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   LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09   

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LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09 (https://dejure.org/2009,18862)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.12.2009 - 11 O 52/09 (https://dejure.org/2009,18862)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 11 O 52/09 (https://dejure.org/2009,18862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Handelsvertreter - Provision - Wettbewerbsrecht - Verwirkung der Provision

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 87 HGB, § 242 BGB
    Handelsvertreter - Provision - Wettbewerbsrecht - Verwirkung der Provision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Stornohaftung eines Handelsvertreters i.R.e. Vermittlung von Energielieferverträgen; Vereinbarkeit der inhaltlichen und drucktechnischen Gestaltung der Postwurfsendung eines Energieversorgers mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Energielieferverträge -, Stromlieferverträge, Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen mit Provisionsansprüchen des HV, Schadensersatz wegen wettbewerbswidriger Tätigkeit des HV, keine Verwirkung des Anspruchs auf Provision bei bloßem Verstoß des HV gegen das UWG, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Hinter diesen blickfangmäßig besonders markanten Vorderteil der Sendungen trat der kleingedruckt auf der Rückseite der Sendungen angebrachte Hinweis auf den Absender nahezu vollständig zurück, so dass infolge dieses Gesamteindruckes die begründete Gefahr einer Verwechselung des Absenders mit dem bestehenden Stromversorger durch die Adressaten bestand und diese über die Identität des werbenden Unternehmens in die Irre geführt wurden (vgl. dazu auch BGH GRUR 2003, 249; GRUR 2000, 911, 913; GRUR 1991, 554, 555; GRUR 1975, 658, 660).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Hinter diesen blickfangmäßig besonders markanten Vorderteil der Sendungen trat der kleingedruckt auf der Rückseite der Sendungen angebrachte Hinweis auf den Absender nahezu vollständig zurück, so dass infolge dieses Gesamteindruckes die begründete Gefahr einer Verwechselung des Absenders mit dem bestehenden Stromversorger durch die Adressaten bestand und diese über die Identität des werbenden Unternehmens in die Irre geführt wurden (vgl. dazu auch BGH GRUR 2003, 249; GRUR 2000, 911, 913; GRUR 1991, 554, 555; GRUR 1975, 658, 660).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 201/92

    Editorial - Ausnutzung unzulässiger Kundenwerbung; Irreführung/sonst

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Dass es sich bei diesen Sendungen um eine Wettbewerbshandlung im Sinne von § 2 Ziffer 1. UWG a.F. gehandelt hat, die sowohl geeignet gewesen ist, den angesprochenen Verbraucher zu einer Nachfrage und in der Folge zu einem Wechsel des Versorgers zu veranlassen (vgl. BGH GRUR 1995, 125, 126), als auch den Wettbewerb der Energieversorger nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen (§ 3 UWG a.F.), bedarf hier keiner Vertiefung und wird von der Klägerin im übrigen nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Denn die inhaltliche und drucktechnische Gestaltung der Postwurfsendungen barg infolge der Hinweise auf Tarif-Änderungen und die Vorlage von Stromrechnungen nach ihrem Gesamteindruck eine irreführende Verwechselungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1968, 382, 385), weil die Sendungen von den angesprochenen durchschnittlichen Verbrauchern (vgl. zu diesem Maßstab: BGH NJW 2004, 1163, 1164) als Mitteilungen ihres derzeitigen Stromversorgers verstanden werden mussten.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Denn die inhaltliche und drucktechnische Gestaltung der Postwurfsendungen barg infolge der Hinweise auf Tarif-Änderungen und die Vorlage von Stromrechnungen nach ihrem Gesamteindruck eine irreführende Verwechselungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1968, 382, 385), weil die Sendungen von den angesprochenen durchschnittlichen Verbrauchern (vgl. zu diesem Maßstab: BGH NJW 2004, 1163, 1164) als Mitteilungen ihres derzeitigen Stromversorgers verstanden werden mussten.
  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89

    Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Hinter diesen blickfangmäßig besonders markanten Vorderteil der Sendungen trat der kleingedruckt auf der Rückseite der Sendungen angebrachte Hinweis auf den Absender nahezu vollständig zurück, so dass infolge dieses Gesamteindruckes die begründete Gefahr einer Verwechselung des Absenders mit dem bestehenden Stromversorger durch die Adressaten bestand und diese über die Identität des werbenden Unternehmens in die Irre geführt wurden (vgl. dazu auch BGH GRUR 2003, 249; GRUR 2000, 911, 913; GRUR 1991, 554, 555; GRUR 1975, 658, 660).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 32/04

    Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers nach Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Vielmehr kommt dem Beitritt der Streitverkündeten zu diesem Vergleich lediglich klarstellende Wirkung in Bezug auf ihr möglicherweise erwachsene Kostenerstattungsansprüche zu (vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 1159; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 67 Rd.9a).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Die in der Klageerwiderung formulierte Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes war insoweit entsprechend den §§ 133, 140 BGB in eine Aufrechnungserklärung der Beklagten umzudeuten (§ 388 Satz 1 BGB), da hinsichtlich dieses Schadensersatzbegehrens eine Aufrechnungslage besteht (§ 387 BGB) und die daraus folgende Verrechenbarkeit beider Zahlungsansprüche dem Begehren der Beklagten gerecht wird, während eine Zug um Zug Verurteilung (§ 274 Abs. 1 BGB) hier weder sinnvoll noch praktikabel erscheint (vgl. BGH NJW 2000, 278, 279; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 273 Rd.14).
  • OLG Koblenz, 27.04.1973 - 2 U 787/72

    Schadensersatzanspruch des HV wegen Nichtausführung des Geschäftes, Verwirkung

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Ein derartiger Ausnahmefall, wie dies etwa bei groben Verstößen gegen den Unternehmer selbst betreffende Schutz- oder Rücksichtnahmepflichten zu erwägen sein könnte (vgl. OLG Karlsruhe, aaO.; OLG Koblenz BB 1973, 866), liegt bei dem hier zu Diskussion stehenden Wettbewerbsverstoß der Klägerin indes nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 18.03.1988 - 15 U 105/87

    Verwirkung des Anspruchs des HV auf Provision durch Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09
    Denn eine derartige Rechtsfolge lässt sich in Anbetracht der gesetzlichen Wertungen des HGB, ausweislich derer ein Handelsvertreter einmal verdiente Provisionsansprüche behält, der Handelsvertreter im übrigen keinen Erfolg seiner Tätigkeit schuldet und der Unternehmer mit dem ihm eingeräumten Recht zu einer außerordentlichen Vertragskündigung (§§ 89a, 89b Abs. 3 Ziffer 2. HGB) sowie begleitenden Schadensersatzansprüchen aus den §§ 280ff. BGB hinreichend geschützt ist, allenfalls in besonderen Ausnahmefällen begründen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.1988 - 15 U 105/87 - juris; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl. 2008, § 86 Rd.49; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, aaO., § 86 Rd.50; Oetker/Busche, HGB, 2009, § 84 Rd.68).
  • BGH, 26.09.1975 - I ZB 4/74

    Herkunftskennzeichnung von Zigaretten im handelsrechtlichen Wettbewerb

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