Rechtsprechung
LG Bonn, 02.08.2011 - 1 O 291/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,84130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung der Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeitserklärung i.R.v. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15
Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2) wird der Beschluss des Landgerichts Bonn - 1 O 291/11 - vom 2. August 2011 abgeändert und in den Ziffern I und II des Tenors wie folgt neu gefasst:.Die Antragsgegnerinnen beantragen, 2. den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 2. August 2011 - 1 O 291/11 - über die Vollstreckbarerklärung des Urteils des Gerechtshof's-Gravenhage vom 31. Oktober 2000 - 99/1258 - aufzuheben, 3. den Antrag der Antragstellerin, das Urteil des Gerechtshof's-Gravenhage vom 31. Oktober 2000 - 99/1258 - für vollstreckbar zu erklären und für dieses Urteil die Vollstreckungsklausel zu erteilen, abzulehnen.
- OLG Köln, 26.11.2013 - 16 W 7/13
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen …
Die Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der stellvertretenden Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 2.8.2011 - 1 O 291/11 - wird als unzulässig verworfen.