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   LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09   

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https://dejure.org/2009,69719
LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09 (https://dejure.org/2009,69719)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.06.2009 - 10 O 13/09 (https://dejure.org/2009,69719)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 10 O 13/09 (https://dejure.org/2009,69719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Rahmen der Kostenerstattung nach einem Verkehrsunfall; Schwacke-Automietpreisspiegel im Modus-Tarif für das jeweilige Postleitzahlengebiet als eine geeignete Schätzgrundlage; Zulässigkeit eines pauschalen Aufschlags bei einer ...

  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    In den Fällen, in denen den Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" bekannt und in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich ist, ist letzteren eine solche kostengünstigere Anmietung eines entsprechenden Fahrzeugs jedenfalls unter dem Blickwinkel der ihnen gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zuzumuten (vgl. BGH, Urt. vom 24.06.2008, VI ZR 234/07; Urt. vom 14.10.2008, VI ZR 210/07 sowie VI ZR 308/07).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der Schwacke-Automietpreisspiegel im Modus-Tarif für das jeweilige Postleitzahlengebiet nach wie vor eine geeignete Schätzgrundlage (vgl. auch BGH, Urt. vom 24.06.2008, VI ZR 234/07).

    Zu diesen typischen Mehrleistungen gehören beispielsweise die Vorfinanzierung, das Ausfallrisiko, die Vorhaltung schlechter ausgelasteter Fahrzeuge und das Erfordernis der Einrichtung eines Notdienstes (zuletzt BGH, Urt. vom 24.06.2008, VI ZR 234/07).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    Allerdings sind die Mietkosten nicht unbegrenzt erstattungsfähig, sondern nur soweit ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten sie für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 160/04; Urteil vom 19.04.2005 - VI ZR 37/94).

    Ein gegenüber dem normalen Tarif für Selbstzahler ("Normaltarif") erhöhter "Unfallersatztarif" kann erforderlich i.d.S. sein, wenn die Mehrkosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt sind, d.h. auf unfallbedingten Mehrleistungen des Vermieters beruhen (BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 160/04), und dem Geschädigten kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich und zumutbar war.

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    In den Fällen, in denen den Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" bekannt und in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich ist, ist letzteren eine solche kostengünstigere Anmietung eines entsprechenden Fahrzeugs jedenfalls unter dem Blickwinkel der ihnen gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zuzumuten (vgl. BGH, Urt. vom 24.06.2008, VI ZR 234/07; Urt. vom 14.10.2008, VI ZR 210/07 sowie VI ZR 308/07).

    Sofern nicht eine Eil- oder Notsituation vorliegt, ist der Geschädigte gehalten, sich vor der Anmietung nach dem Mietpreis und günstigeren Angeboten zu erkundigen (BGH NJW 2009, 58 f.).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    Sofern ein solcher Aufschlag vorzunehmen ist, setzt die Kammer diesen mit 20 % des jeweils anzuwendenden Normaltarifs an (so etwa auch OLG Köln NZV 2007, 199 ff.).

    Darüber hinaus sind die tatsächlich angefallenen Nebenkosten auf der Grundlage der Schwacke-Liste 2007 ersatzfähig (vgl. OLG Köln NZV 2007, 199 ff.).

  • OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 102/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    Bei letzterem Punkt ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass sich die Erhebung von Schwacke - anders als die Untersuchung des G- Instituts - nicht nur auf Internet- und Telefonanmietungen beschränkt (vgl. auch OLG Köln, Urt. vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln, Urt. vom 11.02.2009, 2 U 102/08; OLG Köln, Beschl. vom 20.04.2009, 13 U 6/09).

    Die entsprechenden Tatsachen zur Schadenshöhe hat der Geschädigte darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG Köln, Urt. vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln, Urt. vom 11.02.2009, 2 U 102/08).

  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    Bei letzterem Punkt ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass sich die Erhebung von Schwacke - anders als die Untersuchung des G- Instituts - nicht nur auf Internet- und Telefonanmietungen beschränkt (vgl. auch OLG Köln, Urt. vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln, Urt. vom 11.02.2009, 2 U 102/08; OLG Köln, Beschl. vom 20.04.2009, 13 U 6/09).

    Die entsprechenden Tatsachen zur Schadenshöhe hat der Geschädigte darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG Köln, Urt. vom 03.03.2009, 24 U 6/08; OLG Köln, Urt. vom 11.02.2009, 2 U 102/08).

  • LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 249/08
    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    Insoweit wird auf die überzeugenden Ausführungen der 18. Zivilkammer des erkennenden Gerichts (Urt. vom 22.05.2009, 18 O 10/09 und 18 O 249/08) verwiesen.
  • LG Bonn, 22.05.2009 - 18 O 10/09
    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    Insoweit wird auf die überzeugenden Ausführungen der 18. Zivilkammer des erkennenden Gerichts (Urt. vom 22.05.2009, 18 O 10/09 und 18 O 249/08) verwiesen.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    Der durch einen Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt (BGH, Urt. vom 12.02.2005, VI ZR 74/04).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2009 - 10 O 13/09
    Letztere Angebote zeigen keine konkreten Mängel der Schwacke-Liste auf, die sich auf den hier zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH, Urt. vom 12.03.2008, VI ZR 164/07, NJW 2008, 1519).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07

    Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines

  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 20.04.2009 - 13 U 6/09

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • LG Bonn, 12.11.2010 - 2 O 5/10

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf das gewichtete Mittel des

    d) Die Kosten für einen Zusatzfahrer sind zu ersetzen, soweit die Mietfahrzeuge unstreitig von weiteren Fahrern genutzt wurden (vgl. auch LG Bonn, Urteil vom 05.06.2009 - 10 O 13/09).
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