Rechtsprechung
LG Bonn, 12.06.2009 - 15 O 451/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,22571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beratungspflicht eines mit Unterhaltsfragen befassten Rechtsanwalts auch bzgl. der Weiterversicherung für den Fall einer Krankheit; Erforderlichkeit der Rechtskenntnis eines mit Scheidungsverfahren betreuten Rechtsanwalts bzgl. des Wegfalls der Familienversicherung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 18.02.1988 - 28 U 64/87
Auszug aus LG Bonn, 12.06.2009 - 15 O 451/08
Dabei stellt die Problematik der Erforderlichkeit einer nach der Scheidung zu treffenden eigenen Vorsorge des geschiedenen Ehegatten kein solches Randproblem dar, dessen Kenntnis Spezialwissen erfordert (OLG Hamm, NJW 1988, 2383).Fragen der Krankenversicherung sind vielmehr von einem sorgfältig arbeitenden Rechtsanwalt, der im Scheidungsverfahren auftritt, mit in die Beratung einzubeziehen (OLG Hamm, NJW 1988, 2383).
- BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten; …
Auszug aus LG Bonn, 12.06.2009 - 15 O 451/08
Dabei obliegt die Entscheidung darüber, ob die Absicherung gegen Krankheit durch Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung beibehalten werden soll oder ob eine Absicherung des Leistungsempfängers nach § 264 SGB V gewährt werden soll, allein dem Sozialhilfeträger (BVerwGE 109, 331, 335), so dass für den Kläger keine Wahlmöglichkeit verblieben wäre.