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   LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10   

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https://dejure.org/2010,14153
LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10 (https://dejure.org/2010,14153)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.09.2010 - 8 S 126/10 (https://dejure.org/2010,14153)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. September 2010 - 8 S 126/10 (https://dejure.org/2010,14153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufen von Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe als notwendige Verwendungen; Vorliegen von notwendigen Verwendungen beim Unterstellen eines mangelhaften Kfz in der eigenen Garage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323; BGB § 347 Abs. 2; BGB § 437
    Einstufen von Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe als notwendige Verwendungen; Vorliegen von notwendigen Verwendungen beim Unterstellen eines mangelhaften Kfz in der eigenen Garage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07

    Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
    Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil sich der Beklagte nach der in dem Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.10.2008 - 3 O 181/07 - ausgesprochenen Feststellung seit dem 07.09.2006 mit der Rücknahme des Fahrzeugs im Annahmeverzug befand (vgl. Reinking/Eggert , Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 596).

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem rechtskräftigen Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.10.2008 - 3 O 181/07 - (vgl. Bl. 6ff. GA) Bezug genommen.

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
    Im Gegensatz zu § 994 Abs. 1 BGB werden von § 347 Abs. 2 S. 1 BGB auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2006 - VIII ZR 3/06, juris Rn. 41; Palandt/ Bassenge , a.a.O., § 994 Rn. 5).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
    Bei den notwendigen Verwendungen handelt es sich um solche Vermögensaufwendungen, die nach einem objektiven Maßstab zum Zeitpunkt ihrer Vornahme zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 88/95, juris Rn. 7; Palandt/ Bassenge , BGB, 69. Aufl. 2010, § 994 Rn. 5).
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