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   LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09   

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https://dejure.org/2011,42925
LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09 (https://dejure.org/2011,42925)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.06.2011 - 2 O 366/09 (https://dejure.org/2011,42925)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. Juni 2011 - 2 O 366/09 (https://dejure.org/2011,42925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im Anwendungsbereich der miet- und pachtrechtlichen Gewährleistungsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313; BGB § 581
    Heranziehung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im Anwendungsbereich der miet- und pachtrechtlichen Gewährleistungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.02.2008 - III ZR 200/07

    Rechte des Pächters eines Hochwildreviers bei Fehlen von Rotwild als Standwild

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Die diesen Bestimmungen zugrunde liegende Risikoverteilung darf nicht über die Annahme einer Störung der Geschäftsgrundlage verändert werden (BGH NZM 2008, 462).

    Bei der Jagdpacht handelt es sich zwar um eine Rechtspacht, bei der dem Pächter der Gebrauch und die Nutzung des Jagdrechts, im Kern das Jagdausübungsrecht, verpachtet wird (zur Rechtsnatur vgl. BGH NZM 2008, 462, 463; Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, 4. Aufl. 2011, § 11 Rn. 3).

    Die mietrechtlichen Regeln über die Sachmängelgewährleistung gelten jedoch entsprechend (BGH NZM 2008, 462, 463).

    Weiterhin ist die Entscheidung des BGH vom 21.02.2008 (NZM 2008, 462) zu beachten, in der - bei einer ebenfalls wortgleichen Klausel - die Auslegung der Vorinstanz ausdrücklich nicht beanstandet wurde, wonach mit der Klausel ein "Ausschluss der Gewährleistung für eine bestimmte Abschussmenge an Hochwild" verbunden sein soll.

  • OLG Celle, 27.01.1994 - 7 U 232/92
    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Zwar ist nicht von einem Verschulden auszugehen, wenn der Pächter der Jagdbehörde selbst gewonnene, begründete Zweifel an seiner körperlichen Eignung zur Jagdausübung mitteilt, und ihm daraufhin der Jagdschein entzogen wird (OLG Celle Urt. v. 27.01.1994 - 7 U 232/92 - Leitsätze unter juris).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09

    Jagdpflicht des Inhabers eines Eigenjagdreviers; Vereinbarkeit mit

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft nach § 9 Abs. 1 BJagdG dient dazu, die Ausübung einer Jagd und Hege, die den in § 1 Abs. 1 S. 2 und § 21 Abs. 1 BJagdG verankerten Zielen, nämlich dem Schutz vor Wildschäden, der Gewährleistung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes und der Wahrung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, gerecht wird, zu gewährleisten (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 984, 985; zur Jagdpflicht im Eigenjagdbezirk BVerwG Beschl. v. 23.06.2010 - 3 B 89.09 Rn. 5 ff).
  • LG Bonn, 30.09.2008 - 7 O 233/08

    Wirksamkeit einer Kündigung eines Rechtspachtvertrags betreffend die Ausübung

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Von der Formulierung "ohne Gewähr für die Größe und Ergiebigkeit der Jagd" ist nicht der Umfang der bejagbaren Fläche erfasst, sondern lediglich ein Ausschluss der Gewähr für den Umfang des Jagdertrages im Sinne der Größe und Menge der erlegten bzw. erlegbaren Tiere (insoweit ähnliche Auslegung in LG Bonn, Urt. v. 30.09.2008 - 7 O 233/08 Rn. 16 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2003 - 10 U 22/02
    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Soweit die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.01.2003 (ZMR 2003, 737) ein gegenteiliges Verständnis einer wortgleichen Klausel erkennen lässt, ist zu beachten, dass das OLG seine - nicht näher erläuterte - Auslegung der fraglichen Klausel seiner Entscheidung nicht maßgeblich zugrunde gelegt hat, sondern vielmehr entscheidend auf die in diesem Fall gegebene Unerheblichkeit der Flächenabweichung abgestellt hat.
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05

    Kein Anspruch des Grundstückseigentümers aus Gewissensgründen gegen den

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft nach § 9 Abs. 1 BJagdG dient dazu, die Ausübung einer Jagd und Hege, die den in § 1 Abs. 1 S. 2 und § 21 Abs. 1 BJagdG verankerten Zielen, nämlich dem Schutz vor Wildschäden, der Gewährleistung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes und der Wahrung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, gerecht wird, zu gewährleisten (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 984, 985; zur Jagdpflicht im Eigenjagdbezirk BVerwG Beschl. v. 23.06.2010 - 3 B 89.09 Rn. 5 ff).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Hierbei ist auf die Rechtsprechung des BGH aus dem Bereich des Wohnraummietrechts zu § 536 Abs. 1 S. 3 BGB zurückzugreifen (vgl. auch LG Köln Beschl. v. 14.09.2009 - 9 S 27/09; zur Rechtsprechung des BGH siehe nur NJW 2004, 1947 ff.).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Ein Mangel ist dabei eine nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands vom vertraglich geschuldeten, sofern dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch unmittelbar aufgehoben oder gemindert ist (BGH NJW 2006, 899, 900 [Rn. 19]).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Auszug aus LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09
    Der Beklagte hat vorliegend zwar keinen Anspruch auf die zunächst von ihm begehrte Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB, da eine Heranziehung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im Anwendungsbereich der miet- und pachtrechtlichen Gewährleistungsvorschriften nach den §§ 581 Abs. 2, 536 ff. BGB grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 1992, 267).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2014 - 9 U 105/13

    Rechte der Jagd- und Jagdausübungsberechtigten gegenüber dem Jagdpächter;

    Eine (weitere) Fristsetzung durch die Jagdbehörde, wie sie teilweise für erforderlich gehalten wird (vgl. Schuck/Koch, a.a.O., Rdnr. 10 ff. zu § 13), sieht weder § 13 Satz 2 2.Alternative BJagdG noch das nordrhein-westfälische Landesrecht vor (vgl. Lorz/Metzger, Jagdrecht, 4. Aufl., 2011, Rdnr. 3 zu § 13 BJagdG; LG Bonn, Urteil vom 03.06.2011, 2 O 366/09, Bl. 111 ff., 120 f. GA; VG Potsdam, Urteil vom 31.05.2012, 4 K 1981/11, Bl. 221 ff., 223 f. GA zur entsprechenden Rechtslage in Brandenburg).
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