Rechtsprechung
LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Unterstellkosten als notwendige Verwendungen i. S. von § 347 II 1 BGB
- openjur.de
Gebrauchtwagenkauf; Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 347 Abs. 2, 437 Nr. 2, 323 BGB
Gebrauchtwagenkauf; Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstufen von Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe als notwendige Verwendungen; Vorliegen von notwendigen Verwendungen beim Unterstellen eines mangelhaften Kfz in der eigenen Garage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323; BGB § 347 Abs. 2; BGB § 437
Einstufen von Kosten für das Unterstellen eines mangelhaften Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe als notwendige Verwendungen; Vorliegen von notwendigen Verwendungen beim Unterstellen eines mangelhaften Kfz in der eigenen Garage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 29.03.2010 - 108 C 362/09
- LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als …
Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil sich der Beklagte nach der in dem Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.10.2008 - 3 O 181/07 - ausgesprochenen Feststellung seit dem 07.09.2006 mit der Rücknahme des Fahrzeugs im Annahmeverzug befand (…vgl. Reinking/Eggert , Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 596).Insoweit wird auf die Ausführungen in dem rechtskräftigen Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.10.2008 - 3 O 181/07 - (vgl. Bl. 6ff. GA) Bezug genommen.
- BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes …
Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
Im Gegensatz zu § 994 Abs. 1 BGB werden von § 347 Abs. 2 S. 1 BGB auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2006 - VIII ZR 3/06, juris Rn. 41;… Palandt/ Bassenge , a.a.O., § 994 Rn. 5). - BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95
Begriff der Verwendungen
Auszug aus LG Bonn, 02.09.2010 - 8 S 126/10
Bei den notwendigen Verwendungen handelt es sich um solche Vermögensaufwendungen, die nach einem objektiven Maßstab zum Zeitpunkt ihrer Vornahme zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache erforderlich sind (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 88/95, juris Rn. 7;… Palandt/ Bassenge , BGB, 69. Aufl. 2010, § 994 Rn. 5).