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   LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7-34/10   

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https://dejure.org/2010,44598
LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7-34/10 (https://dejure.org/2010,44598)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.09.2010 - 27 Qs-B 7-34/10 (https://dejure.org/2010,44598)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. September 2010 - 27 Qs-B 7-34/10 (https://dejure.org/2010,44598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Eines bereits hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedurfte es indes nicht (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

    Zwar sind grundsätzlich in einem Durchsuchungsbeschluss auch die Indiztatsachen, die den Verdacht gegen den Beschuldigten begründen, zu benennen (BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

    Die Angabe der wesentlichen Verdachtsmomente kann aber dann unterbleiben, wenn deren Bekanntgabe den Untersuchungszweck gefährden würde und daher den Zwecken der Strafverfolgung abträglich wäre (BGH NJW 2000, 84, 85; NStZ-RR 2009, 142, 143).

    Die Kammer als Beschwerdegericht dürfte deshalb die Konkretisierung der den Akten zu entnehmenden, den Anfangsverdacht belegenden Umstände in ihrer Beschwerdeentscheidung - soweit notwendig - ohnehin nachholen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 142, 143 mwN).

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Tatverdacht; bloße

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Nicht ausreichend sind dagegen Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen nicht hinausreichen und keine sachlich plausiblen Gründe für eine Durchsuchung darstellen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09).

    Insbesondere darf eine Durchsuchung nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Tatverdachts erst erforderlich sind; eine solche Ausforschungsdurchsuchung ist unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2 mwN).

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Maßgeblich ist dabei, dass die Durchsuchung als geeignetes Mittel zur Klärung des Tatverdachts in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts steht und weniger einschneidende, gleich geeignete Maßnahmen nicht verfügbar sind (BVerfG NStZ-RR 2006, 110; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 102 Rz. 15).

    Die Durchsuchung ist jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn nahe liegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfG NStZ-RR 2006, 110).

  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Eines bereits hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedurfte es indes nicht (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Vielmehr bedingt das Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene in diesen Fällen tiefgreifender Grundrechtsverletzungen die Rechtmäßigkeit eines Eingriffs auch nachträglich überprüfen lassen kann (allg. Meinung; BVerfG NJW 1997, 2163; NJW 1999, 273; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 105 Rz. 19; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., Vor § 296 Rz. 18a mwN).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Vielmehr bedingt das Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene in diesen Fällen tiefgreifender Grundrechtsverletzungen die Rechtmäßigkeit eines Eingriffs auch nachträglich überprüfen lassen kann (allg. Meinung; BVerfG NJW 1997, 2163; NJW 1999, 273; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 105 Rz. 19; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., Vor § 296 Rz. 18a mwN).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Dies ist der Fall, wenn eine richterliche Anordnung nicht eingeholt werden kann, ohne den Zweck der Durchsuchungsmaßnahme zu gefährden (BVerfG NJW 2001, 1121, 1122 f.; OLG Köln , Urteil vom 27.10.2009 - Az. 81 Ss 65/09; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 105 Rz. 2, § 98 Rz. 6; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Nur ausnahmsweise kann eine Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft und - subsidiär (BVerfG NJW 2005, 1637, 1638) - ihrer Hilfsbeamten gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 StPO ergehen, sofern Gefahr im Verzug vorliegt.
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Soweit die aufzufindenden Beweismittel nur annäherungsweise beschrieben werden, war dies mangels weitergehender Erkenntnisse der bisherigen Ermittlungen entbehrlich (so BVerfG NStZ-RR 2005, 203, 204; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 105 Rz. 4).
  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
    Unter dem hiesigen Az. 27 Qs 21/10 hat die Beschwerdeführerin zeitgleich Beschwerde gegen den Bestätigungsbeschluss des Amtsgerichts C vom ##.06.2010 (Az. ## Gs ####/##) eingelegt.
  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

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