Einziehungsrechtes eines angeblichen Zahlungsanspruches des Streithelfers gegen den Beklagten die tatsächlichen Voraussetzungen für die eingeklagten Nachzahlungsansprüche darlegen und beweisen muss (vgl. für die insoweit vergleichbare Lage im Mietrecht nur BGH NJW 2008, 1801, 1802 Rd.28ff.; Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 556 Rd.536).
  • BGH, 17.12.2014 - XII ZR 170/13

    Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete:

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Ungeachtet der allein das Recht der Wohnraummiete betreffenden §§ 556, 556a BGB gelten diese Rechtsgrundsätze über die §§ 315 Abs. 3, 242 BGB auch im Recht der Gewerberaummiete, (OLG Dresden NJW-RR 2002, 801f.; MüKo/Häublein, aaO., § 535 Rd.163; vgl. ferner jüngst - zur Frage eines Verstoßes gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz: BGH NJW 2015, 855).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 227/09

    Wohnraummiete: Materielle oder formelle Unrichtigkeit der

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Dies setzt indes voraus, dass der Vermieter dem Mieter zuvor eine überprüfbare Nebenkostenabrechnung übersandt hat, die die erforderlichen Mindestangaben in Form einer Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, der Berechnung des jeweiligen Anteils des Vermieters sowie der Abzüge der Vorauszahlungen enthalten muss (arg. § 259 BGB; vgl. BGH NJW 2010, 3228 Rd.13; BGH NJW 2007, 1059, 1060 Rd.8; BGH NJW 2005, 3135, 3136).
  • BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11

    Wohnraummiete: Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Hierdurch soll es dem Zahlungspflichtigen ermöglicht werden, den Anspruch seines Gläubigers nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen (BGH NJW 2012, 1502, 1503 Rd.24).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09

    Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Für den Fall einer zwischen einem Alleineigentümer einer Immobilie und einem Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechtes schuldrechtlich getroffenen Vereinbarung, dass der Berechtigte bestimmte Betriebskosten anteilig zu tragen und Vorauszahlungen zu leisten hat, befürwortet der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes eine entsprechende Anwendung von § 556 Abs. 3 BGB (Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 36/09 = MDR 2010, 18ff. = NZM 2009, 904f.; so auch Ehlert in Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, 42. Edit.
  • OLG Dresden, 12.03.2002 - 23 U 2557/01

    Betriebskostenabrechnung; Prüffähigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Ungeachtet der allein das Recht der Wohnraummiete betreffenden §§ 556, 556a BGB gelten diese Rechtsgrundsätze über die §§ 315 Abs. 3, 242 BGB auch im Recht der Gewerberaummiete, (OLG Dresden NJW-RR 2002, 801f.; MüKo/Häublein, aaO., § 535 Rd.163; vgl. ferner jüngst - zur Frage eines Verstoßes gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz: BGH NJW 2015, 855).
  • BGH, 12.12.2001 - IV ZR 47/01

    Pfändung einer nicht bestehenden Forderung

    Auszug aus LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16
    Die Frage, ob die gepfändete angebliche Forderung indes bestand oder die Pfändung der Klägerin in Ermangelung einer bestehenden Forderung des Streithelfers gegen den Beklagten ins Leere ging (vgl. BGH NJW-RR 2007, 927 Rd.8; BGH NJW 2002, 755, 757: "nichtig"), ist hingegen Gegenstand der Begründetheitsprüfung der vorliegenden Einziehungsklage.
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

  • RG, 19.03.1907 - II 21/07

    1. In welcher Weise ist der in § 574 Abs. 2 Z.P.O. vorgesehene Antrag auf

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