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   LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11   

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https://dejure.org/2011,47591
LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11 (https://dejure.org/2011,47591)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.05.2011 - 8 S 33/11 (https://dejure.org/2011,47591)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 8 S 33/11 (https://dejure.org/2011,47591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwischenfeststellungsklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 256 Abs. 2 ZPO
    Zwischenfeststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Umgehung der besonderen Prozessvoraussetzungen einer Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO durch eine Kombination aus Leistungsklage und Zwischenfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Umgehung der besonderen Prozessvoraussetzungen einer Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO durch eine Kombination aus Leistungsklage und Zwischenfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Siegburg, 29.09.2010 - 118 C 101/10

    Verurteilung eines Beklagten

    Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.09.2010 - 118 C 101/10 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

    Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
    Dass zunächst allein eine selbständige Feststellungsklage und erst im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Hauptklage erhoben wurde, hindert die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage trotz des scheinbar entgegenstehenden Wortlauts des § 256 Abs. 2 ZPO nicht (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1989 - IX ZR 280/88, juris Rn. 31).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
    Eine nachträgliche Zulassung der Berufung analog § 321a ZPO ist jedoch möglich, wenn die Nichtzulassung auf der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG oder eines sonstigen Verfahrensgrundrechts beruht oder willkürlich entschieden und gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verstoßen worden ist (vgl. MünchKommZPO/ Rimmelspacher , 3. Aufl. 2007, § 511 Rn. 87; ebenso Hk-ZPO/ Wöstmann , 4. Aufl. 2011, § 511 Rn. 31; Thomas/Putzo/ Reichold , ZPO, 31. Aufl. 2010, § 511 Rn. 22; Prütting/Gehrlein/ Lemke , ZPO, 3. Aufl. 2011, § 511 Rn. 45; Zöller/ Heßler , ZPO, 28. Aufl. 2010, § 511 Rn. 41; s. auch BGH, Beschl. v. 04.07.2007 - VII ZB 28/07, juris Rn. 3 für die Rechtsbeschwerde; aA Eichele , in: Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 2. Aufl. 2008, Kap. V Rn. 154).
  • BGH, 07.07.2009 - VI ZR 278/08

    Rechtsfolgen fehlender Schlichtung hinsichtlich eines von mehreren Klageanträgen

    Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
    Gegen eine solche rechtsmissbräuchliche und daher unzulässige Umgehung von Prozessvoraussetzungen hat sich - worauf abschließend hingewiesen werden soll - auch der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einem Fall, in dem ein schlichtungsbedürftiger Antrag mit einem nicht schlichtungsbedürftigen Antrag verbunden worden war, ausgesprochen (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.2009 - VI ZR 278/08, juris Rn. 8ff.).
  • LG Bonn, 30.07.2010 - 8 T 68/10

    Berufen auf ein sofortiges Anerkenntnis i.R.d. Kostenverteilung bei vorheriger

    Auszug aus LG Bonn, 17.05.2011 - 8 S 33/11
    Der vorgenannte Beschluss beschäftigt sich vielmehr lediglich mit der Frage, ob ein Feststellungsinteresse erforderlich ist (vgl. LG Bonn, Beschl. v. 30.07.2010 - 8 T 68/10, juris Rn. 3).
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