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   LG Bonn, 13.10.2009 - 11 O 152/08   

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https://dejure.org/2009,23595
LG Bonn, 13.10.2009 - 11 O 152/08 (https://dejure.org/2009,23595)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.10.2009 - 11 O 152/08 (https://dejure.org/2009,23595)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 11 O 152/08 (https://dejure.org/2009,23595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Frachtvertrag, - Vergütungsanspruch - Versandart - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Auftragsdurchführung generell als Express" als rechtswirksame Klausel; Rechtfertigung der Klausel "Auftragsdurchführung generell als Express" als fingierte Erklärung anstatt einer vorweggenommenen Erklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 15.09.1989 - 2 U 52/88

    Vorformulierte Einwilligung zur Organentnahme in Krankenhausverträgen

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2009 - 11 O 152/08
    Es fehlt damit an einer fingierten Willenserklärung, die entsprechend der eingangs aufgezeigten Zielsetzung des Gesetzgebers nur unter besonderen Voraussetzungen zu rechtfertigen wäre (vgl. zu dieser Abgrenzung nur: OLG Koblenz NJW 1989, 2950, 2951 unter III. - für eine Patientenerklärung; Kieninger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2007, § 308 Nr. 5 Rd.3 und 5; Palandt/Grüneberg, aaO., § 308 Rd.25).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96

    Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2009 - 11 O 152/08
    Diese gegenüber § 632 Abs. 2 BGB vorrangige Vereinbarung genügt grundsätzlich der nach der Rechtsgeschäftslehre erforderlichen Bestimmbarkeit der Beförderungskosten (vgl. BGH NJW-RR 1999, 680, 682; Palandt/Sprau, aaO., § 632 Rd.13; ferner: Koller, Transportrecht, 6. Aufl. 2007, § 420 Rd.2).
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