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   LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15   

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https://dejure.org/2015,74476
LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15 (https://dejure.org/2015,74476)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.10.2015 - 1 O 82/15 (https://dejure.org/2015,74476)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 1 O 82/15 (https://dejure.org/2015,74476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch einer Versicherung gegenüber einem Abschleppunternehmen als Mitbewerber hinsichtlich der Abtretung von Erstattungsansprüchen eines Versicherungsnehmers aus einem Versicherungsverhältnis i.R.v. Pannenhilfeleistungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Aus den von der Beklagten angeführten Entscheidungen BGH NJW 1989, 900 und BGH NJW 2005, 1369 ergibt sich nichts Abweichendes.

    In der Entscheidung BGH NJW 1989, 900 wurde die Kondiktion des Haftpflichtversicherers bei dem Versicherungsnehmer (statt bei dem Geschädigten, dem der Anspruch gegen den Versicherer abgetreten war) gerade darauf gestützt, dass der Versicherer in Unkenntnis eines leistungsbefreienden Tatbestands aus dem Versicherungsverhältnis, nämlich der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles, zahlte (vgl. BGH NJW 1993, 1578, 1579).

    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (vgl. BGH NJW 1962, 580; BGH NJW 1968, 1822; BGH NJW 1972, 864; BGH NJW 1989, 900).

    Gerade in der von der Beklagten angeführten Entscheidung BGH NJW 1989, 900, 901 wird ausgeführt, dass besondere Umstände im Einzelfall zu einem Bereicherungsanspruch unmittelbar gegen den Zessionar, vorliegend also gegen die Beklagte, führen.

  • OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08

    Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    An dessen Bestehen sind im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 2004, 877, 878; BGHZ 168, 314 Rn. 16; OLG Köln GRUR-RR 2009, 339, 340).

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liegt aber jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH GRUR 1999, 69, 70), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (BGH, GRUR 2007, 1079 Rn. 18, 22; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 5, 6 f.; GRUR-RR 2009, 339, 340).

    Vor diesem Hintergrund stellt sich das Vorgehen der Beklagten als ein mit der im Rahmen von § 4 Nr. 10 UWG anerkannten Fallgruppe der Ausnutzung fremder Einrichtungen vergleichbaren Fall dar (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 339).

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liegt aber jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH GRUR 1999, 69, 70), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (BGH, GRUR 2007, 1079 Rn. 18, 22; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 5, 6 f.; GRUR-RR 2009, 339, 340).

    Denn zur Bejahung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses genügt auch ein nur mittelbares sich auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen abbildendes Wettbewerbsverhältnis (vgl. BGH GRUR 1999, 69, 70).

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Diese Beurteilung deckt sich auch mit der Aussage in der Entscheidung BGH NJW 1989, 161, 162, wonach eine rechtsgrundlose Zahlung, die im Wesentlichen auf ein Verhalten des Zessionars zurückzuführen ist, im Wege der Direktkondiktion rückabzuwickeln ist, weil sie sich nicht als Leistung des Zedenten durch seinen Schuldner an den Zessionar darstellt.
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Nicht ausreichend ist zwar, wenn eine Maßnahme den anderen nur irgendwie in seinem Marktstreben betrifft (BGH GRUR 2014, 1114 Rn. 32).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH GRUR 2010, 346 Rn. 12; BGH, GRUR 2010, 642 Rn. 53; BGH, GRUR 2011, 1018 Rn. 65).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH GRUR 2010, 346 Rn. 12; BGH, GRUR 2010, 642 Rn. 53; BGH, GRUR 2011, 1018 Rn. 65).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH GRUR 2010, 346 Rn. 12; BGH, GRUR 2010, 642 Rn. 53; BGH, GRUR 2011, 1018 Rn. 65).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liegt aber jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH GRUR 1999, 69, 70), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (BGH, GRUR 2007, 1079 Rn. 18, 22; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 5, 6 f.; GRUR-RR 2009, 339, 340).
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 130/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Preisverstoß

    Auszug aus LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15
    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (vgl. BGH NJW 1962, 580; BGH NJW 1968, 1822; BGH NJW 1972, 864; BGH NJW 1989, 900).
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 173/03

    Rückabwicklung von Zahlungen auf eine abgetretene, nicht bestehende Forderung

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05

    Zeitversetzte Wiedergabe von Fernsehprogrammen im Internet - keine

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 80/95

    Zulässigkeit der Klageänderung bei Übergehen vom Antrag auf Herausgabe einer

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