Rechtsprechung
LG Bonn, 03.07.2007 - 11 O 142/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Zusendung ungewollter Auftragsbestätigungen nach Werbeanruf wettbewerbswidrig - Die Zusendung vonAuftragsbestätigungen, denen kein Vertragsschluss zugrunde liegt, sondern ein Werbeanruf, stellt eineunzumutbare Belästigung dar.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Zusendung ungewollter Auftragsbestätigungen nach Werbeanruf wettbewerbswidrig
- datenschutz.eu
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Ungewollte Auftragsbestätigung nach Spam-Telefonanruf wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ungewollte Auftragsbestätigung nach Spam-Telefonanruf wettbewerbswidrig
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 364
- K&R 2007, 598
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bonn, 09.01.2007 - 11 O 74/06
Unrichtigte Bestätigungsschreiben - Die Zusendung von Bestätigungsschreiben …
Auszug aus LG Bonn, 03.07.2007 - 11 O 142/05
Deshalb hat die Kammer auch in dem zwischen den gleichen Parteien geführten Rechtsstreit 11 O 74/06 in der auf ein Telefongespräch folgenden Übersendung einer Bestätigung des Einverständnisses eines Verbrauchers mit konzernübergreifender Werbung ("Konzerneinwilligungsklausel") eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG gesehen (Urteil vom 09.01.2007, veröffentlicht in NRWE). - KG, 23.03.2007 - 6 U 3/07
Lebensversicherung: Vorzeitige Beendigung des Vertrages bei Vorlage eines …
Auszug aus LG Bonn, 03.07.2007 - 11 O 142/05
Einen entsprechenden Standpunkt hat das OLG Köln im Verfahren 6 U 3/07 zum Urteil der Kammer vom 05.12.2006 - 11 O 54/06 - betreffend die Übersendung von Einverständnisbestätigungen zur "Konzerneinwilligungsklausel" im Beschluss vom 12.03.2007 eingenommen.