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LG Bonn, 05.10.2018 - 23 KLs 21/18 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (5)
- welt.de (Pressebericht, 05.10.2018)
Camperin vergewaltigt: Niedrigere Strafe für Siegaue-Vergewaltiger
- welt.de (Pressebericht, 08.10.2018)
Warum das Gericht die Strafe für den Siegaue-Vergewaltiger reduzierte
- swr.de (Pressebericht, 08.10.2018)
Schuldfähigkeit neu bewertet: Zehn Jahre Haft für Siegaue-Vergewaltiger
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Erneute Verhandlung im Fall der Vergewaltigung in der Siegaue
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.09.2018)
Vergewaltigte Camperin bei Bonn: "Ich traue niemandem mehr"
Verfahrensgang
- LG Bonn, 19.10.2017 - (50 KLs 17/17)
- BGH, 11.04.2018 - 2 StR 71/18
- LG Bonn, 05.10.2018 - 23 KLs 21/18
- LG Bonn, 05.10.2018 - (23 KLs 21/18)
- BGH, 12.03.2019 - 2 StR 22/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.04.2018 - 2 StR 71/18
Schuldspruch wegen Überfalls in der Siegaue bei Bonn bestätigt
Auszug aus LG Bonn, 05.10.2018 - 23 KLs 21/18
Die erneute Verhandlung des Falles ist notwendig geworden, da der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 11.04.2018 (Aktenzeichen 2 StR 71/18) zwar den Schuldspruch der 10. großen Strafkammer des Landgerichts vom 19.10.2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung (Aktenzeichen 50 KLs 17/17) bestätigt, das Urteil auf die Revision des Angeklagten jedoch im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben hat. - LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17
Vergewaltigung in der Siegaue
Auszug aus LG Bonn, 05.10.2018 - 23 KLs 21/18
Die erneute Verhandlung des Falles ist notwendig geworden, da der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 11.04.2018 (Aktenzeichen 2 StR 71/18) zwar den Schuldspruch der 10. großen Strafkammer des Landgerichts vom 19.10.2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung (Aktenzeichen 50 KLs 17/17) bestätigt, das Urteil auf die Revision des Angeklagten jedoch im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben hat.