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   LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18   

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https://dejure.org/2018,56070
LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18 (https://dejure.org/2018,56070)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.11.2018 - 1 O 174/18 (https://dejure.org/2018,56070)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. November 2018 - 1 O 174/18 (https://dejure.org/2018,56070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Geschäftsunfähigkeit Anweisung Betrug Betreuung

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch eines Geschädigten wegen der wahrheitswidrigen Vorgabe der Vornahme der Verwaltung der laufenden Kosten für sein Haus hinsichtlich Vermögensverfügung durch Einrichten eines Dauerauftrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18
    Da dies in der Absicht der Beklagten erfolgte, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist die Beklagte dem Kläger wegen der Verletzung des Betrugstatbestandes (§ 263 Abs. 1 StGB) als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 2002, 1643ff.; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rd.70) zum Schadensersatz verpflichtet.
  • BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11

    Schmerzensgeldklage des Opfers sexuellen Missbrauchs: Verjährungsfristbeginn

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18
    Hierfür ist zwar auch im Falle einer rechtlichen Betreuung (§§ 1896ff. BGB) nicht automatisch auf die Kenntnis beziehungsweise Kenntnismöglichkeiten des Betreuers abzustellen, sondern entscheidend ist die Frage der Geschäftsfähigkeit des Anspruchsgläubigers (vgl. BGH NJW 2013, 939 Rd.6).
  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89

    Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18
    Dies hätte entsprechend der herrschenden Meinung in Rechtsprechung in Literatur zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung in den sogenannten Anweisungsfällen zur Folge, dass ein Anspruch des Klägers als "Anweisender" gegen die Beklagte als Empfängerin des Zahlungsbetrages aus Bereicherungsrecht zu verneinen wäre (vgl. BGH NJW 1990, 3194, 3195 unter 2.b); MüKo/Schwab, 7.Aufl. 2017, § 812 Rd.92 und Rd.98 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18
    a) Die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 263 Abs. 1 StGB als Schutzgesetz hat der Kläger in einem Zivilprozess im Einzelnen darzulegen und zu beweisen (BGH NJW-RR 2011, 1661ff.).
  • BGH, 16.06.2015 - XI ZR 243/13

    Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und

    Auszug aus LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18
    Zwar bejaht der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes auch im Anwendungsbereich der §§ 675c bis 676c BGB bei einer infolge der Geschäftsunfähigkeit des Anweisenden wegen einer fehlenden Autorisierung (vgl. § 675j Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksamen Anweisung einen Bereicherungsanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Zahlungsempfänger im Wege der Nichtleistungskondiktion (BGH, Urteil vom 16.06.2015 - XI ZR 243/13 = BGHZ 205, 377 - 388 = NJW 2015, 3093 - 3095 = BKR 2015, 471 - 473 Rd.18ff.).
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