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   LG Bonn, 12.11.2014 - 9 O 8/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,63924
LG Bonn, 12.11.2014 - 9 O 8/13 (https://dejure.org/2014,63924)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.11.2014 - 9 O 8/13 (https://dejure.org/2014,63924)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. November 2014 - 9 O 8/13 (https://dejure.org/2014,63924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Überlassung bzw. Verwendung infizierten Fremd-Blutplasmas auf andere Pferde; Kriterien zur Einhaltung eines einschlägigen Sorgfaltsmaßsstabs bei der Verwendung von Blutplasma von ungetesten Pferden anhand ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2014 - 9 O 8/13
    Sie können aber auch veralten oder umgekehrt Standards ärztlicher Behandlung fortentwickeln (siehe zu humanmedizinischen Leitlinien BGH, Urteil vom 15. April 2014, VI ZR 382/12, VersR 2014, 879, juris Rn. 17).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2014 - 9 O 8/13
    Maßgeblich ist vielmehr, ob eine empfohlene Vorgehensweise in der medizinischen Wissenschaft Anerkennung gefunden hat und zum ärztlichen Standardwissen gehört, dessen Kenntnis und Beachtung verlangt werden kann (BGH, Urteil vom 10. Mai 1983, VI ZR 270/81, NJW 1983, 2080 ff., juris Rn. 12 f.).
  • OLG Köln, 23.09.2015 - 5 U 189/14

    Haftung des Lieferanten von Blutplasma für eine Infektion der damit behandelten

    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 12.11.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 8/13 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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