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   LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs - 430 Js 794/15 - 4/15   

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LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs - 430 Js 794/15 - 4/15 (https://dejure.org/2016,19857)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.03.2016 - 27 KLs - 430 Js 794/15 - 4/15 (https://dejure.org/2016,19857)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. März 2016 - 27 KLs - 430 Js 794/15 - 4/15 (https://dejure.org/2016,19857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und gewerbsmäßige strafbare Kennzeichenverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensfeststellung bei strafbarer Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bzw. strafbarer Kennzeichenverletzung; Mittäterschaft bei strafbarer Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bzw. strafbarer Kennzeichenverletzung im Falle der Einfuhr von Ware (hier: Armbanduhren); ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Über 3 Jahre Haft wegen Markenverletzung

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Markenrechtsverletzungen sind strafbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    Zwar ist für den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. 1 BtMG in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass in einer solchen Konstellation keine Mittäterschaft, sondern jeweils selbständige Täterschaften vorliegen (vgl. BGHSt 42, 255).

    Vor diesem Hintergrund standen die Beteiligten nicht auf einer Seite, die gleichsam "am selben Strang" zogen, so dass sie keine Bande bildeten (vgl. für den Bereich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und - weil nicht an der spezifischen Normstruktur des § 30a BtmG anknüpfend - vorliegend übertragbar: BGHSt 42, 255).

  • BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    So ist beispielsweise auch ein bloßer Hinweis darauf, dass sich ein Geständnis für die Entlassung aus der Untersuchungshaft günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (BGHSt 20, 268; s. auch BVerfG NJW 1987, 2662 und BGH NJW 1990, 1921).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    An diese Dokumentationspflicht sind besondere Sorgfaltspflichten zu stellen, falls eine Verständigung nach § 257c StPO angestrebt wird (BGH NStZ 2012, 347).
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 367/89

    Subventionsantrag - Sachverhalt - Wahrheitswidrige Behauptung -

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    So ist beispielsweise auch ein bloßer Hinweis darauf, dass sich ein Geständnis für die Entlassung aus der Untersuchungshaft günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (BGHSt 20, 268; s. auch BVerfG NJW 1987, 2662 und BGH NJW 1990, 1921).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    Begehen Mittäter eine Straftat, so ist für jeden Mittäter ein Tatort dort begründet, wo einer von ihnen gehandelt hat (vgl. BGHSt 39, 88; NStZ-RR 2009, 197).
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    Zudem kommt es in Betracht, dass solche Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Mitteilungspflicht des Gerichts gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO auslösen können (hiergegen aber BGH NStZ 2015, 232), was in Betreff der Kammer dahinstehen kann, da sich die dargestellten Gespräche jedenfalls nicht auf Rechtsfolgen in dem hiesigen Verfahren gegen den Angeklagten bezogen haben.
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    Ungeachtet der genauen Herkunft der Ware und dem zugunsten des Anklagten zu unterstellenden Umstandes, dass die Markenzeichen noch mit Zustimmung der Markenrechtsinhaber an den Uhren angebracht worden sind, so dass keine Produktfälschungen (zur Definition vgl. BGH, Urteil v. 15.03.2012, I ZR 52/10, zit. nach juris) vorlagen, waren die Markenrechtsinhaber und die ausschließliche Lizenznehmerin für alle Marken jedenfalls nicht damit einverstanden, dass die Ware durch den Angeklagten von I4 aus nach Europa verbracht wurde.
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    So ist beispielsweise auch ein bloßer Hinweis darauf, dass sich ein Geständnis für die Entlassung aus der Untersuchungshaft günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (BGHSt 20, 268; s. auch BVerfG NJW 1987, 2662 und BGH NJW 1990, 1921).
  • BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08

    Tatort im Inland (Zurechnung des Verhaltens von Mittätern:

    Auszug aus LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
    Begehen Mittäter eine Straftat, so ist für jeden Mittäter ein Tatort dort begründet, wo einer von ihnen gehandelt hat (vgl. BGHSt 39, 88; NStZ-RR 2009, 197).
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