Rechtsprechung
LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zwischenfeststellungsklage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 256 Abs. 2 ZPO
Zwischenfeststellungsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Umgehung der besonderen Prozessvoraussetzungen einer Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO durch eine Kombination aus Leistungsklage und Zwischenfeststellungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Umgehung der besonderen Prozessvoraussetzungen einer Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO durch eine Kombination aus Leistungsklage und Zwischenfeststellungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 29.09.2010 - 118 C 101/10
- LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
- BGH, 06.03.2012 - VI ZR 167/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- AG Siegburg, 29.09.2010 - 118 C 101/10
Verurteilung eines Beklagten
Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.09.2010 - 118 C 101/10 - wird zurückgewiesen. - BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88
Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines …
Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
Dass zunächst allein eine selbständige Feststellungsklage und erst im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Hauptklage erhoben wurde, hindert die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage trotz des scheinbar entgegenstehenden Wortlauts des § 256 Abs. 2 ZPO nicht (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1989 - IX ZR 280/88, juris Rn. 31). - BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten
Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
Eine nachträgliche Zulassung der Berufung analog § 321a ZPO ist jedoch möglich, wenn die Nichtzulassung auf der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG oder eines sonstigen Verfahrensgrundrechts beruht oder willkürlich entschieden und gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verstoßen worden ist (…vgl. MünchKommZPO/ Rimmelspacher , 3. Aufl. 2007, § 511 Rn. 87;… ebenso Hk-ZPO/ Wöstmann , 4. Aufl. 2011, § 511 Rn. 31;… Thomas/Putzo/ Reichold , ZPO, 31. Aufl. 2010, § 511 Rn. 22;… Prütting/Gehrlein/ Lemke , ZPO, 3. Aufl. 2011, § 511 Rn. 45;… Zöller/ Heßler , ZPO, 28. Aufl. 2010, § 511 Rn. 41; s. auch BGH, Beschl. v. 04.07.2007 - VII ZB 28/07, juris Rn. 3 für die Rechtsbeschwerde;… aA Eichele , in: Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Aufl. 2008, Kap. V Rn. 154). - BGH, 07.07.2009 - VI ZR 278/08
Rechtsfolgen fehlender Schlichtung hinsichtlich eines von mehreren Klageanträgen
Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
Gegen eine solche rechtsmissbräuchliche und daher unzulässige Umgehung von Prozessvoraussetzungen hat sich - worauf abschließend hingewiesen werden soll - auch der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einem Fall, in dem ein schlichtungsbedürftiger Antrag mit einem nicht schlichtungsbedürftigen Antrag verbunden worden war, ausgesprochen (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.2009 - VI ZR 278/08, juris Rn. 8ff.). - LG Bonn, 30.07.2010 - 8 T 68/10
Berufen auf ein sofortiges Anerkenntnis i.R.d. Kostenverteilung bei vorheriger …
Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
Der vorgenannte Beschluss beschäftigt sich vielmehr lediglich mit der Frage, ob ein Feststellungsinteresse erforderlich ist (vgl. LG Bonn, Beschl. v. 30.07.2010 - 8 T 68/10, juris Rn. 3).