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   LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15   

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https://dejure.org/2016,13883
LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15 (https://dejure.org/2016,13883)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.04.2016 - 17 O 267/15 (https://dejure.org/2016,13883)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. April 2016 - 17 O 267/15 (https://dejure.org/2016,13883)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15
    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des BGH das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, keinen Schluss des anderen Vertragsteils darauf zu lässt, dass er von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch macht (BGH, Urt. v. 20.05.2003, XI ZR 248/02).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15
    Ein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten auf die Nichtausübung des Widerrufsrechts ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil den Klägern die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und das daraus resultierende - grundsätzliche - Fortbestehen des Widerrufsrechts nach eigenen Angaben nicht bekannt war (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2007, V ZR 190/06).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15
    Die Verwirkung eines Rechts tritt ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urt. v. 23.01.2014 ,VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004, II ZR 395/01; OLG Köln Urt. v. 25.01.2012, 13 U 30/11).
  • LG Bonn, 08.05.2015 - 3 O 368/14

    Verwirkung eines Rechts zum Widerruf von Darlehensverträgen

    Auszug aus LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15
    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG Köln a.a.O.; KG Berlin, Urt. v. 16.08.2012, 8 U 101/12, BeckRS 2012, 21953; LG Bonn, Urt. v. 08.05.2015, 3 O 368/14).
  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

    Auszug aus LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15
    Ein Verhalten des Berechtigten, das einem konkludentem Verzicht nahekommt, mindert die erforderliche Zeitdauer (BGH, 16.03.1979, V ZR 38/75).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15
    Die Verwirkung eines Rechts tritt ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urt. v. 23.01.2014 ,VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004, II ZR 395/01; OLG Köln Urt. v. 25.01.2012, 13 U 30/11).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15
    Die Verwirkung eines Rechts tritt ein, wenn es vom Berechtigten über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist und der andere Teil sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einstellen durfte und sich auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Urt. v. 23.01.2014 ,VII ZR 177/13; Urt. v. 14.06.2004, II ZR 395/01; OLG Köln Urt. v. 25.01.2012, 13 U 30/11).
  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

    Auszug aus LG Bonn, 05.04.2016 - 17 O 267/15
    Dies gilt jedenfalls dann, soweit die Belehrung das Widerrufsrecht nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht oder an seine Ausübung unzulässige, nachteilige Rechtsfolgen knüpft oder gar gänzlich fehlt (vgl. OLG Köln a.a.O.; KG Berlin, Urt. v. 16.08.2012, 8 U 101/12, BeckRS 2012, 21953; LG Bonn, Urt. v. 08.05.2015, 3 O 368/14).
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 13 U 137/16

    Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines

    Die Berufung der Kläger gegen das am 5.4.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 17 O 267/15 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
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