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   LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11   

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LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11 (https://dejure.org/2018,41006)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.04.2018 - 1 O 218/11 (https://dejure.org/2018,41006)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. April 2018 - 1 O 218/11 (https://dejure.org/2018,41006)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Bei nachträglichen Wertsteigerungen kommt es auf den Wert an, dessen sich der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung entäußert hat (BGHZ 118, 49).

    Bei dieser Berechnung bleibt eine Minderung durch die vom Erblasser vorbehaltenen Nutzungen (Nießbrauch; Wohnrecht) zunächst außer Betracht (BGH NJW 1992, 2887; ZEV 1994, 233; 1996, 186).

    Es kommt daher auch in Höhe seines kapitalisierten Werts in Abzug (BGH 118, 49), weil der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung das Grundstück mit demjenigen Wert aus seinem Vermögens ausgegliedert hat, der nach Abzug des kapitalisierten Werts des Nutzungsrechts als Restwert verbleibt (BGH 125, 395).

    Denn der Vorteil beim Beschenkten, der darin liegt, dass der Nießbrauch mit dem Tode des Erblassers endet, fällt damit nicht unter diejenigen Wertsteigerungen, die § 2325 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB dem Erben vorbehalten will und die dem Pflichtteilsberechtigten daher nicht zugute kommen (BGHZ 118, 49; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1789 Rn. 42 f.).

    Für den anzustellenden Wertvergleich ist der Wert im Zeitpunkt der Zuwendung zunächst unter Berücksichtigung des Kaufpreisschwundes auf die Wertverhältnisse zur Zeit des Erbfalls umzurechnen ist (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705; auch MüKo/Lange, 4. Aufl., § 2325, Rn. 34 i.V.m. Rn. 35 m.w.N.).

    Dementsprechend hat der BGH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auch gerade an Fällen entwickelt, in denen es um Grundstücksübertragungen ging (BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Bei dieser Berechnung bleibt eine Minderung durch die vom Erblasser vorbehaltenen Nutzungen (Nießbrauch; Wohnrecht) zunächst außer Betracht (BGH NJW 1992, 2887; ZEV 1994, 233; 1996, 186).

    Ergibt sich so, dass der Grundstückswert zum Zeitpunkt des Erbfalls wegen inzwischen gesunkener Preise maßgeblich ist, bleibt der Nießbrauch stets unberücksichtigt, da er zu diesem Zeitpunkt erloschen ist und deshalb den Wert nicht mehr mindern kann (BGH 125, 395; BGH ZEV 2003, 416; NJW-RR 1996, 705; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1236; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1789).

    Es kommt daher auch in Höhe seines kapitalisierten Werts in Abzug (BGH 118, 49), weil der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung das Grundstück mit demjenigen Wert aus seinem Vermögens ausgegliedert hat, der nach Abzug des kapitalisierten Werts des Nutzungsrechts als Restwert verbleibt (BGH 125, 395).

    Für den anzustellenden Wertvergleich ist der Wert im Zeitpunkt der Zuwendung zunächst unter Berücksichtigung des Kaufpreisschwundes auf die Wertverhältnisse zur Zeit des Erbfalls umzurechnen ist (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705; auch MüKo/Lange, 4. Aufl., § 2325, Rn. 34 i.V.m. Rn. 35 m.w.N.).

    Dementsprechend hat der BGH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auch gerade an Fällen entwickelt, in denen es um Grundstücksübertragungen ging (BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705).

  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Ergibt sich so, dass der Grundstückswert zum Zeitpunkt des Erbfalls wegen inzwischen gesunkener Preise maßgeblich ist, bleibt der Nießbrauch stets unberücksichtigt, da er zu diesem Zeitpunkt erloschen ist und deshalb den Wert nicht mehr mindern kann (BGH 125, 395; BGH ZEV 2003, 416; NJW-RR 1996, 705; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1236; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1789).

    Das OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734 hat für den Fall des Todes des Erblassers kurz nach der Schenkung entschieden, dass dann der kapitalisierte Wert des Nutzungsrechts den Grundstückswert unverhältnismäßig mindern würde und deshalb (abweichend von BGH NJW-RR 1996, 705) nicht in Abzug zu bringen ist.

    Für den anzustellenden Wertvergleich ist der Wert im Zeitpunkt der Zuwendung zunächst unter Berücksichtigung des Kaufpreisschwundes auf die Wertverhältnisse zur Zeit des Erbfalls umzurechnen ist (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705; auch MüKo/Lange, 4. Aufl., § 2325, Rn. 34 i.V.m. Rn. 35 m.w.N.).

    Dementsprechend hat der BGH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auch gerade an Fällen entwickelt, in denen es um Grundstücksübertragungen ging (BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705).

    Nach der Rechtsprechung (BGH NJW-RR 1996, 705, 707; BGH NJW-RR 2006, 877) ist zur Ermittlung des maßgeblichen Zeitpunktes nach § 2325 Abs. 2 BGB der Wert des Objektes im Zeitpunkt des Erbfalles dem auf den Erbfallzeitpunkt inflationsbereinigten Wert des Objektes zum Zeitpunkt der Schenkung ohne Berücksichtigung des vorbehaltenen Nutzungsrechtes gegenüberzustellen.

  • BGH, 05.05.1986 - III ZR 233/84

    Psychiatrische Untersuchung eines Schiedsrichters

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Soweit die Beklagte sich auf das Privatgutachten gemäß Anlage B 62 beruft, ist anzuführen, dass Privatgutachten grundsätzlich zwar nicht grundsätzlich unverwertbar sind; es handelt sich jedoch nicht um Sachverständigenbeweis, sondern um qualifizierten substantiierten urkundlich belegten Parteivortrag (BGHZ 98, 32, 40; BGH VersR 2009, 698).

    Derartige Gutachten können jedoch nur im Wege des Urkundenbeweises in die Beweiswürdigung einbezogen werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind (BGHZ 98, 32, 40; BGH VersR 2009, 698).

    Widerspricht eine Partei der Verwendung des Privatgutachtens ist die urkundenbeweisliche Verwertung verfahrensfehlerhaft (BGHZ 98, 32, 40; BGH NJW-RR 1994, 255, 256).

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 67/07

    Haftung des die interne Kompetenzordnung missachtenden Gesellschafters

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Soweit die Beklagte sich auf das Privatgutachten gemäß Anlage B 62 beruft, ist anzuführen, dass Privatgutachten grundsätzlich zwar nicht grundsätzlich unverwertbar sind; es handelt sich jedoch nicht um Sachverständigenbeweis, sondern um qualifizierten substantiierten urkundlich belegten Parteivortrag (BGHZ 98, 32, 40; BGH VersR 2009, 698).

    Derartige Gutachten können jedoch nur im Wege des Urkundenbeweises in die Beweiswürdigung einbezogen werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind (BGHZ 98, 32, 40; BGH VersR 2009, 698).

  • OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Das OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734 hat für den Fall des Todes des Erblassers kurz nach der Schenkung entschieden, dass dann der kapitalisierte Wert des Nutzungsrechts den Grundstückswert unverhältnismäßig mindern würde und deshalb (abweichend von BGH NJW-RR 1996, 705) nicht in Abzug zu bringen ist.

    Ein Nießbrauchrecht des Vaters der Parteien, O3, welcher am ##.##.1995 im Alter von 82 Jahren verstorben ist, hat sich hinsichtlich der am 09.05.1994 verschenkten Immobilie ohnehin nicht mehr maßgeblich ausgewirkt (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734).

  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 7 U 1801/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen einer vom Erblasser an den überlebenden

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Ergibt sich so, dass der Grundstückswert zum Zeitpunkt des Erbfalls wegen inzwischen gesunkener Preise maßgeblich ist, bleibt der Nießbrauch stets unberücksichtigt, da er zu diesem Zeitpunkt erloschen ist und deshalb den Wert nicht mehr mindern kann (BGH 125, 395; BGH ZEV 2003, 416; NJW-RR 1996, 705; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1236; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1789).

    Denn der Vorteil beim Beschenkten, der darin liegt, dass der Nießbrauch mit dem Tode des Erblassers endet, fällt damit nicht unter diejenigen Wertsteigerungen, die § 2325 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB dem Erben vorbehalten will und die dem Pflichtteilsberechtigten daher nicht zugute kommen (BGHZ 118, 49; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1789 Rn. 42 f.).

  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Ziel der Bewertung des Nachlasses ist es, den Pflichtteilsberechtigten wertmäßig so zu stellen, als wenn er zu einem dem Pflichtteil entsprechenden Bruchteil Erbe geworden wäre (BVerfGE 78, 132 = NJW 1988, 2723, 2724; BGH NJW 2011, 1004; Herzog, in: Staudinger, 2015, § 2311 Rn. 83 m.w.N.).

    Maßgeblich für die Bewertung ist daher grundsätzlich der für die Nachlassgegenstände am Markt erzielbare Veräußerungserlös (BGHZ 14, 368, 376; BGH NJW-RR 1991, 900; NJW 2011, 1004; Urteil des Senats vom 10.04.2014, 10 U 35/13, zit. nach juris, Rn. 216).

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Entsprechenden Anträgen muss daher auch dann stattgegeben werden, wenn das Gericht das schriftliche Gutachten zur Klärung der Beweisfrage für ausreichend und überzeugend hält und selbst keinen Bedarf für eine mündliche Erläuterung sieht (BVerfG NJW 1998, 2273, 2274; BGH NJW-RR 2013, 9).
  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 186/57

    Letzte Tatsachenverhandlung als Stichtag für die Festsetzung der

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
    Eine exakte Bestimmung des Verkehrswertes von individuell bebauten Grundstücken ist jedoch in der Regel nicht möglich (BGHZ 29, 217, 219; BGH, WM 1963, 290, 291).
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 62/92

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH - Absichtserklärung mit Abrede,

  • BGH, 23.11.1962 - V ZR 148/60

    Bewertung eines Hausgrundstücks

  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09

    Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

  • BGH, 16.07.2003 - IV ZR 73/03

    Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht

  • BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86

    Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein

  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 43/54

    Pflichtteil und Lastenausgleich

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1994 - 7 U 198/93

    Rechte der pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB

  • OLG Hamm, 10.04.2014 - 10 U 35/13

    Bewertung einer landwirtschaftlichen Besitzung zur Berechnung von

  • OLG Brandenburg, 15.07.2021 - 15 UF 211/19

    Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt Berechnung von Anfangsvermögen und

    Solange allerdings zweifelhaft ist, ob eine Inanspruchnahme von Grundschulden durch die Gläubiger droht, handelt es sich hierbei um zweifelhafte Verbindlichkeiten i.S.d. § 2313 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, NJW 2011, 606; LG Bonn, Urteil vom 13.4.2018 - 1 O 218/11, BeckRS 2018, 31392 Rn. 63;Horn, in: Scherer, Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 5. Auflage 2018, § 46 Rn. 124).
  • LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 502/11

    Deliktshaftung des Herstellers fehlerhafter Produkte; Schadenersatz wegen

    Beweisbeschluss 1 O 218/11 vom 30.8.2012.
  • LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 492/11

    Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt: Haftet der

    Beweisbeschluss 1 O 218/11 vom 30.8.2012.
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