Rechtsprechung
   LG Bonn, 04.12.2014 - 6 S 134/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40392
LG Bonn, 04.12.2014 - 6 S 134/14 (https://dejure.org/2014,40392)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.12.2014 - 6 S 134/14 (https://dejure.org/2014,40392)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 6 S 134/14 (https://dejure.org/2014,40392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweiskraft einer Privaturkunde: Wie kann Einschaltung nachgewiesen werden?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZB 93/09

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners bei

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2014 - 6 S 134/14
    Die Berufungsschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - VIII ZB 64/09, juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZB 13/06, FamRZ 2007, 903; BGH, Beschluss vom 11.05.2010, VIII ZB 93/09, BeckRS 2010, 13390).

    An die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers sind strenge Anforderungen zu stellen; bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung muss jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers ausgeschlossen sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2010, VIII ZB 93/09, BeckRS 2010, 13390 m.w.N.).

    Jedenfalls in denjenigen Fallgestaltungen, in denen der in der Vorinstanz obsiegende Gegner aus mehreren Streitgenossen besteht, richtet sich das Rechtsmittel im Zweifel gegen die gesamte angefochtene Entscheidung und somit gegen alle gegnerischen Streitgenossen, es sei denn, die Rechtsmittelschrift lässt eine Beschränkung der Anfechtung erkennen (BGH, Beschluss vom 11.05.2010, VIII ZB 93/09, BeckRS 2010, 13390 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat eine unbeschränkte Berufungseinlegung auch in Fällen bejaht, in denen als Rechtsmittelgegner nur einer von mehreren Streitgenossen, und zwar der im Urteilsrubrum an erster Stelle Stehende genannt wurde (BGH, Urteil vom 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81, NJW 1984, 58 , Beschluss vom 11.05.2010, VIII ZB 93/09, BeckRS 2010, 13390).

    Hierbei kommt insbesondere der Frage Bedeutung zu, ob eine Beschränkung des Rechtsmittelangriffs auf einen Teil der bisherigen Prozessgegner in Anbetracht des der Vorinstanz unterbreiteten Streitstoffs ungewöhnlich oder gar fern liegend erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2010, VIII ZB 93/09, BeckRS 2010, 13390 m.w.N.).

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 41/64

    Unanwendbarkeit der Echtheitsvermutung auf eine mit Zusatz über die

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2014 - 6 S 134/14
    § 419 ZPO greift nicht nur ein, wenn feststeht, dass die bereits unterzeichnete Urkunde nachträglich geändert worden ist, sondern bereits dann, wenn das nach ihrem Erscheinungsbild nur möglich ist (BGH, NJW 1966, 1657, 1658).
  • BGH, 21.06.1983 - VI ZR 245/81

    Umfang einer uneingeschränkt eingelegten Berufung gegen ein klageabweisendes

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2014 - 6 S 134/14
    Der Bundesgerichtshof hat eine unbeschränkte Berufungseinlegung auch in Fällen bejaht, in denen als Rechtsmittelgegner nur einer von mehreren Streitgenossen, und zwar der im Urteilsrubrum an erster Stelle Stehende genannt wurde (BGH, Urteil vom 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81, NJW 1984, 58 , Beschluss vom 11.05.2010, VIII ZB 93/09, BeckRS 2010, 13390).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZB 13/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift;

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2014 - 6 S 134/14
    Die Berufungsschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - VIII ZB 64/09, juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZB 13/06, FamRZ 2007, 903; BGH, Beschluss vom 11.05.2010, VIII ZB 93/09, BeckRS 2010, 13390).
  • BGH, 12.01.2010 - VIII ZB 64/09

    Berufungsschrift: Fehlende Bezeichnung der Berufungskläger

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2014 - 6 S 134/14
    Die Berufungsschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - VIII ZB 64/09, juris, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZB 13/06, FamRZ 2007, 903; BGH, Beschluss vom 11.05.2010, VIII ZB 93/09, BeckRS 2010, 13390).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht