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   LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11   

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https://dejure.org/2012,10143
LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11 (https://dejure.org/2012,10143)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.02.2012 - 11 O 60/11 (https://dejure.org/2012,10143)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 11 O 60/11 (https://dejure.org/2012,10143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von Werbung im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs wegen schlechter Lesbarkeit der Produktinformationen; Vorenthaltung der wesentlichen und für die Entscheidungsfähigkeit der angesprochenen Verbraucher relevanten Informationen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 5a; UWG § 6 Abs. 2 Ziff. 2; UWG § 8
    Unterlassung von Werbung im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs wegen schlechter Lesbarkeit der Produktinformationen; Vorenthaltung der wesentlichen und für die Entscheidungsfähigkeit der angesprochenen Verbraucher relevanten Informationen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mindestschriftgröße von Sternchentexten

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Werbung mit Testurteilen in kleiner Schrift

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fundstellenangaben bei Printwerbung müssen leicht und eindeutig lesbar sein - Grundsätzlich ist Schriftgröße 6 erforderlich

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 2 U 170/10

    Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
    Zwar bestehen gegen die hinreichende Bestimmtheit der Formulierung des Klageantrages zu 1. im Sinne von § 253 Abs. 2 Ziffer 2. ZPO keine Bedenken (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011 - 2 U 170/10 - Seite 6 unter II.A.; OLG Celle, Urteil vom 24.02.2011 - 13 U 172/10 - im Urteilstenor = GRUR-RR 2011, 278; KG, Beschluss vom 11.02.2011 - 5 W 17/11 - im Urteilstenor sowie Seite 3 unter B.I. und Seite 5 unter B.II. = WM 2011, 812ff.; jeweils in Kopie als Anlage K # zur Klageschrift).
  • OLG Celle, 24.02.2011 - 13 U 172/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Produkt mit nicht hinreichend lesbaren

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
    Zwar bestehen gegen die hinreichende Bestimmtheit der Formulierung des Klageantrages zu 1. im Sinne von § 253 Abs. 2 Ziffer 2. ZPO keine Bedenken (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011 - 2 U 170/10 - Seite 6 unter II.A.; OLG Celle, Urteil vom 24.02.2011 - 13 U 172/10 - im Urteilstenor = GRUR-RR 2011, 278; KG, Beschluss vom 11.02.2011 - 5 W 17/11 - im Urteilstenor sowie Seite 3 unter B.I. und Seite 5 unter B.II. = WM 2011, 812ff.; jeweils in Kopie als Anlage K # zur Klageschrift).
  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 59/11

    Schriftgröße von Fußnotenhinweisen in Zeitungsanzeigen

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
    Allein die geringe Schriftgröße der Quellenangaben rechtfertigt vor diesem Hintergrund keine abweichende Beurteilung (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 15.07.2011, 6 U 59/11 - Seite 8f. = GRUR-RR 2012, 32ff.).
  • OLG Köln, 11.11.2011 - 6 U 188/11

    Zur Pflicht zur Angabe der Fundstelle bei Werbung mit einem Testergebnis der

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
    Gerade hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von einer Werbung mit Testergebnissen, deren Fundstellen entweder überhaupt nicht angegebenen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.11.2011 - 6 U 188/11 = BeckRS 2012, 00031) oder nur durch ein "Herunterscrollen" der aufgerufenen Internetseite (vgl. BGH, aaO.) beziehungsweise über einen Fußnotenzusatz aufgefunden werden können (Köhler/Bornkamm, aaO.).
  • KG, 11.02.2011 - 5 W 17/11

    Lesbarkeit - Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der Werbung

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
    Zwar bestehen gegen die hinreichende Bestimmtheit der Formulierung des Klageantrages zu 1. im Sinne von § 253 Abs. 2 Ziffer 2. ZPO keine Bedenken (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011 - 2 U 170/10 - Seite 6 unter II.A.; OLG Celle, Urteil vom 24.02.2011 - 13 U 172/10 - im Urteilstenor = GRUR-RR 2011, 278; KG, Beschluss vom 11.02.2011 - 5 W 17/11 - im Urteilstenor sowie Seite 3 unter B.I. und Seite 5 unter B.II. = WM 2011, 812ff.; jeweils in Kopie als Anlage K # zur Klageschrift).
  • LG Bonn, 11.04.2006 - 11 O 9/06

    Koppelungsangebot, deutliche Lesbarkeit

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
    Zwar erschöpft sich in Anbetracht des verbraucherorientierten Schutzzweckes der §§ 3ff. UWG der Begriff der Lesbarkeit bei Leistungsbeschreibungen und Produkterläuterungen nicht darin, einzelne Wörter zu entziffern, sondern den Sinnzusammenhang des gesamten erläuternden Textes in seiner Bedeutung zu erfassen (vgl. dazu LG Bonn, Urteil vom 15.03.2011 - 11 O 116/11 - m.w.N.; LG Bonn, Urteil vom 11.04.2006 - 11 O 9/06 = MMR 2006, 634ff.).
  • OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11

    Wettbewerbsrecht: Leichte Auffindbarkeit und deutliche Lesbarkeit der

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
    Die von dem Kläger zitierte Rechtsprechung, wonach eine Lesbarkeit von Fundstellenangaben im Regelfall mindestens eine 6-Punkt-Schrift erfordert (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27.07.2011 - 3 U 81/11 - OLG Stuttgart, aaO.; OLG Celle, aaO.; KG, aaO.; jeweils in Kopie als Anlage K # zur Klageschrift), stellt dementsprechend in der Begründung teilweise ausdrücklich auf die konkreten Umstände des Einzelfalles, wie die Konturenschwäche des Druckbildes, den Konzentrationsaufwand des Lesers, die Gesamtgestaltung der Werbefläche sowie eine abschreckende Wirkung des Schriftbildes ab (vgl. KG, aaO., Seite 5 unter I.4.; OLG Stuttgart, aaO., Seite 10).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
    Denn die Fundstellen der in dem Prospekt "F jetzt Neu über Satellit" zitierten Testurteile lassen sich dieser Werbung anhand der dort angegebenen Quellen "D1 (...) Mai 2011" und "D2 (...) Heft #/2011" eindeutig und leicht zugänglich entnehmen (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 248, 251 Rd.29ff.; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 5 Rd.4.265).
  • KG, 15.01.2013 - 5 U 84/12

    Klick und wirf zurück - "Klick und wirf zurück"

    Die diesbezüglichen Defizite führen im Streitfall dazu, dass hier (anders als das - je nach Einzelfall - bei ähnlich gestalteten Werbebannern an den Rändern einer Internetseite der Fall sein mag, vgl. dazu Senat MMR 2012, 318) das Kind, gerade wenn es von seinen Eltern gelernt hat, sich nur mit den "Inhalten" der "eigentlichen" Internetseite zu befassen, aber nicht auf Banner an den "Seitenrändern" zu klicken, die hier in Rede stehende Werbung für ein Spielangebot "der Seite" hält und sich nicht bewusst ist, "per Klick und Schneeballzurückwurf" in die kommerzielle Kommunikation des Anbieters Müller Milch "hineingelockt" zu werden.
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