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   LG Bonn, 12.03.2008 - 2 O 161/07   

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https://dejure.org/2008,24717
LG Bonn, 12.03.2008 - 2 O 161/07 (https://dejure.org/2008,24717)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 O 161/07 (https://dejure.org/2008,24717)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 O 161/07 (https://dejure.org/2008,24717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung des Geschäftsführers einer Treuhandkommanditistin

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 826 BGB
    Haftung des Geschäftsführers einer Treuhandkommanditistin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belegenheitsort des Klägervermögens bei Betrug und Vermögensbeeinträchtigungen als Begehungsort i.S.d.§ 32 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen eines Missbrauchs der geschäftlichen Überlegenheit durch einen Geschäftsführer in sittenwidriger Weise; Rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2008 - 2 O 161/07
    Denn entscheidend ist, dass seitens der BaFin an der Rechtmäßigkeit des Konzeptes ernsthafte Zweifel bestanden, da schon diese für eine Anlageentscheidung von maßgeblicher Bedeutung sein konnten und waren (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2007, II ZR 21/06 m.w.N.).

    Der Schaden des Klägers besteht in der gezahlten Einlage abzüglich - vorliegend nicht ersichtlicher - Entnahmen sowie abzüglich erzielter Steuervorteile, sofern die Ersatzleistung nicht ihrerseits zu versteuern ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2007, II ZR 21/06).

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2008 - 2 O 161/07
    Ein Geschäftsführer missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise, wenn er ohne die gebotene Aufklärung bei Vermittlung und Anbahnung von Anlageverträgen deren Abschluss veranlasst oder jedenfalls bewusst nicht verhindert (vgl. nur BGH, Urteil vom 28.05.2002, XI ZR 150/01; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2005, 9 U 108/05).

    Nach ständiger Rechtssprechung besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Anleger bei gehöriger Aufklärung -verlustreiche- Geschäfte nicht abgeschlossen hätte (vgl. nur BGH, Urteil vom 28.05.2002, XI ZR 150/01 m.w.N.).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2008 - 2 O 161/07
    Denn auch die Treuhandkommanditistin, welche die Interessen der Anleger als ihrer Treugeber wahrzunehmen hat, traf die Verpflichtung, diese über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die ihr bekannt waren oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein mussten und die für die von den Anlegern zu übernehmenden Beteiligungen von Bedeutung waren (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2002, II ZR 40/00).
  • KG, 20.07.2001 - 9 U 1912/00

    Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder einer insolventen GmbH wegen Inanspruchnahme

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2008 - 2 O 161/07
    Erforderlich ist für die Annahme eines Schädigungsvorsatzes i.S.d. § 826 BGB ist das Bewusstsein, dass das eigene Verhalten den schädigenden Erfolg haben wird oder dass sich der Handelnde der Kenntnis der haftungsbegründenden Umstände (bewusst) verschließt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 20.07.2001, 9 U 1912/00 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 02.11.2005 - 9 U 108/05

    Kapitalanlage: Haftung des Geschäftsführers einer Anlagegesellschaft für

    Auszug aus LG Bonn, 12.03.2008 - 2 O 161/07
    Ein Geschäftsführer missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise, wenn er ohne die gebotene Aufklärung bei Vermittlung und Anbahnung von Anlageverträgen deren Abschluss veranlasst oder jedenfalls bewusst nicht verhindert (vgl. nur BGH, Urteil vom 28.05.2002, XI ZR 150/01; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2005, 9 U 108/05).
  • OLG Köln, 04.12.2008 - 7 U 103/08

    Schadensersatz einer Treuhandkommanditistin wegen mangelnder Aufklärung über die

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. März 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 161/07 - abgeändert:.
  • LG Köln, 12.08.2008 - 22 O 507/07

    Annahme von Ansprüchen aus dem Erwerb einer Kapitalanlage wegen Verletzung von

    Das Gericht sieht - entgegen dem Landgericht Bonn (Urt. v. 20.02.2008 - 2 O 161/07) und den gleichlautenden amtsgerichtlichen Entscheidungen - keinen Anlass, die auf Börsentermin- oder Optionsgeschäfte entwickelten Haftungsgrundsätze auf den Geschäftsführer einer Treuhandgesellschaft anzuwenden (so auch LG Koblenz, Urt. v. 15.05.2008 - 16.0.369/07).
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